Die
Kommission lehnt deshalb die parlamentarische Initiative von
Nationalrätin Doris Fiala (RL, ZH) mit 13 zu 11 Stimmen ab (19.492 Pa.
Iv. Milizsystem unter Druck. Tragfähige Lösungen finden). Nach Ansicht
der Kommission würde der Parlamentsbetrieb zu stark aufgebläht, wenn die
Bürgerinnen und Bürger für den Nationalrat Suppleanten und
Suppleantinnen wählen würden, welche die ordentlichen Mitglieder des
Nationalrates an Sitzungen vertreten können. So müssten z.B. auch
Vorstösse der Stellvertreterinnen und Stellvertreter behandelt werden.
Das Suppleantensystem stellt zudem keine wirksame Entlastung der
Ratsmitglieder dar. Die Parlamentstätigkeit besteht nicht nur in der
Teilnahme an Sitzungen, sondern auch in deren Vorbereitung, welche oft
zeitintensiver ist. Will ein Parlamentsmitglied sich insbesondere in der
Kommissionsarbeit einbringen, muss es die Geschäfte permanent verfolgen
können, unabhängig davon, ob es an jeder Sitzung teilnimmt oder nicht.
Für
die Kommissionsminderheit würde ein Suppleantensystem eine gute
Alternative zur vollständigen Professionalisierung des
Parlamentsmandates darstellen. Es gehe nicht um den kurzfristigen Ersatz
an Sitzungen, sondern auch um längerfristige Vertretung z.B. bei
Mutterschaft oder Krankheit.
Keine Wohnsitzpflicht für Kinder von Flüchtlingen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen
Mit
17 zu 7 Stimmen lehnt die Kommission die von der Schwesterkommission
eingereichte parlamentarische Initiative ab, mit der die Frage der
Wohnsitzpflicht für Flüchtlinge, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen,
geklärt werden soll (20.458 «Wohnsitzerfordernis von Flüchtlingen bei
AHV und IV»). Die Initiative fordert, dass alle Rentenempfänger – auch
die Kinder - in der Schweiz wohnhaft sein müssen, damit Zusatzbeiträge
für Kinder beansprucht werden können.
Aufgrund eines
Bundesgerichtsentscheids vom Januar 2020 können Renten für Kinder von
AHV- oder IV-Bezügern ausbezahlt werden, selbst wenn diese im Ausland
wohnen. Die Kommission sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf
und ist der Ansicht, dass eine Abweichung eines wichtigen
Internationalen Abkommens wie hier der Flüchtlingskonvention nicht
begründet werden kann, zumal die Einsparungen aufgrund der wenigen Fälle
sehr gering wären.
Schutzbedürftigenstatus bleibt unverändert
Die
SPK-N hält an ihrem Entscheid fest und beantragt ihrem Rat mit 12 zu 11
Stimmen, nicht auf den Entwurf des Ständerates einzutreten, wonach bei
schutzbedürftigen Personen (S-Status) für den Familiennachzug die
gleichen Voraussetzungen gelten sollen wie bei vorläufig Aufgenommenen
(16.403 «Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für
vorläufig Aufgenommene»). Die Kommission sieht in dieser Änderung keinen
Mehrwert, da der S-Status von den Bundesbehörden nie vergeben wurde.
Anstatt eine Ungleichbehandlung zu beseitigen, würde diese Anpassung
vielmehr die Lage der betreffenden Personen verschlechtern. Falls der
Nationalrat dem Antrag seiner Kommission folgen sollte, wäre diese
Vorlage somit vom Tisch.
Eine Minderheit beantragt, auf den Entwurf
einzutreten, da mit der geplanten Änderung die Vergabe des
Schutzbedürftigenstatus erleichtert werden dürfte und so
schutzbedürftigen Personen ein vorläufiger Schutz gewährt werden könnte,
ohne das Schweizer Asylsystem zu überlasten.
Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aufheben
Mit
14 zu 9 Stimmen hält die Kommission auch bei der parlamentarischen
Initiative «Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und
Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug» (19.464) an ihrer Position
fest und beantragt ihrem Rat, Folge zu geben. Schweizerinnen und
Schweizer und ihre ausländischen Familienangehörigen aus Drittstaaten
sollen hinsichtlich ihrer ausländerrechtlichen Stellung nicht schlechter
gestellt sein als EU- oder EFTA-Bürger und deren Angehörige. Eine
Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu
geben.
Überprüfung von Mobiltelefonen von Asylsuchenden zur Feststellung ihrer Identität
Mobiltelefone
und andere Datenträger von Asylsuchenden sollen überprüft werden
können, wenn wegen fehlender Dokumente die Identität der Asylsuchenden
nicht ermittelt werden kann. Die Kommission hat die zustimmende
Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Die Vorlage 17.423
«Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei
Mobiltelefonen» geht nun an den Rat.
Legislaturplanung: keine Selbstentmachtung des Parlamentes
Gemäss
der von Ständerat Damian Müller eingereichten parlamentarischen
Initiative (20.446 s Pa. Iv. Müller Damian. Fitnesskur für das
Parlament. Entschlackung der Legislaturplanung), welche in der SPK des
Ständerates eine Mehrheit gefunden hatte, soll das Parlament vom Bericht
des Bundesrates zur Legislaturplanung nur noch Kenntnis nehmen. Die SPK
des Nationalrates sieht darin eine Entmachtung des Parlamentes und
spricht sich mit 18 zu 4 Stimmen und 1 Enthaltung gegen die Initiative
aus. Die Bundesversammlung soll – wie dies auch die Bundesverfassung
vorsieht – bei der Legislaturplanung qualifiziert mitwirken können.
Nationalratswahlen: Unterlistenverbindungen nur innerhalb einer Partei
Mit
15 zu 9 Stimmen hat die Kommission die Ausarbeitung einer
Kommissionsinitiative (21.402 Präzisierung Unterlistenverbindungen)
beschlossen, wonach im Bundesgesetz über die politischen Rechte eine
Präzisierung vorgenommen werden soll, die klarstellt, dass es sich bei
Unterlistenverbindungen nur um Verbindungen innerhalb einer Partei
handeln kann. Die heute geltende Formulierung, wonach
Unterlistenverbindungen zwischen Listen gleicher Bezeichnung, die sich
durch einen Zusatz zur Kennzeichnung der Flügel einer «Gruppierung»
unterscheiden, möglich sind, kann zu Rechtsmissbräuchen führen, indem
Unterlistenverbindungen über die Parteigrenzen hinausgehen. Gemäss einer
Minderheit der Kommission bringt die Initiative keine Klärung: Der
Begriff «Partei» sei nicht präziser als «Gruppierung».
Festhalten am konstruktiven Referendum
Trotz
des deutlich negativen Verdikts ihrer Schwesterkommission zum
konstruktiven Referendum, beantragt die SPK des Nationalrates mit 14 zu
10 Stimmen, an der entsprechenden parlamentarischen Initiative
festzuhalten (18.446 n Pa. Iv. Wermuth. Mehr Demokratie. Konstruktives
Referendum). Die Kommission erachtet es als Bereicherung der
Volksrechte, wenn 50'000 Stimmberechtigte oder acht Kantone zusammen mit
einem Referendum zu einem Gesetz oder einem Bundesbeschluss einen
Gegenvorschlag einbringen können. Nach Ansicht der Kommissionsminderheit
obliegt es dem Parlament und nicht dem Volk, Gegenvorschläge
auszuarbeiten.
Die Kommission tagte am 18. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andreas Glarner (V, AG) in Bern.