Aus Sicht der Kommission stellt das WEF eine einzigartige Tribüne und Plattform für die Schweizer Diplomatie dar. An dem Forum können die Interessen der Schweiz in Bereichen wie der Entwicklungszusammenarbeit oder der Aussen- und der Sicherheitspolitik vorangebracht werden. Die Kommission weist ausserdem auf die Verantwortung des Bundes für den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen hin, die in ihren Augen einen subsidiären Einsatz der Armee rechtfertigt.
In Bezug auf die Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen hat die Kommission mit 18 zu 5 Stimmen einen Antrag abgelehnt, der die Beratung des Geschäfts sistieren wollte, bis Informationen über die Finanzen der WEF-Stiftung vorliegen und deren Möglichkeiten für eine höhere Kostenbeteiligung beurteilt werden können.
Die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass die Finanzen der WEF-Stiftung nicht relevant sind, da das Geschäft nicht die direkte Unterstützung des WEF, sondern die Unterstützung des Kantons Graubündens betrifft, um welche dieser ersucht hat. Die Mehrheit weist auch darauf hin, dass das WEF seinen Finanzierungsanteil auf 50 Prozent erhöht hat und das Forum höhere Steuereinnahmen generiert als es Sicherheitskosten verursacht.
Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Ansicht, dass sich das WEF stärker an den Sicherheitskosten beteiligen könnte, und wünscht deshalb, dass das Parlament in Kenntnis der finanziellen Situation der Stiftung entscheiden kann.
Keine Befreiung dienstwilliger Personen mit Geburtsgebrechen von der Wehrpflichtersatzabgabe
Die Kommission möchte dienstwillige Personen, die an Geburtsgebrechen wie Diabetes oder Hämophilie leiden, nicht von der Wehrpflichtersatzabgabe befreien. Sie empfiehlt daher mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Standesinitiative des Kantons Luzern (23.307) keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit betont, dass es bereits heute möglich ist, auf Gesuch hin Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen zu leisten. Bei einem abschlägigen Entscheid stehe der Rechtsmittelweg offen. Zudem ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass die Umsetzung der Standesinitiative zu neuer Diskriminierung führen würde, da sie beispielsweise Personen mit Epilepsie nicht berücksichtigt, obwohl diese trotz der Verfügbarkeit von Medikamenten, die einen normalen Militärdienst ermöglichen, vom Militärdienst ausgeschlossen sind.
Die Kommission wird die Thematik aber weiter verfolgen und prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um alle dienstwilligen Personen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand einzubeziehen.
Schweizer Unternehmen bei Minenräumung in der Ukraine Vorzug geben
Die SiK-N hat sich mit der Motion 23.3027 «Vorbereitung und Unterstützung der humanitären Minenräumung in der Ukraine» befasst, die den Bundesrat beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den in der Ukraine tätigen humanitären Minenräumungsorganisationen ein internationales Programm zur Räumung von Minen und nichtexplodierter Munition in der Ukraine vorzubereiten. Der Ständerat hatte diese Motion angenommen, dabei aber eine Klausel beigefügt, gemäss der den im Bereich der Minenräumung tätigen Schweizer Unternehmen bei der Vergabe der Mandate aus einem solchen Programm der Vorzug zu geben sei. Die SiK-N beantragt mit 15 zu 9 Stimmen, die Motion in der Fassung des Ständerates anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass es in der Schweiz Unternehmen mit grossem Know-how im Bereich der Minenräumung gibt und dieses Fachwissen genutzt werden sollte. Die Kommissionsminderheit beantragt hingegen die Ablehnung der Motion. Sie ist unzufrieden mit der geplanten Kostenverteilung, da die Motion verlangt, einen Teil des Vorhabens aus dem Budget des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zu finanzieren.
Zukunft der F-5-Tiger-Kampfflugzeuge
Die Kommission hat ausserdem mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen das Kommissionspostulat 24.3396 beschlossen, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, ausgehend vom Parlamentsentscheid von 2022, die F-5-Tiger-Kampfflugzeuge nicht ausser Dienst zu stellen, einen Bericht über die mögliche Weiternutzung dieser Flugzeuge vorzulegen. Der Bundesrat soll dabei verschiedene Optionen zur Weiternutzung, z. B. in Red-Air-Einsätzen (als Zielobjekt, beim Luft-Luft-Schiessen usw.), und den Mehrwert im Rahmen der internationalen Militärzusammenarbeit darlegen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der Bundesrat den Beschluss des Parlamentes, die F-5 nicht ausser Dienst zu setzen, respektieren muss. Die Kommissionsminderheit sorgt sich dagegen um die Mehrkosten bei einer Weiternutzung der Kampfflugzeuge.
Die SiK-N hat sich zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und über die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine ins Bild setzen lassen.
Ferner hat die Kommission mit 22 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, im Zusammenhang mit einer möglichen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses Strafanzeige einzureichen. Dies, weil nach der Sitzung ihrer Subkommission «Kriegsmaterialgesetz» im März 2024 Presseartikel über die Positionen einzelner Ratsmitglieder erschienen waren.
Die Kommission hat am 8. und 9. April 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des VBS, Bundespräsidentin Viola Amherd, in Bern getagt.