Die UREK-N will den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zur Reduktion von PFAS-Einträgen zu treffen. Ausserdem soll er eine von der EU-Trinkwasserrichtlinie abweichende Regelung für PFAS-Grenzwerte prüfen.

Mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) ihrem Rat, die Motion 25.3421 in abgeänderter Form anzunehmen. Sie ist überzeugt, dass die Motion dazu beitragen wird, für die von der PFAS-Problematik betroffenen Branchen zeitnah Lösungen zu finden. Wie der Ständerat fordert die Kommission Massnahmen zur Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben. Was die Grenzwerte für PFAS betrifft, ist es der Kommission ein Anliegen, dass die Werte unter Einbezug zahlreicher Aspekte festgelegt werden. Neben den wirtschaftlichen Folgen soll etwa auch die Entwicklung der Konzentrationen mitberücksichtigt werden. Weiter will die Kommission den Bundesrat beauftragen, zu prüfen, ob anstelle einer Übernahme der EU-Trinkwasserrichtlinie eigenständige Regelungen vorgesehen werden könnten. Damit relativiert sie die ursprüngliche Formulierung, die ein Übernahme-Verbot beinhaltet. Die von der Kommission beantragte Version gäbe dem Bundesrat also mehr Spielraum, insbesondere um mögliche Handelshemmnisse zu vermeiden.

Vermeidung an der Quelle

Für die Kommission ist es zentral, dass die PFAS-Problematik möglichst umfassend angegangen wird. Zusätzlich zu Massnahmen in Reaktion auf bestehende Belastungen braucht es aus ihrer Sicht auch Massnahmen, um den künftigen Eintrag von PFAS zu reduzieren. Aus diesem Grund will die Kommission den Bundesrat beauftragen, die Herstellung und Verwendung und PFAS einzuschränken, abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit PFAS-freier Alternativen sowie des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzens des Produkts.

Eine Minderheit beantragt, die dritte Ziffer der Motion abzulehnen. Aus ihrer Sicht bewährt es sich, das Schweizer Chemikalienrecht grundsätzlich auf jenes der EU abzustimmen. Eine weitere Minderheit beantragt die Ablehnung der beiden ersten Ziffern der Motion, die ihrer Meinung nach das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt beeinträchtigen könnten.

Rückwirkende Abgeltungen für PFAS-Sanierungen

Die Kommission spricht sich für eine rasche Ausarbeitung der Vorlage im Rahmen ihrer Kommissionsinitiative 25.440 («Abgeltungen für PFAS-Sanierungen rückwirkend zulassen») aus. Seit dem 1. April 2025 sind für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten, die mit PFAS-haltigen Löschschäumen belastet sind, Abgeltungen aus dem VASA-Fonds zugelassen. Das soll nun auch rückwirkend möglich sein, wie das für andere Verunreinigungen im Umweltschutzgesetz bereits vorgesehen ist.

«Aktionsplan Fische»: Lebensräume schützen

Die Kommission unterstützt den Auftrag an den Bundesrat der Motion Vara 24.4317 («Fische. Damit unsere Flüsse, Seen und Teiche lebendig bleiben»), einen Aktionsplan zum Schutz der Lebensräume und der Verbesserung der aquatischen Biodiversität auszuarbeiten. Mit 17 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmt sie der Motion mit einer Ergänzung zu: Die Interessen der Berufs- und Hobbyfischerinnen und -fischer sollen ausreichend berücksichtigt werden.

Beschleunigte Bewilligungsverfahren für Stromnetze

In einer unbestrittenen Entscheidung ist die Kommission auf die Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze, 25.057) eingetreten, nachdem sie die betroffenen Kreise zur Vorlage angehört hatte. Die Kommission ist überzeugt, dass das Stromnetz mit dem Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion Schritt halten muss, und dafür eine politische Diskussion über die Bewilligungsverfahren nötig ist. Ausserdem hat sich die Kommission in einer ersten Diskussion mit dem vorgeschlagenen Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU befasst.

Bessere Bedingungen für den Bau von Kleinwindanlagen

Mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der Standesinitiative 23.312 des Kantons Appenzell Ausserrhoden Folge gegeben. Mit den letzten Änderungen im Energie- und Raumplanungsrecht wurden die Bedingungen für die Erstellung von Solaranlagen ausserhalb der Bauzone bereits deutlich verbessert. Nun soll auch für Kleinwindanlagen geprüft werden, wie sie einfacher zu einer sicheren und ausreichenden Stromversorgung beitragen können.

Handelsabkommen im Nachhaltigkeitsbereich

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission, das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (25.030) zu genehmigen. Dieses Handelsabkommen ist bislang von der Schweiz, Costa Rica, Neuseeland und Island unterzeichnet worden. Die Kommission spricht sich für eine zügige Ratifizierung aus und damit für ein Bekenntnis zu einem regelbasierten Multilateralismus, was sie in Zeiten geprägt von handelspolitischer Unsicherheit für wichtig hält. Unter dem Abkommen wird der Handel mit Umweltgütern und Umweltdienstleistungen liberalisiert, wovon klimafreundliche Technologien potenziell profitieren. Die Kommission liess sich vom Bundesrat bestätigen, dass die Ratifizierung des Abkommens die laufenden Zollverhandlungen mit den USA nicht behindern würde.

Die Minderheit der Kommission beantragt Nichteintreten, weil sie der Ansicht ist, das Abkommen würde der Schweiz keinen effektiven Vorteil bringen und ihren Handlungsspielraum womöglich sogar einschränken. Einen einseitigen Verzicht auf Einfuhrzölle gegenüber allen WTO-Ländern hält sie im aktuellen handelspolitischen Umfeld nicht für angebracht.

Die Kommission hat am 11. und 12. August 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und Nationalrat Nicolò Paganini (M-E, SG) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin in Bern getagt.