In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (16.438 n Pa. Iv. [Leutenegger Oberholzer] Piller Carrard. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen) hat die SPK Änderungen des Bundespersonalgesetzes und weiterer Erlasse ausgearbeitet, so dass für sieben grössere Unternehmen des Bundes eine Obergrenze von einer Million Franken pro Jahr für das Entgelt, welches in diesen Unternehmen an das oberste Kader oder an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf, festgelegt wird. Dabei ist der Begriff «Entgelt» umfassend zu verstehen und deckt neben Lohn und Honorar sämtliche geldwerten Leistungen (Nebenleistungen, berufliche Vorsorge etc.) ab. Konkret wurde diese Obergrenze festgelegt für die Kader der SBB, RUAG, Skyguide, SUVA, SRG SSR, Swisscom und der Post.
Was die übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes betrifft, so soll die Kompetenz zur Festlegung der Maximalentgelte beim Bundesrat liegen. Dies wird neu im Bundespersonalgesetz so festgehalten. Dort werden neu auch die Bestandteile des Entgelts sowie die Kriterien zur Festlegung des individuellen Entgelts definiert.
Die Kommission hat festgestellt, dass sich befürwortende und ablehnende Vernehmlassungsantworten etwa die Waage halten. Sie hält an ihrem Entwurf fest und hat diesen mit 19 zu 5 Stimmen zuhanden des Rates verabschiedet.
21 Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Vorlage ganz oder zumindest teilweise, darunter 14 Kantone, die Grünen, die SP und die SVP. 19 Teilnehmer, darunter 7 Kantone, die CVP, die FDP und die glp lehnen die Vorlage ab. Die sich äussernden Wirtschaftsverbände vertraten verschiedene Meinungen.
Insgesamt 13 Vernehmlasser vertraten die Ansicht, dass die Swisscom AG von den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auszunehmen sei, da die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen dem Aktienrecht unterliege. Vereinzelt kritisiert wurde auch die Höhe der vorgesehenen Entgeltobergrenze. Hier gab es Vorschläge für prozentuale Lösungen, tiefere Höchstwerte bzw. für unterschiedliche Vorgaben je nach Unternehmen.
Unterschiedlich, aber doch mehrheitlich zustimmend beurteilt wurde das in der Vorlage ebenfalls vorgesehene Verbot von Abgangsentschädigungen, mit welchem die parlamentarische Initiative von Ständerat Minder «Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader» (18.428) umgesetzt wird. 26 Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich explizit zu diesem Teil der Vorlage, wobei 16 ein solches Verbot begrüssten und 10 sich dagegen aussprachen.
Der Entwurf zuhanden des Rates mit erläuterndem Bericht sowie der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung finden sich unter folgenden Links:
Entwurf mit erläuterndem Bericht
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Kommission hat die Vorlage am 14. August 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Andreas Glarner (V/AG) in Bern verabschiedet.