Die Kommission hat mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die vom Nationalrat am 18. März 2021 mit 139 zu 44 Stimmen angenommen Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt und beantragt dem Rat Nichteintreten (16.438 n Pa. Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen). Gemäss dieser Vorlage sollte eine Lohnobergrenze von einer Million Franken für bestimmte Betriebe des Bundes, so z.B. für die SBB und die Post, festgelegt werden. Die Kader der von der Vorlage anvisierten Unternehmen werden heute jedoch ganz unterschiedlich entschädigt. Wird nun generell eine Lohnobergrenze von einer Million Franken festgelegt, so könnte das auch so interpretiert werden, dass in gewissen Betrieben die Löhne angehoben werden müssten. Eine differenzierte Regelung für die einzelnen Betriebe wäre jedoch schwierig zu finden. Würden die Lohnobergrenzen auf der Basis des Status quo festgelegt, kann dynamischen Entwicklungen nicht Rechnung getragen werden. Der Bundesrat soll deshalb weiterhin über entsprechende Spielräume verfügen. Die Kommission hat mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in den letzten Jahren eine massvolle Lohnpolitik bezüglich der obersten Kader betrieben hat, indem er die Saläre nicht angehoben und bisweilen sogar gesenkt hat. Der Bundesrat geht somit in die richtige Richtung, so dass im Moment kein Handlungsbedarf mehr besteht.
Auch bezüglich der Abgangsentschädigungen sieht die Kommission keinen Handlungsbedarf mehr: Sie beantragt dem Rat deshalb, die parlamentarische Initiative von Ständerat Minder, welche ein Verbot von Abgangsentschädigungen für höher Kader des Bundes verlangt und mit dieser Vorlage auch umgesetzt worden wäre, abzuschreiben (18.428 s Pa. Iv. Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigung an das Topkader).
Motionen zum mobilen Arbeiten und zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung rennen offene Türen ein
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die von Nationalrat Romano eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion zur Förderung des mobilen Arbeitens in der Bundesverwaltung (20.4010 «Formen mobilen Arbeitens. Es braucht eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Die öffentliche Verwaltung soll ein Vorbild sein») abzulehnen. Der Bundesrat hat die notwendigen Verordnungsänderungen zwischenzeitlich bereits in Kraft gesetzt und fördert damit mobile Arbeitsformen in der Bundesverwaltung im Sinne der Motion. Die Kommission erachtet das Anliegen dieses Vorstosses somit als erfüllt.
Weil auch das Anliegen der Motion 19.3153 bereits erfüllt ist, beantragt die Kommission einstimmig die Ablehnung dieser von Nationalrat Romano eingereichten und vom Nationalrat angenommenen Motion. Mit dieser Motion wird verlangt, dass im jährlich veröffentlichten Bericht «Reporting Personalmanagement Bundesverwaltung, Parlamentsdienste, eidgenössische Gerichte und Bundesanwaltschaft" eine detaillierte Auswertung der Sprachenanteile der Angestellten nach Departementen, Verwaltungseinheiten und Kaderlohnklassen integriert werden soll.
Keine Präzisierung bezüglich Unterlistenverbindungen bei Nationalratswahlen
Mit 6 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung hat sich die Kommission gegen eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission des Nationalrates ausgesprochen (21.402 Präzisierung Unterlistenverbindungen). Gemäss dieser Initiative soll im Bundesgesetz über die politischen Rechte eine Präzisierung vorgenommen werden, wonach es sich bei Unterlistenverbindungen nur um Verbindungen innerhalb einer Partei handeln kann. Die SPK des Ständerates ist der Ansicht, dass nicht aufgrund eines Anwendungsproblems eine Gesetzesänderung vorgenommen werden soll, die neue Probleme verursachen könnte. Die SPK-S will auch Gruppierungen, nicht nur Parteien, die Möglichkeit für Unterlistenverbindungen bewahren. Allerdings erwartet sie von den kantonalen Behörden, diese Möglichkeit gesetzeskonform auf echte Gruppierungen zu beschränken. Zudem müssen Unterlistenverbindungen für Wählerinnen und Wähler transparent gemacht werden.
Motionen betreffend parlamentarische Mitwirkung bei der Anwendung des Epidemiengesetzes: Behandlung sistiert
Die Kommission will die Arbeiten der SPK des Nationalrates zu den parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten beim Erlass von «Notverordnungen» durch den Bundesrat abwarten (20.438 n Pa. Iv. SPK-NR. Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen), bevor sie zu Motionen aus ihrem Rat Stellung nimmt, welche einen stärkeren Einbezug des Parlamentes bei der Anwendung des Epidemiengesetzes fordern (21.3033 s Mo. Stark. Besserer Einbezug des Parlamentes bei der Bekämpfung zukünftiger Pandemien / 21.3034 s Mo. Salzmann. Das Parlament muss bei der Anordnung einer ausserordentlichen Lage gemäss EpG mit einbezogen werden).
Weiter hat sich die SPK-S von der Bundeskanzlei zur geplanten Verordnungsänderung zum E-Voting konsultieren lassen. Anders als ihre Schwesterkommission sieht die SPK-S keinen Anlass für Empfehlungen an den Bundesrat. Schliesslich hat sich die Kommission mit dem Staatssekretariat für Migration zur Lage in den Bundesasylzentren und der kritischen Situation in Afghanistan ausgetauscht.
Die Kommission tagte am 17. August 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) in Bern.