Die Kommission hat die Beratung der zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative (25.054) fortgesetzt und die Änderungen des Gesundheitsberufegesetzes (Entwurf 2) in der Gesamtabstimmung mit 24 zu 1 Stimmen angenommen. Einen überwiegenden Teil der Detailberatung hatte sie bereits an ihrer letzten Sitzung durchgeführt und war dabei grösstenteils dem Entwurf des Bundesrates gefolgt (siehe Medienmitteilung vom 29.8.2025). Sie hat sich nun mit einer Delegation von swissuniversities darüber unterhalten, wie in der Pflege die Durchlässigkeit zwischen den höheren Fachschulen (HF) und den Fachhochschulen (FH) verbessert werden kann. Derzeit haben Inhaberinnen und Inhaber eines HF-Abschlusses Zugang zu einem verkürzten Bachelorstudiengang, bei dem ihnen 90 ECTS-Kreditpunkten angerechnet werden und die Möglichkeit einer Anrechnung von bis zu 30 zusätzliche ECTS-Kreditpunkten über eine individuelle Kompetenzprüfung. Die Kommission hat Kenntnis genommen von den laufenden Arbeiten, mit denen das Bildungssystem insbesondere durch eine vereinfachte Anerkennung von zusätzlichen ECTS-Kreditpunkten durchlässiger gestaltet werden soll, und begrüsst das Vorhaben, die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern. Sie ist jedoch der Ansicht, dass im Rahmen der Passerelle mehr ECTS-Kreditpunkte anerkannt werden sollten, um so die Ausbildungs- und Karrierewege offen zu halten und die Weiterentwicklung der Fachkräfte zu fördern. Sie beantragt daher mit 13 zu 12 Stimmen, die grundsätzlichen Modalitäten für die Zulassung zu einem verkürzten Bachelorstudiengang in der Pflege im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) zu verankern.
Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen des runden Tisches, den die Verwaltung zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP, Entwurf 1) mit allen betroffenen Akteuren organisiert hatte. Sie hält fest, dass vertieft geprüft werden muss, wie die Mehrkosten, die durch die vorgeschlagenen Massnahmen entstehen, finanziert werden sollen. Deshalb hat sie die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht zu erstellen über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, einschliesslich einer Finanzierung durch die Kantone, den Bund und das Abbilden eines Teils der Mehrkosten durch Anpassungen der verschiedenen Tarifsysteme. Die Kommission möchte zudem zusätzliche Informationen über die Lohnbedingungen in der Pflege. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission zwei Rückweisungsanträge an den Bundesrat abgelehnt. Während ein Rückweisungsantrag verlangt, den Entwurf 1 so zu überarbeiten, dass die Mehrkosten für die Prämienzahlenden vollständig durch Einschränkungen im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert werden, fordert der andere, dass die Vorlage und ihr Inkrafttreten zeitlich und inhaltlich mit der Umsetzung der EFAS und den Tarifverhandlungen koordiniert werden. Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung fortgeführt.
Entschädigungsobergrenzen für die leitenden Organe von Krankenkassen
Die Kommission hat ihre Vorlage zur Umsetzung der pa. Iv. Hurni «Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten» (21.453) in die Vernehmlassung verabschiedet. In der Gesamtabstimmung hatte sie diese bereits vor einem Jahr mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Nach verschiedenen Abklärungen hat sie im Vorentwurf mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen präzisiert, dass die Vergütung für leitende Organe von Versicherern maximal den Höchstentschädigungen gemäss Bundespersonalgesetz entsprechen darf. Weiter hat sie mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, dass die Gesamtbeträge der Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung im Geschäftsbericht mit Namensnennung aufgeführt werden müssen. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt hat die Kommission die Einführung einer Strafbestimmung für den Fall der Verletzung der neuen Vorschriften für eine Entschädigungsobergrenze. Eine Minderheit wird diese Bestimmung in der Vernehmlassungsvorlage zur Diskussion stellen.
Die Kommission hat ihre Vernehmlassungsvorlage damit finalisiert und wird die Vernehmlassung dazu demnächst eröffnen.
Harmonisierung der Leistungen der Erwerbsersatzordnung
Mit 14 zu 8 Stimmen ist die Kommission auf die Vorlage zur Modernisierung und Harmonisierung der Erwerbsersatzordnung (EO; 25.039) eingetreten. Damit sollen die Höhe der Leistungen und Zulagen über die verschiedenen Entschädigungen in der EO angeglichen und diverse Forderungen des Parlaments umgesetzt werden. Mit 16 Stimmen bei 8 Enthaltungen hat die Kommission dabei beschlossen, die im Ständerat angepasste Bestimmung, wonach die Betreuungsentschädigung auch beim Spitalaufenthalt eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes direkt nach der Geburt ausgerichtet werden kann, dahingehend zu präzisieren, dass dafür keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Kindes vorausgesetzt wird (Art. 16n Abs. 2bis). Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission weiter, die Maximaldauer der Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen oder der Mutter nicht auf 56 Tage zu begrenzen (Art. 16c Abs. 3). Zudem soll die Vorgabe gestrichen werden, dass maximal 21 der insgesamt 98 Taggelder für die Betreuungsentschädigung für die Genesung bezogen werden können (Art. 16q Abs. 2bis und Art. 329i Abs. 1bis OR). Diesen Entscheid hat die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin gefällt. Mit diesen Anpassungen möchte die Kommission Familien in schwierigen, aber seltenen Situationen besser unterstützen.
Verschiedene Minderheiten beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten, die beschlossenen Ergänzungen abzulehnen oder einzelne Elemente des bundesrätlichen Entwurfs zu streichen.
Die Kommission hat die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt und beabsichtigt, die Beratung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung abzuschliessen.
Weitere Geschäfte
Um die freiwillige Weiterarbeit nach dem ordentlichen Referenzalter attraktiver zu machen, beantragt die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen, die Mo. SGK-S «Freibetrag nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erhöhen und regelmässig anpassen» (25.3423) anzunehmen. Mit der gleichen Stossrichtung unterstützt sie mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung auch die Motion 25.3424 der SGK-S, mit welcher einerseits der Zuschlag auf den Rentenbetrag beim Aufschub der Rente erhöht und andererseits der Kürzungssatz der Altersrente beim Vorbezug der Rente beibehalten oder erhöht werden soll. Mit einer Textänderung möchte sie jedoch sicherstellen, dass die beiden Motionen unabhängig von der Reform AHV 2030 rasch umgesetzt werden.
Die Kommission liess sich von der Verwaltung über den Stand des Programms zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) informieren. Die Kommission ist erfreut über den Fortschritt der Projekte, identifiziert jedoch bei der Finanzierung sowie bei den gesetzlichen Grundlagen für einen nationalen Gesundheitsdatenraum Herausforderungen. Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, in einem Schreiben die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK) und den Verband der Schweizer Krankenversicherer (Prio.Swiss) aufzufordern, sich der Thematik der Finanzierung der Mitarbeit der Leistungserbringer bei DigiSanté anzunehmen und gemeinsam geeignete Lösungen zu suchen.
Die Kommission liess sich über den Stand der Arbeiten an den Anpassungen der Verordnungen im Arzneimittelbereich informieren, die für die Umsetzung des zweiten Kostendämpfungspakets erforderlich sind. Die Verordnungen sollen in den nächsten Monaten in die Vernehmlassung gesendet werden. Im Lichte der Diskussionen zur Rolle der Medikamentenpreise bei den Verhandlungen zu den US-Zöllen hat die Kommission mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ausserdem beschlossen, den Bundesrat aufzufordern, dass diese Verhandlungen zu keinen Erhöhungen der Medikamentenpreise in der Schweiz führen und die Verordnungsanpassungen nicht verzögern sollen.
Die Kommission liess sich weiter über die Auswirkungen des Pakets Schweiz-EU auf die Schweizer Sozialversicherungen informieren. Inhaltlich wird sich die Kommission im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum Abkommen äussern.
Die Kommission tagte am 9. und 10. Oktober 2025 in Wil SG unter der Leitung von Nationalrätin Barbara Gysi (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.