Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat in der Detailberatung mehrere Präzisierungen am Flugpassierdatengesetz vorgenommen. Damit will die Kommission eine effizientere und kostengünstigere Umsetzung des Gesetzes erreichen. Zudem will sie einen möglichst hohen Sicherheitsgewinn bei der Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität erzielen. Deshalb lehnte sie Änderungsanträge, die namentlich den Datenschutz zusätzlich stärken wollten, ab.

Nachdem die SiK-N an ihrer August-Sitzung einstimmig auf das Flugpassagierdatengesetz (FPG; 23.079) eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung durchgeführt. Dabei beschloss sie, ihrem Rat zu beantragen, mehrere Präzisierungen am Gesetz vorzunehmen. So soll bei Art. 2 Abs. 1 präzisiert werden, dass die Pflicht zur Bekanntgabe von Flugpassagierdaten nur jene Flüge betrifft, die eine Fluggesellschaft auch selbst durchführt. Zudem sollen die Fluggesellschaften nur jene Daten erheben, die sie effektiv zur Abwicklung der Buchung benötigen. Dadurch will die SiK-N eine möglichst enge Angleichung an die internationalen Vorgaben erreichen. Auch bei Art. 2 Abs. 2 will die Kommission keine aufwendigere spezifisch schweizerische Lösung («Swiss Finish»), welche die Schweizer Luftverkehrsunternehmen benachteiligen würde. Deshalb beantragt sie, dass Schweizer Luftverkehrsunternehmen einem anderen Staat Flugpassagierdaten bekannt geben dürfen, auch wenn die Schweiz noch keinen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag aushandeln konnte. Dies allerdings nur, sofern der betreffende Staat die Einhaltung klar definierter Datenschutz-Standards gewährleistet. Diese Änderungsanträge wurden einstimmig angenommen. Mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sich die SiK-N zudem namentlich dafür aus, dass bei Artikel 20 Abs. 3 die Präsidentin oder der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts anstelle des gesamten Gremiums bezügl. Aufhebung der Pseudonymisierung bei Dringlichkeit entscheiden kann. Dadurch will die SiK-N die Einhaltung der kurzen Entscheidfristen erleichtern.

Abgelehnt hat die Kommission hingegen Anträge, die eine unmittelbare Pseudonymisierung der Daten verlangten (mit 19 zu 6 Stimmen) oder auf eine Vorratsdatenspeicherung (Art. 18 – 21 FPG) verzichten wollten (mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung). Mit jeweils 15 zu 10 Stimmen wurden Anträge abgelehnt, welche die Risikoprofile enger gestalten (Art. 12 Abs. 1bis neu) oder dem Bundesverwaltungsgericht statt dem Bundesrat die Überprüfung der Risikoprofile übertragen wollten (Art. 15 Abs. 1). Ein Antrag, der den Kreis der Vertragspartner für die gegenseitige Bekanntgabe von Flugpassagierdaten einschränken wollte (Art. 29 Abs. 1), wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Mehrheit erachtet die im Gesetz vorgeschlagene Lösung zum Datenschutz als angemessen und strebt eine möglichst hohe Sicherheitswirkung an. Die Minderheit möchte hingegen den Datenschutz und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte höher gewichten und warnt vor Missbrauchspotenzial. Abgelehnt wurden schliesslich auch Anträge, welche die nichtgewerbsmässige Beförderung von Personen ("Privatfliegerei") direkt im Gesetz regeln wollten bzw. die weitere Abklärungen dazu mittels eines Postulatsberichts einfordern wollten.

In der Gesamtabstimmung sprach sich die SiK-N einstimmig für die Annahme der Vorlage aus. Diese wird in der Wintersession im Nationalrat behandelt.

Für ein Verbot der Hamas und der Hisbollah

Das Verbot der Hamas als zentrales Anliegen des Gesetzesentwurfs war für die Kommission im Grundsatz unbestritten. Sie beantragt mit 20 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme des Entwurfs des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen. Sie folgt damit dem Beschluss der SiK des Ständerates vom 10. und 11. Oktober. Die SiK-N ist der Auffassung, dass dieses Verbot schnellstmöglich in Kraft treten sollte. Anträge zu Ausnahmeregelungen für humanitäre Organisationen wurden jeweils mit 15 zu 8 Stimmen und 1 Enthaltung und mit Verweis auf die bereits bestehende Regelung gemäss Artikel 260ter Absatz 2 StGB abgelehnt. Weiter lehnte die SiK-N einen Antrag ab (15 zu 7 Stimmen mit 1 Enthaltung), der den Bundesrat verpflichtet wollte, die aussenpolitischen Kommissionen zu konsultieren, bevor er Organisationen oder Gruppierungen verbietet, die einen engen Bezug zur Hamas aufweisen und dieselben Zielsetzungen teilen.

Analog zur SiK des Ständerates hat die SiK-N weiter mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion (24.4263) verabschiedet, die den Bundesrat beauftragen soll, die Hisbollah zu verbieten.

Das Hamas-Verbot wird nun in der Wintersession sowohl vom National- als auch vom Ständerat behandelt.

Cybersicherheitsprüfungen

Die SiK-N beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 9 Stimmen, die Motion 24.3810 anzunehmen. Sie teilt die Ansicht des Ständerates, dass bezüglich Cybersicherheitsprüfungen ein dringender Handlungsbedarf besteht. Für die Mehrheit der Kommission stellt die Etablierung von einheitlichen Qualitätsstandards eine wichtige Massnahme zur Erhöhung der Cybersicherheit zum Nutzen von Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden dar. Auch die Minderheit ist zwar grundsätzlich der Ansicht, dass Handlungsbedarf besteht, lehnt die Motion jedoch aufgrund ungeklärter Finanzierungsfragen sowie der unklaren Folgen einer Regulierung ab.

KI-Strategie für die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz

Einstimmig beantragt die SiK-N, mit einem Postulat (24.4265) den Bundesrat zu beauftragen, einen Bericht über eine umfassende Sicherheits- und Verteidigungsstrategie gegen die Bedrohungen durch autonome Waffen und Systeme mit künstlicher Intelligenz zu erstellen. Diese Strategie soll technische, operative, ethische und rechtliche Aspekte umfassen. Überlegungen für die internationale Zusammenarbeit und die Gouvernanz (Rüstungskontrolle) sollten miteinbezogen werden. Ebenso sollen im Bericht die sicherheits- und verteidigungspolitischen Bedürfnisse und Grenzen der Anwendung für die Schweiz sowie die Chancen für den Rüstungs-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz beleuchtet werden. Angesichts der rasanten technologischen Entwicklung erachtet die SiK-N die Erarbeitung der verlangten KI-Strategie als dringend.

Weiter hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen ein Postulat (24.4261) eingereicht, das den Bundesrat beauftragen soll, Fragen zum aktuellen Stand des Programms ERPSYSVAR (Enterprise Resource Planning Systeme Verteidigung/armasuisse) detailliert zu beantworten, für welches mittels eines Bundesbeschlusses von 2020 (19.079) ein Verpflichtungskredit von 240 Millionen Franken bewilligt wurde.

Im Rahmen der Sitzung liess sich die SiK-N zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informieren.

Die Kommission hat am 21. und 22. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Beat Jans, in Bern getagt.