Nachdem die Schwesterkommission des Nationalrates vergangene Woche grünes Licht für die Ausarbeitung einer Vorlage gegeben hatte, hat die SPK des Ständerates eine Änderung des Parlamentsgesetzes ausgearbeitet und dieser Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Danach erhalten Personen ab dem 16. Altersjahr nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat Zutritt zum Parlamentsgebäude. Die Bundesversammlung soll tagen können, ohne Schutzmassnahmen wie Maskenpflicht oder Plexiglaswände vorsehen zu müssen, welche die Kommunikation zwischen den Ratsmitgliedern erheblich erschweren. Zudem leistet die Bundesversammlung so einen weiteren Beitrag zur Pandemiebekämpfung und übernimmt mit der Anwendung dieses Instruments eine gewisse Vorbildsfunktion.
Vor diesem Hintergrund erachtet es die Kommission als verhältnismässig, auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage auch von den Ratsmitgliedern zu verlangen, dass sie ein Covid-Zertifikat vorlegen. Dieses kann auch für Nichtgeimpfte und nicht Nichtgenese ohne erheblichen Aufwand und ohne Eingriff in die persönliche Integrität erworben werden, indem diese Personen zweimal wöchentlich einen Speicheltest machen. Wer zwingend im Parlamentsgebäude anwesend sein muss, erhält die Kosten für allfällige Tests erstattet.
Die Vorlage ist nun publiziert und geht zur Stellungnahme an den Bundesrat, so dass die Räte sie nächste Woche beraten können.
Die Kommission tagte am 21. September 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) in Bern.