Mit Blick auf die steigenden Zahlen bei Waffenkäufen ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass mit einer entsprechenden statistischen Erhebung ein präventiver Beitrag zur Sicherheit geleistet werden kann. Sie kritisiert, dass wegen eines fehlenden zentralen Waffenregisters nicht exakt beziffert werden kann, wie viele Waffen sich heute in Schweizer Privathaushalten befinden. Mit einer besseren Informationsgrundlage sollen insbesondere die kantonsübergreifende Bekämpfung von Kriminalität sowie die Sicherheit von Polizistinnen und Polizisten gestärkt werden. Letztere fordern seit längerem die Schaffung einer zentralen Waffendatenbank.
Die Kommissionsminderheit verweist auf die erst 2019 erfolgte Verschärfung des Waffengesetzes und erachtet die bestehende Vernetzung der kantonalen Register zur Erfassung von Waffen als ausreichend. Das Online-Abfrage Waffenregister (OAWR) sowie die Datenbank ARMADA des Bundes hätten sich bewährt. Gemäss Minderheit würde eine zentrale Datenbank auch dem Föderalismus widersprechen, da sowohl die Polizeihoheit wie auch der Vollzug des Waffengesetzes in der Kompetenz der Kantone liege. Statt zu mehr Sicherheit würde eine zentrale Datenbank zu Doppelspurigkeiten und mehr Bürokratie führen. Entsprechend soll die Kompetenz in diesem Bereich bei den Kantonen bleiben.
Die Vorlage wird nun der SiK des Ständerates zur Beschlussfassung unterbreitet.
Änderung des Kriegsmaterialgesetzes: Subkommission eingesetzt
Die SiK-N hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die SiK des Ständerates der Pa. Iv. 23.403 zugestimmt hat. Somit kann die SiK-N nun eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) erarbeiten. Zu diesem Zweck hat sie eine Subkommission eingesetzt. Diese soll den Erlassentwurf so rasch wie möglich erarbeiten und ihr zur Genehmigung unterbreiten. Anschliessend soll eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Nach deren Auswertung wird die SiK-N den Erlassentwurf dem Bundesrat und dem Nationalrat unterbreiten. Ein Antrag auf Sistierung der Pa. Iv. 23.403 wurde mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Zudem hat die SiK-N der Pa. Iv. 23.402 ihrer Schwesterkommission zum zweiten Mal nicht zugestimmt, und zwar mit 16 zu 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Eine Sistierung dieser Pa. Iv. 23.402 wurde mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit kritisiert, dass die Pa. Iv. 23.402 das «Uniting for peace»-Verfahren nicht berücksichtige und primär die eigene Rüstungsindustrie fördern wolle, statt der Ukraine und den Partnerländern zu helfen. Zudem will die Mehrheit verhindern, dass zwei Gesetzgebungsprozesse zum KMG parallel laufen. Teile der Kommissionsmehrheit erachtet die Vorlage überdies als inkompatibel mit dem Neutralitätsrecht. Die Minderheit unterstützt die Pa. Iv. 23.402 und will verhindern, dass die Arbeiten im Ständerat blockiert werden. Zudem ist die Minderheit der Auffassung, dass die Anliegen der Pa. Iv. 23.402 im Rahmen der laufenden Arbeiten der Subkommission hätten näher geprüft werden sollen, zumal der Ständerat dieser Pa. Iv. Folge gegeben hat.
Schliesslich hat die SiK-N die Petition 23.2008 mit 14 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt.
Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen: Festhalten an Einführung einer Meldepflicht für Schwachstellen
Im Rahmen der Differenzbereinigung zur Änderung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG, 22.073 n) beantragt die SiK-N mit 14 zu 9 Stimme bei 1 Enthaltung, an der von ihr vorgeschlagenen Bestimmung festzuhalten, die eine Meldepflicht nicht nur für Cyberangriffe, sondern auch für nicht öffentlich bekannte Schwachstellen bei betriebskritischen Informatikmittel einführen möchte. Der Nationalrat stimmte dieser Erweiterung zu, der Ständerat lehnte sie indes ab. Mit Blick auf die Differenzbereinigung in der Herbstsession beantragt die Kommissionsmehrheit als Kompromiss, diese Meldepflicht einzuschränken und die Eigenentwicklungen der betroffenen Unternehmen davon auszunehmen.
Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz
Angesichts der Entwicklung der Gefahrenlage im Cyberbereich teilt die SiK-N die Ansicht, dass die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen sind, um bei den wichtigsten digitalen Daten des Bundes, der Kantone und Gemeinden, sowie der Betreiber kritischer Infrastrukturen für mehr Sicherheit zu sorgen. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat einstimmig, der durch den Ständerat angenommenen Motion 23.3002 der SiK-S zuzustimmen. Mit dieser Motion soll der Bundesrat namentlich beauftragt werden, Kriterien festzulegen, anhand deren bestimmt werden kann, welche Daten von welchen Behörden (Bund, Kantone und Gemeinden), und Betreibern kritischer Infrastrukturen einem besonderen digitalen Schutz unterstehen.
Datenverkehr der Bundesverwaltung sichern
Zudem hat die SiK-N mit 15 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen ein Postulat verabschiedet (23.3958). Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Technologien angewendet werden können, um den Internet-Datenverkehr zwischen den Stellen der Bundesverwaltung, zwischen der Bundesverwaltung und den bundesnahen Unternehmen, zwischen der Bundesverwaltung und den Kantonen sowie zwischen der Bundesverwaltung und dem Publikum in kritischen Bereichen gegen Cyberangriffe zu sichern. Insbesondere soll der Bundesrat im Bericht das Potential der unterschiedlichen Kommunikationsinfrastrukturen prüfen, die es ermöglichen, den Datenfluss geographisch zu definieren und damit besser gegen externe Angriffe zu schützen. Schliesslich soll er auch das Verhältnis zwischen den erwarteten Nutzen und den erwarteten Kosten dieser Technologien aufzeigen.
Schliesslich beantragt die SiK-N einstimmig, der Petition Jugendsession 2022. Cyberattacken? Nicht mit uns! (23.2001) keine Folge zu geben.
Die Kommission hat am 19. und 20. Juni 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mauro Tuena (SVP, ZH) und teils im Beisein der Chefin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, in Bern getagt.