Die RASA-Initiative verlangt, Artikel 121a der Bundesverfassung betreffend Steuerung der Zuwanderung wieder aufzuheben. Nachdem sich der Nationalrat am 19. September 2017 mit 125 zu 17 Stimmen bei 50 Enthaltungen gegen die Initiative ausgesprochen hat, beantragt nun auch die SPK des Ständerates mit 10 Stimmen zu einer Stimme bei einer Enthaltung, dass die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen wird (17.030 n Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten. Volksinitiative).
Die Eidgenössischen Räte haben am 16. Dezember 2016 eine Gesetzgebung zur Umsetzung von Artikel 121a BV verabschiedet, welche konform mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU ist. Somit ist das Hauptanliegen der Initiantinnen und Initianten – die bilateralen Abkommen mit der EU nicht zu gefährden – erfüllt. Die Diskussion soll nicht wieder neu aufgerollt werden, da dadurch mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen würde.
Ein Antrag, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, fand mit 9 zu 3 Stimmen keine Mehrheit. Gemäss diesem Gegenentwurf hätte in Artikel 121a BV neu festgehalten werden sollen, dass die Umsetzungsgesetzgebung die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einhalten soll. Die Kommission sieht in einer solchen Ergänzung der Verfassung keinen Mehrwert, wurde doch bei der Umsetzungsgesetzgebung in harmonisierender Auslegung zusammen mit anderen Verfassungsbestimmungen die völkerrechtlichen Verpflichtungen gerade berücksichtigt. Insbesondere wird durch diese Ergänzung die Bestimmung in Artikel 121a BV nicht klarer, wenn gleichzeitig die Absätze betreffend Kontingente und Höchstzahlen beibehalten werden.
Die RASA-Initiative kann in der Wintersession vom Ständerat behandelt werden.
Die Kommission tagte am 12./13. Oktober 2017 auf dem Stoos im Kanton Schwyz unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Föhn (V, SZ).