Die Armeebotschaft 2024 enthält neben den Bundesbeschlüssen über das Rüstungsprogramm, über die Beschaffung von Armeematerial, über das Immobilienprogramm VBS und über den Zahlungsrahmen der Armee 2025–2028 erstmals auch einen Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035. Insgesamt belaufen sich die vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredite auf 4,9 Milliarden Franken.
Die SiK-S beantragt einstimmig, auf die fünf Bundesbeschlüsse der Vorlage einzutreten. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Eckwerte zur strategischen Ausrichtung der Armee in den kommenden zwölf Jahren sowie namentlich die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Armee gemäss der Variante 2 in der Botschaft. Diese Variante ist ihrer Ansicht nach ausgewogen auf eine hybride Konfliktführung, auf Bedrohungen aus der Distanz und im Extremfall auf einen umfassenden militärischen Angriff ausgerichtet. Die Mehrheit zeigt sich allerdings sehr besorgt darüber, wie langsam die Verteidigungsfähigkeit gemäss der Vorlage gestärkt werden soll.
Für die Minderheit führt die Fokussierung auf die gefährlichsten Szenarien zur Vernachlässigung der wahrscheinlichsten Bedrohungen für die Schweiz. Sie hält die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Szenario 1, d. h. Bedrohungen aus der Luft aus einer grösseren Distanz (z. B. mit Drohnen oder ballistischen Lenkwaffen), für am grössten, weshalb sie die Fähigkeiten der Armee darauf ausrichten möchte. Ein entsprechender Antrag wurde mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Kommission wird die Beratung der verschiedenen Bundesbeschlüsse im April fortsetzen und sich dann auch mit einer allfälligen Erhöhung der finanziellen Mittel und den Modalitäten einer ausserordentlichen Finanzierung des Armeebudgets befassen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch über die weiteren Aspekte der Verteidigungsfähigkeit diskutieren.
Totalrevision des Zollgesetzes
Die SiK-S hat beschlossen, einen Mitbericht an die für diese Vorlage zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) zu richten. Sie hat eine Delegation der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) angehört und hält fest, dass die auf Wunsch der Kantone grundlegend überarbeitete Vorlage, die vom Nationalrat verabschiedet wurde, nun auf keinen Widerstand seitens der KKJPD mehr stösst. Die Kommission nimmt dementsprechend zur Kenntnis, dass der Revisionsentwurf nach Auffassung der Kantone die verfassungsmässige Kompetenzverteilung im Bereich der inneren Sicherheit respektiert, und sie empfiehlt der WAK-S, den sicherheitspolitischen Teil dieses Entwurfs in der aktuellen Fassung anzunehmen. Sie ersucht die WAK-S allerdings, eingehend die Zuständigkeiten zu prüfen, welche dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Bereich der Entnahme von DNA-Proben und der Verarbeitung persönlicher Daten eingeräumt werden sollen, und insbesondere zu überprüfen, dass diese nicht weitergehen als die Zuständigkeiten, über welche die kantonalen Polizeibehörden derzeit verfügen.
Die Kommission hat sich ferner über die Lage in der Ukraine und im Nahen Osten sowie über die laufende Transformation des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) informiert.
Die Kommission hat am 21. und 22. März 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Viola Amherd, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), in Bern getagt.