Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die SGK-S dem Entscheid ihrer Schwesterkommission zugestimmt, der pa. Iv. Jost «Palliative Pflege. Finanzierung klären» (24.454) Folge zu geben. Die Kommission verweist auf ihre 2020 eingereichte und im Sommer 2021 überwiesene Motion 20.4264 («Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care») und betont, dass bei der Finanzierung von Palliative-Care-Leistungen weiterhin dringend Handlungsbedarf besteht. Sie bemängelt in diesem Zusammenhang den langsamen Fortschritt bei der Umsetzung ihrer Motion. Die SGK-N kann nun unter Einbezug der laufenden Arbeiten der Verwaltung eine entsprechende Gesetzesvorlage entwerfen.
Förderung des selbstbestimmten Wohnens im eigenen Zuhause durch Anpassung der Ergänzungsleistungen: Eintreten und Beginn der Detailberatung
Die Kommission ist einstimmig auf den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV in Bezug auf Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause (24.070) eingetreten. Diese Reform sieht die Schaffung neuer Leistungen für die Betreuung zu Hause und die Gewährung von Zuschlägen im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL) vor, um die Autonomie von älteren Menschen und von EL-Bezügerinnen und Bezügern zur IV zu fördern sowie deren Verbleib zu Hause zu unterstützen. Die Zielsetzung der Vorlage und der Handlungsbedarf waren in der Kommission unbestritten.
Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und die Verwaltung beauftragt, ihr zusätzliche Informationen zu den vom Nationalrat beschlossenen Änderungen bei den Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause sowie zur Funktionsweise der Auszahlung der Leistungen in Form von monatlichen Pauschalen zu liefern. Sie wird die Beratung der Vorlage im zweiten Quartal fortsetzen.
Hochspezialisierte Medizin: Kompetenzen bleiben unverändert
Mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. Schmid Martin «Sicherstellung der medizinischen Versorgung in allen Landesteilen. Stopp den Zentralisierungsbestrebungen bei medizinischen Leistungen, die nicht hochspezialisiert sind» (23.3218) abzulehnen. Die Kommission unterstützt die laufende Konzentration von Leistungen der hochspezialisierten Medizin (HSM). Entscheidungen zur Vergabe von Leistungsaufträgen trifft das HSM-Beschlussorgan als politisches Gremium mit einem doppelten Quorum von Kantonen mit und ohne Universitätsklinik auf fundierter fachlicher Grundlage und nach wiederholtem Einbezug der Betroffenen. Die Kommission hat zu Beginn der Beratung die Präsidentin des HSM-Beschlussorgans und eine Vertretung der GDK angehört. Sie hat sich anhand der Vergabe der «Früh- und Termingeborenen Intensivpflege» an das Kantonsspital Graubünden aufzeigen lassen, dass Vorschläge für die Zuteilung von Leistungsaufträgen bei neuen Argumenten wo sinnvoll angepasst werden. Zudem werden aktuell auf der Grundlage einer externen Evaluation Optimierungen am HSM-Planungsprozess diskutiert. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass der interkantonale Planungsprozess zur HSM funktioniert.
Weitere Geschäfte
Die Kommission beantragt einstimmig, die Mo. Jauslin«Ausfuhr von Psychedelika für internationale Forschung und therapeutische Anwendungen ermöglichen» (24.3072) anzunehmen, um die Vorreiterrolle der Schweiz in diesem Bereich zu stärken. Die Motion verlangt, den rechtlichen Rahmen so anzupassen, dass die Ausfuhr von kontrollierten verbotenen Substanzen wie Halluzinogenen zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken möglich ist. Derzeit können nur die Einfuhr, der Anbau, die Herstellung und das Inverkehrbringen bewilligt werden.
Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie zudem, die Mo. Bläsi «Kontrolle der Finanzen der Krankenkassen in Bezug auf die von den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen erhaltenen Retrozessionen» (24.3060) anzunehmen. Sie begrüsst die Absicht des Bundesrates, eine Bestandesaufnahme über die Retrozessionen in der OKP vorzunehmen und so die Transparenz des Systems zu erhöhen.
Hingegen beantragt die SGK-S mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Mo. SGK‑N «Kostentransparenz in der zweiten Säule» (24.3471), mit der Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden sollen, ihre Verwaltungskosten offenzulegen. Sie ist der Meinung, dass das geltende Recht bereits für ausreichend Transparenz sorgt und keine weiteren Massnahmen notwendig sind.
Im Weiteren hat die Kommission die Beratung der Mo. SGK-N «Abschaffung der Alterskinderrenten und gleichzeitige Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten» (24.3004) fortgesetzt. Nach der Kenntnisnahme vom Bericht der Verwaltung zu diesem Thema hat sie beschlossen, die Behandlung der Motion zu sistieren, bis sie den derzeit in der SGK-N hängigen Entwurf des Bundesrates zur Anpassung der Hinterlassenenrente (24.078) beraten kann.
Die SGK-S hat ferner Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Po. Rieder «Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer» (21.3440).
Die Kommission tagte am 25. Februar 2025 in Bern unter der Leitung von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.