Die SiK-N liess sich an ihrer ersten Sitzung nach dem Legislaturwechsel über den Stand der Arbeiten ihrer Subkommission zur Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) informieren. Nachdem die SiK des Ständerates der Pa. Iv. 23.403 im Mai 2023 zugestimmt hat, konnte die SiK-N die Arbeiten zur Revision des KMG aufnehmen. Zur Erarbeitung des Erlassentwurfs setzte die SiK-N am 20. Juni 2023 eine Subkommission ein. Diese hat nach umfassenden Anhörungen zu den Themen Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik sowie zum Mechanismus «Uniting for peace» verschiedene Formulierungsvorschläge ausgearbeitet. Dazu wurden auch Konsultationen bei den Fraktionen durchgeführt. Aufgrund des Legislaturwechsels legte die SiK-N die Zusammensetzung der Subkommission neu fest (4 V, 2 S, 1 M-E, 1 RL, 1 G) und beauftragte diese, ihr einen Erlassentwurf in spätestens 7 Monaten zur Genehmigung zu unterbreiten. Nach erfolgter Genehmigung durch die SiK-N wird eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Nach deren Auswertung wird die SiK-N den Erlassentwurf dem Bundesrat und dem Nationalrat unterbreiten. Schliesslich folgt die Beratung im Zweitrat.
Ablehnung eines zentralen Waffenregisters
Die SiK-N spricht sich gegen die Schaffung einer zentralen Waffendatenbank durch den Bund aus, in der sämtliche Feuerwaffen registriert werden müssten. Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, der entsprechenden parlamentarischen Initiative 22.440 (Schlatter) keine Folge zu geben.
Die Kommissionsmehrheit verweist auf die erst 2019 erfolgte Verschärfung des Waffengesetzes und erachtet die bestehende Vernetzung der kantonalen Register zur Erfassung von Waffen als ausreichend. In ihren Augen sind die Onlineabfrage der Waffenregister (OAWR) und die ARMADA-Datenbank des Bundes wirksame Instrumente. Ein nationales Register würde ihrer Ansicht nach die öffentliche Sicherheit nicht erhöhen, sondern lediglich zu Doppelspurigkeiten und mehr Bürokratie führen. Die Mehrheit weist zudem darauf hin, dass Gewalttaten meistens mit nicht registrierten Waffen begangen werden. Ferner würde eine zentrale Datenbank auch dem Föderalismus widersprechen, da sowohl die Polizeihoheit als auch der Vollzug des Waffengesetzes in der Kompetenz der Kantone liegen. Sie sieht deshalb keine Veranlassung, an der bestehenden Situation etwas zu ändern.
Die Kommissionsminderheit ist angesichts der steigenden Anzahl Waffenkäufe der Auffassung, dass mit einer entsprechenden statistischen Erhebung auf nationaler Ebene ein präventiver Beitrag zur Sicherheit geleistet werden könnte. Sie kritisiert, dass mangels eines zentralen Waffenregisters nicht exakt beziffert werden kann, wie viele Waffen sich derzeit in den Schweizer Privathaushalten befinden. Mit einer besseren Informationsgrundlage sollen insbesondere die kantonsübergreifende Bekämpfung von Kriminalität sowie die öffentliche Sicherheit gestärkt werden. Schliesslich weist die Minderheit darauf hin, dass Polizistinnen und Polizisten seit längerem die Schaffung einer zentralen Waffendatenbank fordern.
Am 19. Juni 2023 gab die SiK-N mit 13 zu 11 Stimmen der Parlamentarischen Initiative 22.440 (NR Schlatter) Folge. Da die SiK des Ständerates am 16. November 2023 dieser
pa. Iv. keine Folge gab (mit 9 zu 3 Stimmen) nahm die SiK-N eine neue Lagebeurteilung vor. Diese Pa. Iv. wird nun vom Nationalrat voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 behandelt werden.
Ja zur Erhöhung der Bundesgarantien für die Pflichtlagerdarlehen
Die SiK-N beantragt einstimmig, die Erhöhung der Bundesgarantien für die Pflichtlagerdarlehen zu genehmigen (23.056). Diese Erhöhung ist ihrer Ansicht nach notwendig und soll es ermöglich, falls nötig die Pflichtlager in den Bereichen Nahrungsmittel, Energie und Heilmittel aufzustocken. Der aktuelle Verpflichtungskredit über 540 Millionen Franken läuft Ende 2024 aus. Die Kommission befürwortet die Anhebung der Kreditlimite auf 750 Millionen Franken (+210 Mio.) sowie die Verlängerung der Kreditdauer auf zehn Jahre (2025–2034). Sie wird sich im Herbst erneut über die Entwicklung der Pflichtlager informieren lassen. Das Geschäft wird vom Nationalrat voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 behandelt werden.
Im Weiteren hat die SiK-N namentlich vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3984 («Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren») Kenntnis genommen. Sie hat sich zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und über die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informieren lassen und die Grundzüge ihres Arbeitsprogramms für die nächsten beiden Jahre festgelegt.
Die Kommission hat am 22. und 23. Januar 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, Zürich) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF in Bern getagt.