Die Auszahlung der 13. AHV-Rente wird gemäss der Vorlage des Bundesrates umgesetzt. Die Finanzierung dieser Rente muss jedoch vertieft und unter Berücksichtigung aller mittel- bis langfristigen Bedürfnisse der AHV analysiert werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist auf die zwei Vorlagen des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente eingetreten. Sie hat der Verwaltung mehrere Prüfaufträge erteilt und will ihre Arbeiten im ersten Quartal 2025 fortsetzen. Die Kommission will zudem den Bundesrat beauftragen, das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderungen und ambulante Lösungen zu fördern.

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) zur Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (24.073, Entwurf 1) eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Damit spricht sie sich dafür aus, die 13. AHV-Rente gemäss den Modalitäten auszubezahlen, die in der bundesrätlichen Vorlage vorgesehen sind: Die 13. AHV-Rente soll einmal jährlich jeweils im Dezember an die Personen ausbezahlt werden, die Anspruch auf eine Altersrente haben. Dieser Zuschlag hat keine Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Altersrenten und wird bei der Berechnung des Einkommens, das für die Gewährung von Ergänzungsleistungen massgeblich ist, nicht berücksichtigt. Das Geschäft geht in der Wintersession in den Ständerat.

Während die Modalitäten zur Umsetzung unbestritten waren, wurde intensiver über die Strategie zur Finanzierung der Ausgaben diskutiert, die durch die 13. AHV-Rente entstehen. Die Kommission ist in diesem Zusammenhang auf die zwei weiteren Entwürfe des Bundesrates zur Finanzierung eingetreten: mit 9 zu 4 Stimmen auf die Änderung des AHVG zur Senkung des Bundesbeitrags (Entwurf 2) und mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Änderung der Bundesverfassung (Entwurf 3) zur Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,7 Prozentpunkte.

Die Kommission hält fest, dass die 13. AHV-Rente bei ihrer Einführung 2026 zwar nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten wird, sich die Lage des AHV-Ausgleichsfonds aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern dürfte. Sie ist daher der Ansicht, dass sich das Parlament die Zeit für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten nehmen sollte. Zudem sollte auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird. Um eine umfassende, ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden, ist insbesondere den zahlreichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die sich in den kommenden Jahren im Bereich der Sozialversicherungen stellen.

Im Hinblick auf ihre weitere Beratung des Geschäfts im ersten Quartal 2025 hat die Kommission der Verwaltung deshalb mehrere Prüfaufträge erteilt. Sie wünscht unter anderem, dass diese eine gemischte Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente sowie einen umfassenden Finanzierungsansatz sowohl für die 13. AHV-Rente als auch für die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare prüft. Zudem möchte die Kommission detailliertere Zahlen zur Entwicklung der Arbeitnehmerbeiträge für die Arbeitslosenversicherung sowie der Mehrwertsteuereinnahmen.

Weitere Geschäfte

Mit 8 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion der SGK-N «Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen» (24.3003) anzunehmen. Damit soll der erste Schritt gelegt werden, um die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen und zu modernisieren, dass Menschen mit Behinderungen ihren Wohnort und ihre Wohnform möglichst frei wählen können.

Die Kommission liess sich über die Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit von Medikamenten informieren, die der Bundesrat im August beschlossen hatte. Einige dieser Massnahmen zielen darauf ab, die Zulassung bei Swissmedic wo möglich weiter zu vereinfachen oder bei Engpässen direkte Importe für ganze Patientengruppen zu erlauben. Deshalb beantragt die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten, die Mo. Germann «Erleichterte Zulassung für patentabgelaufene Medikamente» (23.4535) abzulehnen.

Die Kommission beantragt ferner mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Mo. Clivaz Christophe «Für eine dauerhafte Finanzierung von Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen psychische Gesundheit und Suizid- und Gewaltprävention» (21.3264) anzunehmen. Der Bundesrat soll sicherstellen, dass es dem Bund möglich ist, sich direkt oder indirekt dauerhaft an der Finanzierung von in diesem Bereich tätigen Organisationen zu beteiligen.

Die Kommission tagte am 29. Oktober 2024 in Bern unter der Leitung von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.