Eine neue gemeinsame Organisation der Kantone, Leistungserbringer und Versicherer soll darauf hinarbeiten, dass Patientinnen und Patienten medizinisch besser behandelt werden. Kommt die Organisation nicht zustande oder funktioniert sie ungenügend, kann der Bundesrat eingreifen. Dies schlägt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) vor.

​Mit 11 zu 2 Stimmen hiess die Kommission in der Gesamtabstimmung die Vorlage KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (15.083 s) gut, auf die der Ständerat noch im Juni 2016 nicht eintreten wollte. Wie der Nationalrat will die Kommission die Verbände der Leistungserbringer und der Krankenversicherer verpflichten, gesamtschweizerische Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen, die für Leistungserbringer – zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte – verpflichtend sind und auch Sanktionen vorsehen. In einem Punkt will die SGK-SR höhere Anforderungen an die Qualitätsverträge stellen als der Nationalrat: Die Qualitätsmessungen sollen veröffentlicht werden.
Gleichzeitig sollen die Kantone, die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer nach dem Willen der Kommissionsmehrheit eine gemeinsame Organisation aufbauen, in der auch die Patientenorganisationen und Fachleute vertreten sind. Diese Organisation soll Qualitätsindikatoren entwickeln, Studien sowie nationale Qualitätsprogramme durchführen und sicherstellen, dass die Patientensicherheit gefördert wird. Sie soll diese Aufgaben grundsätzlich selber erfüllen, aber auch Dritte beiziehen können. Genauer wird all dies in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der gemeinsamen Organisation geregelt. Für die Jahre 2021 bis 2024 sollen der gemeinsamen Organisation 50 Millionen Franken zur Verfügung stehen (11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Diese sollen mit je einem Drittel vom Bund, den Kantonen und den Versicherern finanziert werden.
Kommt die Gründung der gemeinsamen Organisation nicht zustande oder erfüllt diese die Leistungsvereinbarung nicht, kann der Bundesrat selber eine Organisation einsetzen oder ihre Aufgaben für eine befristete Zeit dem BAG oder Dritten übertragen. Die Minderheit der Kommission lehnt eine privatrechtliche gemeinsame Organisation ab und setzt stattdessen wie der Nationalrat auf eine Eidgenössische Qualitätskommission, die direkt vom Bundesrat eingesetzt werden soll.

Eintreten auf den zweiten Entwurf zum Tabakproduktegesetz

Einstimmig trat die Kommission auf den zweiten Entwurf für ein Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (15.075 s) ein. Diesen legte der Bundesrat Ende 2018 vor, nachdem das Parlament in der Wintersession 2016 den ersten Entwurf zurückgewiesen hatte. Der neue Vorschlag sieht ein landesweit geltendes Abgabeverbot an Minderjährige vor, um die besonders verletzliche Gruppe von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Wie beim Alkohol sollen dabei Testkäufe durchgeführt werden können. Der neue Entwurf verankert zudem das Verbot von speziell an Minderjährige gerichteter Werbung neu auf Gesetzesstufe. Auf weitergehende Einschränkungen betreffend Werbung, Sponsoring und Verkaufsförderung soll jedoch verzichtet werden. Weiter sollen Alternativprodukte wie E-Zigaretten, Tabakprodukte zum Erhitzen und Tabakprodukte zum oralen Gebrauch (z.B. Snus) differenziert geregelt werden. Schliesslich beantragt der Bundesrat, die Verwendung von E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen in öffentlichen Nichtraucherzonen ebenfalls zu verbieten.
Vor dem Eintretensbeschluss hörte die Kommission Vertretungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren, der Wirtschaftsorganisationen sowie der Gesundheitsorganisationen an. Sie erteilte der Verwaltung diverse Abklärungsaufträge und wird an ihrer nächsten Sitzung im April 2019 die Detailberatung durchführen.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt einstimmig, das Abkommen mit Kosovo über soziale Sicherheit zu genehmigen(18.086 s). Anders als der Bundesrat will die Kommission das Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellen (8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen).

Einstimmig sprach sich die Kommission gegen die Mo. Nationalrat (Brand). KVG. Keine Tarifverträge ohne Kosteneindämmungselement (18.3305 n) und die Mo. Nationalrat (Brand). Einführung einer Innovationsbestimmung im Krankenversicherungsgesetz (17.3716 n) aus. Diese Aufträge seien nicht nötig, weil der Bundesrat die Anliegen bereits im ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen aufgenommen habe. Die Vernehmlassung zur Bundesratsvorlage wurde Ende 2018 abgeschlossen.

Die Mo. Nationalrat (Brand). KVG. Transparenz bei der Leistungsabrechnung nach Tarmed (17.4270 n) empfiehlt die SGK-SR ihrem Rat einstimmig zur Annahme, da entsprechende Gesetzesänderungen im ersten Massnahmenpaket des Bundesrates nur teilweise enthalten sind.

Ständerat Ettlin zog seine Pa.Iv. Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Berücksichtigung der Mengenausweitung bei Tarifverhandlungen (17.528 s) zurück. Die Kommission will die Thematik aber an einer späteren Sitzung wieder aufgreifen.

Die Kommission tagte am 19. Februar 2019 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und grösstenteils in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.