Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates will E-Voting-Versuche weiterhin ermöglichen, unter der Voraussetzung, dass strenge Anforderungen an die Sicherheit gestellt werden.

Die Kommission hat nach Anhörung einer Vertretung der Staatsschreiberkonferenz eine Standesinitiative und zwei parlamentarische Initiativen vorgeprüft, welche verschiedene Forderungen zum weiteren Vorgehen bezüglich der Einführung von E-Voting stellen. Die Kommission begrüsst den vom Bundesrat am 27. Juni 2019 gefällten Entscheid, wonach E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt werden und der Versuchsbetrieb gemäss strengeren Anforderungen neu konzipiert werden soll. Die Kommission erachtet es als richtig, dass Versuche dereinst wieder möglich sein sollen und spricht sich deshalb mit 10 zu 2 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche eine Einstellung der Versuchsbetriebe fordert (18.468 n Pa.Iv. [Zanetti Claudio] Grüter. Marschhalt beim E-Voting). Zu allenfalls notwendigen Verordnungsänderungen für die Wiederaufnahme dieses Versuchsbetriebs wird sich die Kommission konsultieren lassen. Der Nationalrat hat dieser Initiative entgegen dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission am 9. Dezember 2019 mit 100 zu 75 Stimmen Folge gegeben.

Die Kommission erachtet es auch nicht mehr als notwendig, neue gesetzliche Anforderungen an die Versuchsbetriebe vorzusehen, nachdem sie darüber informiert wurde, dass ein neu konzipierter Versuchsbetrieb höheren Sicherheitsanforderungen genügen soll. Sie spricht sich deshalb mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative von Ständerat Damian Müller (LU) aus (18.427 s Pa.Iv. Ja zu E-Voting, aber Sicherheit kommt vor Tempo), welcher sie vor zwei Jahren – unter anderen Voraussetzungen - noch zugestimmt hatte.

Die Kommission erachtet es auch nicht als sinnvoll, dass von Seiten des Bundes ein System favorisiert wird: Sie spricht mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine Standesinitiative des Kantons Genf aus, welche die Einsetzung eines Gremiums bewirken wollte, das auf der Grundlage des in Genf entwickelten Systems ein E-Voting-System entwickeln und betreiben sollte (19.312 Kt.Iv. GE. Entwicklung eines E-Voting-Systems durch den Bund und die Kantone).

Gegen Lockerung der Stellenmeldepflicht

Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen spricht sich die Kommission gegen eine ihr zur Vorprüfung zugewiesene Motion aus, welche die Stellenmeldepflicht lockern will (19.4560 Mo. Rieder. Mit Bürokratieabbau zu einem stärkeren saisonalen Arbeitsmarkt). Der Motionär möchte zum einen die Wiederanstellung von Mitarbeitenden erleichtern, indem saisonale Stellen nicht gemeldet werden müssen, wenn der Unterbruch zwischen der früheren und erneuten Anstellung derselben Person nicht länger als 12 Monate gedauert hat. Zudem soll die Publikationssperrfrist von fünf Arbeitstagen aufgehoben werden, falls das RAV dem Arbeitgeber keine passenden Dossiers zustellen kann. Der Motionär will mit diesen Lockerungen insbesondere die Betriebe in den Tourismusregionen vom heute unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand entlasten.

Die Kommission erinnert daran, dass die Stellenmeldepflicht ein zentrales Element zur Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative darstellt, das nicht ausgehöhlt werden sollte. Mit der Stellenmeldepflicht soll auch in saisonalen Berufen die Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gefördert werden und mit der Publikationssperrfrist den Stellensuchenden weiterhin ein fünftägiger Informationsvorsprung gewährt werden.

Covid-19-Gesetz: Weg vom Notrecht ins ordentliche Recht mit Mitsprache des Parlaments

Schliesslich hat sich die Kommission mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie beschäftigt (20.058). Mit dem bis Ende 2021 befristeten Gesetz sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden für Massnahmen, welche der Bundesrat zur Bewältigung der Covid 19-Krise fortführen, anpassen oder ergreifen muss. Die Vorlage entspricht somit den gesetzlichen Anforderungen, wonach der Bundesrat spätestens sechs Monate nach Erlass von auf Art. 185 der Bundesverfassung gestützte Verordnung der Bundesversammlung den Entwurf für die gesetzliche Grundlage dieser Verordnungen unterbreiten muss.

Die vorgeschlagenen Delegationsnormen umfassen verschiedene Sachgebiete. Zuständig für die Vorberatung der Vorlage ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK); andere Kommissionen können dieser Anträge stellen. In der SPK standen staatspolitische Fragen im Vordergrund. Dabei wurde auch über die Opportunität eines einzigen Gesetzes für die verschiedenen Massnahmen diskutiert. Ebenfalls zu diskutieren gab die Frage, wieweit der Bundesrat weiterhin Massnahmen auf der Basis von Artikel 185 BV ergreifen kann. Die Kommission stellt jedoch nur einen Antrag zur Änderung des Gesetzes: Ähnlich wie ihre Schwesterkommission des Nationalrates will die Kommission sicherstellen, dass die zuständigen parlamentarischen Kommissionen zu allen auf der Basis dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen konsultiert werden.

 

Die Kommission tagte am 18. August 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) in Bern.