Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt, der Zusatzvereinbarung zum europäischen Fonds für innere Sicherheit (17.061) zuzustimmen, und zwar mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Eine Minderheit hingegen beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.

​Aus Sicht der Mehrheit der SiK-N trägt der Fonds dazu bei, die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen, die illegale Einreise zu erschweren und die legale Einreise zu erleichtern. Zudem steht in ihren Augen der Fonds für Solidarität, weil er jene Schengen-Staaten unterstützt, die aufgrund ihrer geographischen Lage hohe Kosten für den Schutz ihrer Aussengrenze zu tragen haben. Die Mehrheit der SiK-N gewichtet somit die Vorteile der Teilnahme am Schengen-Raum namentlich in Bezug auf Mobilität, Schutz und Solidarität höher als die Kostenbeteiligung am Fonds von rund 20,6 Millionen Franken pro Jahr. Insbesondere betont sie auch die Wichtigkeit des Schengen-Abkommens für die Schweizer Wirtschaft. Verschiedene Mitglieder kritisieren indes, dass der Schweizer Beitrag stetig zunehme und bezweifelten die Effektivität der eingesetzten Mittel. Eine Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie führt insbesondere humanitäre Gründe an und kritisiert, dass durch diesen Fonds namentlich die Festung Europa verstärkt werde.

Im vergangenen Dezember hat das Parlament die rechtliche Grundlage für die Beteiligung an diesem Fonds geschaffen (16.049) und inzwischen ist auch die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen.

Cyber-Gesamtstrategie

Für die SiK-N gehören Cyber-Sicherheit und -Verteidigung zu den Prioritäten auf der politischen Agenda. Sie unterstreicht das bestehende akute Gefahrenpotenzial, denn je vernetzter die Welt ist, desto angreifbarer werden die Institutionen, die Wirtschaft und die Gesellschaft. Sie bemängelt, dass eine klare Gesamtstrategie für den Bund, bei welcher das Gesamtkonzept und nicht die Departemente im Mittelpunkt stehen, fehlt. Deshalb hat die SiK-N einstimmig ein Kommissionspostulat verabschiedet, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, bis Ende 2018 ein Gesamtkonzept zum Schutz und zur Verteidigung des zivilen und militärischen Cyberraumes zu erstellen. Neben klaren Definitionen des Auftrags der Armee und der zivilen Cyber-Behörden, inkl. Kompetenzabgrenzungen, soll das Gesamtkonzept namentlich auch die Finanzierung und Personalrekrutierung enthalten. Weiter soll es auch den möglichen Ernst- und Verteidigungsfall, in dem der Bundesrat Teile der Armee als strategische Reserve einsetzt, wie auch die subsidiäre Unterstützung der zivilen Behörden beinhalten (18.3003).

In diesem Zuammenhang liess sich die SiK-N auch darüber informieren, wie im Bereich der ans Internet angebundenen Geräte (Internet of Things, IoT) die Sicherheit dieser Geräte erhöht und ihr Missbrauch für Cyberkriminalität erschwert werden kann.

Informationssicherheitsgesetz

Die Kommission ist mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates für ein Informationssicherheitsgesetz (17.028) eingetreten. Mehrheitlich ist sie der Auffassung, dass die Vorlage dazu beiträgt, die Informationssicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu verbessern. Zudem ermöglicht dieses Gesetz eine übersichtlichere Lösung als die heutigen Bestimmungen, die in verschiedenen Erlassen geregelt sind. Grosse Fragezeichen hat die Kommission indes bezüglich der Kostenfolge. Zur Vorbereitung der Detailberatung hat sie deshalb das VBS beauftragt, ihr eine genauere Abschätzung der finanziellen und personellen Auswirkungen der Vorlage vorzulegen, und zwar anhand von verschiedenen möglichen Sicherheitsstandards. Sie beabsichtigt, die Beratung an der nächsten Sitzung im Februar fortzusetzen und abzuschliessen.

Die Kommission hat am 22./23. Januar 2018 erstmals unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, sowie von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.