Mit Bericht vom 20. August 2015 hat die SPK des Ständerates vier parlamentarische unterbreitet, welche Reformvorschläge im Bereich der Gültigkeit von Volksinitiativen vorsehen. Die Kommission sieht im Bereich der Prüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen grundsätzlichen Handlungsbedarf. Sie hat deshalb den Initiativen zugestimmt. Folgenden Initiativen ist somit Folge gegeben:
15.475 Pa.Iv. Strengere Praxis bei der Anwendung bzw. Präzisierung der Kriterien zur Prüfung der Einheit der Materie bei Volksinitiativen
15.476 Pa.Iv. Fristen für Volksinitiativen, die eine Verfassungsbestimmung ändern wollen, deren Frist für die gesetzliche Umsetzung noch nicht abgelaufen ist
15.477 Pa.Iv. Fakultative, unverbindliche formell- und materiellrechtliche Vorprüfung von Volksinitiativen
15.478 Pa.Iv. Publikation von indirekten Gegenentwürfen in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates
Die Kommission möchte jedoch die Überprüfung nicht auf diese vier recht engen Fragestellungen begrenzen. So ist auch die Frage, ob der Verstoss gegen Grundrechte zur Ungültigerklärung einer Volksinitiative führen soll, noch offen. Beide Kommissionen haben zudem bereits einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, welche ein Rückwirkungsverbot in Volksinitiativen vorsieht (14.471 Pa.Iv. Lustenberger. Keine Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen).
Die Kommission hat deshalb mit 16 zu 9 Stimmen eine Subkommission zur umfassenden Prüfung des Themas eingesetzt. Die Subkommission umfasst 13 Mitglieder. Da die Umsetzung der oben aufgeführten Initiativen der Schwesterkommission obliegt, wird diese eingeladen, ebenfalls eine Subkommission einzusetzen, damit die Arbeiten koordiniert angegangen werden können.
Für die Minderheit ist bereits jetzt klar, dass keine mehrheitsfähigen Reformvorschläge gefunden werden können. Dies hänge insbesondere damit zusammen, dass sich das System der Volksrechte bewährt habe und keine Reformen notwendig seien. Die Minderheit stimmte deshalb gegen die Einsetzung der Subkommission und gegen die parlamentarischen Initiativen.
Da die Arbeiten nun durch parlamentarische Kommissionen vorgenommen werden, hat die Kommission den Anträgen des Bundesrates zur Abschreibung von zwei noch hängigen Motionen zu diesem Themenbereich aus formellen Gründen zugestimmt:
14.024 n Verhältnis von Volksinitiativen und Völkerrecht. Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht. Abschreibung (11.3468, Mo. SPK-N und 11.3751, Mo. SPK-S).
Die Kommission tagte am 4./5. Februar 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.
Bern, 5. Februar 2016 Parlamentsdienste