Die UREK des Ständerates ist einstimmig auf die Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eingetreten. Sie anerkennt damit einen klaren Handlungsbedarf beim Bauen ausserhalb der Bauzone. Sie will den Entwurf des Bundesrates aber kompakter gestalten, sich auf gewisse Themen konzentrieren und mehrheitsfähige Lösungen finden.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates spricht sich deutlich für den Handlungsbedarf bei der Vorlage zum Raumplanungsgesetz aus (18.077) und tritt einstimmig darauf ein. Sie stellte in der Diskussion fest, dass der Änderungsbedarf beim Bauen ausserhalb der Bauzone von praktisch allen Seiten bestätigt wird, der vorliegende Entwurf des Bundesrates aber mehrheitlich keine Unterstützung findet. Mit dem klaren Eintreten unterstreicht die Kommission ihre Absicht, die Vorlage anzupassen, damit sie eine Mehrheit findet. Sie plant, den Entwurf des Bundesrates zu vereinfachen und die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen zu reduzieren. Unter Berücksichtigung der eingereichten Landschaftsinitiative will sie den Entwurf auf zwei Kernanliegen fokussieren, bei denen sie in den Anhörungen eine weitgehende Einigkeit feststellen konnte: die Rückgewinnung von Kulturland und die bessere Berücksichtigung kantonaler und regionaler Besonderheiten.

Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei kleineren Bauvorhaben


Die Kommission hat mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 19.409 Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative bezweckt, dass kleinere Projekte innerhalb der Bauzone vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden. Umweltschutzorganisationen haben das Recht, gegen Verfügungen in Erfüllung einer Bundesaufgabe im Natur-, Heimat- und Denkmalschutz Beschwerde zu erheben. Gemäss der Kommission könnten sich aber bei kleineren Projekten Privatpersonen oder Familien mit professionellen Organisationen konfrontiert sehen. Dies betreffe nicht nur Zweitwohnungen, sondern gerade auch Erstwohnungen, die wesentlich für ein intaktes Dorfleben in Bergorten sind. Mit der geforderten Anpassung werde das Verbandsbeschwerderecht ausserdem nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Ein Teil der Kommission erachtet die parlamentarische Initiative für zu weit gefasst, zumal die Diskussionen zeigten, dass allfälliger Handlungsbedarf vor allem bei der Zweitwohnungsregelung bestehe. Mit ihrem Entscheid folgt die Kommission ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, welche nun mit den Arbeiten an einem Gesetzesentwurf beginnen kann.

Kreislaufwirtschaft: Regulationshemmnisse beseitigen

Durch den Abbau von regulatorischen Hürden die Innovation fördern – das fordert die Motion 20.3667 «Dank Innovation Green Deals die Kreislaufwirtschaft und die nachhaltige Ressourcennutzung fördern». Die Kommission hat diese vorberaten und beantragt dem Ständerat mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Um innovative Ideen bei der Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, sei es zentral, Hindernisse bei gesetzlichen Vorschriften oder Hürden im administrativen Bereich zu erkennen und zu beseitigen, zeigt sich die Kommission überzeugt. Das Instrument der Innovationsvereinbarungen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand auf allen Ebenen kann dazu die notwendige Unterstützung leisten.

Lärmbekämpfung und Siedlungsentwicklung

Angesichts der Entwicklung, dass Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten vermehrt gerichtlich aufgehoben werden, drängt die Kommission auf einen sinnvollen Kompromiss zwischen Lärmbekämpfung und Siedlungsentwicklung nach innen. Aus ihrer Sicht braucht es eine neue Lösung, die die lärmrelevanten Kriterien klar regelt, damit Bauvorhaben nicht von Ausnahmebewilligungen abhängig sind. Mit Genugtuung nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass die Verwaltung entschlossen ist, dem Parlament spätestens im Jahr 2022 eine Neuregelung in diesem Sinn vorzulegen. Damit wird die 2018 vom Parlament angenommene Motion Flach (16.3529) umgesetzt, die verlangt, dass auch in lärmbelasteten Gebieten Verdichtung möglich sein soll.

Verkaufsverbot für Neophyten

Bund, Kantone und Gemeinden versuchen die Verbreitung invasiver ortsfremder Pflanzen unter erheblichem Aufwand und Kosten zu verhindern. Trotzdem werden invasive Neophyten vom Detailhandel und von Gärtnereien weiterhin verkauft und damit auch weiterverbreitet, denn der Verkauf ist bei einigen Arten noch nicht verboten. Die Kommission hat sich im Rahmen der Motion 19.4615 mit dieser Problematik befasst. Sie spricht sich einstimmig für ein Verkaufsverbot für invasive Neophyten aus. Diese Massnahme würde die bestehenden und mit der Revision des Umweltschutzgesetzes noch zusätzlich kommenden Regelungen gegen die Verbreitung von Neophyten wirksam ergänzen.

Elektromobilität: Vorbildfunktion des Bundes wahrnehmen

Die Kommission hat sich weiter über den Stand der Umsetzung der Motion 16.3063 «Elektromobilität. Der Bund muss ein Vorbild sein» informieren lassen. Der Bundesrat beantragte im Rahmen seines jährlichen Berichtes, die Motion abzuschreiben (20.006). Die Kommission unterstützt die bereits lancierten Massnahmen, damit der Bund innovativ und vorbildlich handelt im Energiebereich. Sie stellt aber fest, dass die mit der Motion geforderten Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität erst ausgearbeitet werden. Aus diesem Grund beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion nicht abzuschreiben.

Schliesslich hat die Kommission entschieden, die Behandlung der parlamentarischen Initiative 19.430 zum Thema Pestizide zu sistieren. Die Kommission will die Beschlüsse zur thematisch verbundenen Initiative 19.475 abwarten, die anlässlich der Trinkwasser- und Pestizidverbotsinitiativen diskutiert wurde.

Die Kommission hat am 15./16. Oktober 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (RL/GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.