Die Kommission hat sich erneut mit dem Thema Vermittlerprovisionen in der Krankenversicherung auseinandergesetzt. Nach eingehender Diskussion hat sie einstimmig eine Kommissionmotion (18.4091) beschlossen, um Vermittlerprovisionen verbindlich zu regeln und hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten. Konkret soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Bundesrat im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung eine Branchenlösung zur Regelung der Provisionen allgemeinverbindlich erklären, Änderungen genehmigen sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsehen kann. Im Bereich der Zusatzversicherung soll der Bundesrat ebenfalls eine Branchenlösung für allgemeinverbindlich erklären und Sanktionen vorsehen können in Bezug auf das Verbot der telefonischen Kaltakquise, den Umfang der Ausbildung sowie die Pflicht eines sowohl vom Kunden als auch vom Berater unterzeichneten Beratungsprotokolls. Auf eine weiterführende verbindliche Regelung der Provisionen im Zusatzversicherungsbereich, wie dies die Krankenversicherer gefordert hatten, verzichtete die Kommission aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken. Sie nahm zudem positiv zur Kenntnis, dass im Rahmen der laufenden Fernmeldegesetz-Revision (17.058) Massnahmen zur Verbesserung des Konsumentenschutzes vorgesehen sind (Telefonische Kaltakquise, Call-Center etc.).
Als Konsequenz lehnte die Kommission die vom Nationalrat angenommene Motion 17.3956 «Keine unverhältnismässigen Ausgaben für Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung» mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Die gleichlautende Motion (17.3964) von Ständerätin Pascale Bruderer Wyss wurde zurückgezogen. Mit 11 zu 1 Stimme beantragt die Kommission zudem, der Standesinitiative des Kantons St. Gallen «Keine Prämiengelder für Vermittlungsprovisionen (18.305 s)» keine Folge zu geben.
Kompromissanträge zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL)
Die Kommission führte die zweite Runde der Differenzbereinigung zur
EL-Reform (16.065 s) durch und kam dem Nationalrat in zwei wichtigen Punkte entgegen. So beantragt sie zwar weiterhin auf die Vermögensschwelle mit gesichertem Darlehen zu verzichten (Art. 9a und 11a0: ohne Gegenantrag), schlägt als Kompromiss jedoch vor, die Rückerstattung der EL aus dem Nachlass bereits ab einem Freibetrag von 40000 Franken statt 50000 Franken vorzusehen (Art. 16a; 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). So könnten insgesamt 270 Millionen Franken eingespart werden, 20 Millionen Franken mehr als mit der Lösung des Nationalrats, der Vermögensschwelle mit gesichertem Darlehen und Rückerstattung verbindet. Zudem sei die Rückerstattung aus dem Nachlass einfacher zu handhaben als eine Kombination der beiden Instrumente, wurde in der Kommission argumentiert. Auch beim allgemeinen Lebensbedarf von Kindern (Art. 10 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 und 4 sowie Abs. 3 Bst. f) schlägt die einstimmige Kommission einen Kompromiss vor, dies mit dem Ziel, möglichst nahe an den tatsächlichen Kosten einer Familie zu bleiben. Bei Kindern unter 11 Jahren sollen die anerkannten Ausgaben gemäss Beschluss des Nationalrates reduziert, im Gegenzug aber die Kosten einer notwendigen familienergänzenden Betreuung anerkannt werden. Bei Kindern ab 11 Jahren soll gegenüber heute nichts ändern.
Darüber hinaus stellt die Kommission ihrem Rat insbesondere folgende Anträge:
- Die Ergänzungsleistungen (EL) sollen nicht gekürzt werden, wenn das aus der Pensionskasse bezogene Kapital ganz oder teilweise aufgebraucht ist (Art. 9 Abs. 1ter und 1quater; ohne Gegenantrag). Die Kommission will insbesondere verhindern, dass Personen bestraft werden, die nur einen kleinen Betrag aus der Pensionskasse bezogen und diesen für ihren Lebensunterhalt benötigt haben.
- Die Vermögensfreibeträge (Art. 11 Abs. 1 Bst. c; ohne Gegenantrag) sollen wie vom Bundesrat beantragt auf den Stand vor der Neuordnung der Pflegefinanzierung inklusive Teuerung gesenkt werden. Eine weiterführende Reduktion im Rahmen der vorliegenden EL-Reform lehnt die Kommission ab.
- Um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, möchte die Kommission zudem in einer Übergangbestimmung regeln, dass bei der Klärung des übermässigen Vermögensverbrauchs nur Vermögenswerte berücksichtigt werden dürfen, welche ab Inkrafttreten der Reform getätigt werden (Übergangsbestimmung zu Art. 11a Abs. 3 und 4; ohne Gegenantrag).
Weitere Geschäfte
Im August hatte die SGK-SR entschieden, der Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (18.052) einen indirekten Gegenentwurf für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub gegenüberzustellen und eine entsprechende Kommissionsinitiative auszuarbeiten (18.441 s Pa.Iv. SGK-SR. Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative). Im September stimmte die WBK des Nationalrates dieser Initiative zu, womit die SGK-SR damit beauftragt wurde, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Die Kommission ist nun mit 6 zu 5 Stimmen auf einen entsprechenden Vorentwurf eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Sie wird die Beratung an ihrer nächsten Sitzung Anfang November abschliessen, mit dem Ziel, die Vorlage Mitte November in die Vernehmlassung zu schicken. Damit ist es möglich, die Volksinitiative und den indirekten Gegenentwurf in der Sommersession 2019 im Ständerat zu behandeln.
Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission die Annahme des ersten Teils der
Mo. Nationalrat (SGK-NR). Schadenprävention und Umgang bei Schäden bei medizinischen Behandlungen (17.3974). Die Stellung der Patientinnen und Patienten soll dank mehr Transparenz bei der Behandlung und einfacherem Zugang zu Beratung gestärkt werden. Hingegen lehnt die Kommission Anpassungen des Medizinal-Haftpflichtrechts und damit den zweiten und dritten Teil der Motion ab.
Die Kommission befasste sich mit vier Vorstössen zur Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Ohne Gegenstimme sprach sie sich gegen die
Mo. Nationalrat (Brand). Masterplan für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030 (15.4231), Mo. Nationalrat (Humbel). Pilotversuche im KVG (17.3827) und Mo. Nationalrat (Humbel). Differenziertes Preisfestsetzungssystem für Arzneimittel (17.3828) aus. Entsprechende Aufträge seien nicht mehr nötig, da der Bundesrat diese Anliegen bereits im ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen aufgenommen habe und damit die Koordination und Gesamtsicht gewährleistet sei. Die Vernehmlassung zur Bundesratsvorlage läuft bis Mitte Dezember 2018. Die Beratungen zur
Mo. Nationalrat (SGK-NR). Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen (18.3387) hat die Kommission sistiert, bis die Bestrebungen des Bundesrates in diesem Bereich weiter gediehen sind.
Einstimmig stimmte die Kommission dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu, der parlamentarischen Initiative
Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende (16.504) Folge zu geben. In einem nächsten Schritt wird die SGK-NR einen Erlassentwurf ausarbeiten.
Die Kommission nahm die Detailberatung der Vorlage
KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (15.083 s) auf. Nach einer Aussprache über mögliche Organisationsmodelle und Finanzierungsschlüssel beauftragte sie die Verwaltung mit weiteren Abklärungen, die Anfang 2019 vorliegen werden.
Die Kommission tagte am 15./16. Oktober 2018 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Alain Berset.