Die Kommission unterstützt deshalb mit 13 zu 12 Stimmen eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Gerhard Pfister (24.435), wonach vorzeitige Rücktritte von Mitgliedern des Bundesrates vor Ablauf der Amtszeit nur noch aus ausserordentlichen Gründen zulässig sein sollen. Tatsächlich werden die Mitglieder des Bundesrates gemäss Verfassung nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates auf die Dauer von vier Jahren gewählt (Art. 175 BV). In der Praxis treten Bundesrätinnen und Bundesräte jedoch relativ häufig während der Legislaturperiode zurück. Nicht selten werden dabei auch parteitaktische Überlegungen gemacht, indem z. B. der Sitz für die Partei vor den nächsten Gesamterneuerungswahlen gerettet werden soll. Vorzeitige Ersatzwahlen in den Bundesrat verursachen zudem Hektik und kosten den Beteiligten viel unnötige Energie. Die Verankerungen einer festen Amtsdauer bringt mehr Ruhe und Stabilität.
Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Schweiz bereits über ein sehr stabiles Regierungssystem verfüge und es keine Reformen brauche. Zudem wären die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Rücktritt schwierig zu definieren.
Verstärkung der Grenzkontrollen
Die SPK-N hat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion beschlossen, die den Bundesrat auffordert, die Kontrollen an den Schweizer Grenzen zu intensivieren und verstärkt Massnahmen zur konsequenten Wegweisung von Personen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung, die kein Asylgesuch stellen, zu ergreifen (25.3026). Die verstärkten Grenzkontrollen sind nach Ansicht der Kommission wichtig, um zu verhindern, dass Personen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung und ohne Absicht, ein Asylgesuch zu stellen, in die Schweiz einreisen. Zudem würden sie dazu beitragen, die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen und die innere Sicherheit der Schweiz zu wahren. Die ständerätliche Schwesterkommission hat eine Woche zuvor eine gleichlautende Motion (25.3021) verabschiedet. Nehmen die Räte den Vorstoss ihrer jeweiligen Kommission an, werden die beiden Motionen ohne Behandlung im anderen Rat direkt an den Bundesrat überwiesen.
Elektronische Unterschriftensammlung: grünes Licht für Testversuche
Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 21.3607 («Elektronisches Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden»). Dieser befasst sich mit der Möglichkeit, die Sammlung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referendumsbegehren auf Bundesebene zu digitalisieren. Im Weiteren beantragt die SPK-N mit 15 zu 9 Stimmen die Annahme der Motion 24.3905, welcher der Ständerat bereits zugestimmt hat. Diese beauftragt den Bundesrat, auf der Grundlage der E-ID-Vertrauensinfrastruktur ein Pilotprojekt für die elektronische Unterschriftensammlung zu starten. Die vom Ständerat bereits angenommene Motion 24.3851 verlangt ebenfalls die Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung. Die SPK-N beantragt ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen, diese Motion in einer abgeänderten Fassung anzunehmen, aus der klar hervorgeht, dass die Unterschriftensammlung künftig sowohl elektronisch als auch auf Papier möglich sein soll.
Mitglieder der Bundesversammlung sollen weiterhin von Wehrpflichtersatzabgabe befreit bleiben
Die Mitglieder der Bundesversammlung sind gesetzlich verpflichtet, an den Sitzungen der Räte und Kommissionen teilzunehmen. Deshalb soll nach wie vor von der Ersatzpflicht befreit sein, wer als Mitglied der Bundesversammlung wegen Teilnahme an deren Sitzungen nicht Militär- oder Zivildienst leisten konnte. Die Kommission spricht sich mit 13 zu 12 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Walter Gartmann (24.449) aus, wonach diese Befreiung von der Abgabe für Mitglieder der Bundesversammlung gestrichen werden soll.
Vorschläge zur Steigerung der Effizienz der Ratsarbeit
Die Kommission hat sich mit verschiedenen parlamentarischen Initiativen befasst, welche eine Steigerung der Effizienz der Ratsarbeit zum Ziel haben. Als ungeeignet erachtet sie den mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Andreas Glarner (24.410) eingebrachten Vorschlag, wonach nur ein Kommissionsmitglied über ein in der Kommission vorberatenes Geschäft im Nationalrat Bericht erstatten soll. Die Berichterstattungen im Rat sind auch für die Öffentlichkeit und später für die Rechtsauslegung von Bedeutung, so dass eine zweisprachige Berichterstattung insbesondere bei komplexen Geschäften wichtig ist. Die Kommission spricht sich mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die parlamentarische Initiative aus.
Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Kommission auch gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Damien Cottier ausgesprochen, wonach bei der Behandlung parlamentarischer Initiativen und Vorstösse im Nationalrat jeder Redner und jede Rednerin nur noch drei anstatt heute fünf Minuten sprechen darf (24.447). Die Kommission ist der Ansicht, dass auch im Hinblick auf die Behandlung der Vorstösse im Ständerat die Debatte im Nationalrat etwas Substanz haben und den Sprechenden deshalb genügend Zeit zur Verfügung stehen sollte. Hingegen soll versucht werden, weniger Sondersessionen durchzuführen. Die Kommission will dem Büro mehr Flexibilität geben und stimmt deshalb mit 13 zu 12 Stimmen einer weiteren parlamentarische Initiative von Nationalrat Damien Cottier zu, wonach das Büro auf die Durchführung einer Sondersession verzichten können soll, auch wenn behandlungsreife Geschäfte vorliegen (24.448).
Austausch zur Situation von Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe im Asylbereich
Im Übrigen hat sich die Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen zur Situation von Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe im Asylbereich ausgetauscht und ein kantonales Rückkehrzentrum für Familien besichtigt, um sich ein Bild vor Ort zu machen.
Die Kommission tagte am 20./21. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.