Bei der Beratung der Differenzen zur Revision des Umweltschutzgesetzes bekräftigt die UREK S ihr Engagement für verdichtetes Bauen. Neuer Wohnraum soll auch an lärmbelasteten Orten entstehen können. Dafür sollen die Kriterien für Baubewilligungen gelockert werden. Was den Fluglärm betrifft, unterstützt die Kommission im Gegensatz zum Nationalrat die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hält bei der Beratung der Differenzen zur Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) am ständerätlichen Beschluss zum Bauen in lärmbelasteten Gebieten fest: Wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird und die Fenster hauptsächlich eine Beleuchtungsfunktion haben, sollen keine Lärmgrenzwerte bei offenem Fenster eingehalten werden müssen. Die Kommission ist überzeugt, dass diese Bestimmung und die weiteren vom Ständerat festgelegten Kriterien für Baugenehmigungen in lärmbetroffenen Gebieten die Schaffung von Wohnraum an zentralen Lagen begünstigen werden. Davon wird die Siedlungsentwicklung nach innen profitieren.

Was das Bauen in Flughafennähe betrifft, lehnt es die Kommission ab, einen neuen, spezifischen Fluglärmgrenzwert einzuführen, wie es der Nationalrat möchte. Die Kommission bevorzugt die bundesrätliche Fassung, die bei Fluglärm Ausnahmemöglichkeiten von den Anforderungen vorsieht. Diese Regelung erlaubt es aus ihrer Sicht, verdichtetes Bauen trotz Fluglärmbelastung zu realisieren.

Temporeduktion innerorts

Die Kommission beantragt, die vom Nationalrat eingebrachte Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen aus der Vorlage zu streichen. Die Kommission hält es nicht für sinnvoll, Temporeduktionen ausnahmslos zu verbieten. Der bessere Weg sei die Umsetzung der bereits angenommenen Motion 21.4516.

Altlastensanierung von Spielplätzen

Mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten bekräftigt die Kommission den ständerätlichen Beschluss zu privaten Kinderspielplätzen und Hausgärten, die mit Schadstoffen belastet sind. Die Kommission lehnt es ab, dass der Bund Abgeltungen aus dem VASA Altlasten-Fonds an deren freiwillige Sanierung ausrichten kann. Die Kommission unterstreicht, dass sie eine Sanierung der belasteten privaten Spielplätze und Gärten befürwortet. Den Einsatz von Bundesmitteln hält sie aber nicht für angebracht. Möchten die Kantone Sanierungen finanziell unterstützen, können sie dies in eigener Kompetenz tun. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen – mit Ausnahme der Regelung, wonach die Sanierungskosten grundsätzlich von den Eigentümern zu tragen sind.

Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe via Motion

Einstimmig lehnt es die Kommission ab, im Rahmen der Vorlage die Bestimmungen zur VOC-Lenkungsabgabe aufzuheben. Gleichzeitig reicht sie mit 8 zu 3 Stimmen eine Kommissionsmotion ein, die den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage zur Abschaffung der Lenkungsabgabe auszuarbeiten (24.3388). Auf diesem Weg könne das Anliegen eingehend geprüft und die Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt werden, argumentiert die Kommissionsmehrheit. Eine Minderheit stellt sich grundsätzlich gegen die Aufhebung der VOC-Lenkungsabgabe und lehnt die Einreichung der Kommissionsmotion ab.

Nein zur Revision des Geoinformationsgesetzes

Die Kommission hat mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, nicht auf den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes (23.060) einzutreten. Mit dieser Änderung sollte eine Rechtsgrundlage für eine bessere Planung der Untergrundnutzung geschaffen werden. Der Entwurf sieht vor, die Inhaberinnen und Inhaber geologischer Daten dazu zu verpflichten, diese Daten den Kantonen und dem Bund zur Verfügung zu stellen, wenn sie für die Erfüllung der Kantons- und Bundesaufgaben erforderlich sind.

Die Kommission hat zunächst Vertretungen der Kantone sowie der betroffenen wirtschaftlichen Kreise angehört und anschliessend die Eintretensdebatte geführt. In erster Linie sieht sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da der Erlass rechtlicher Vorgaben für den Untergrund und für die damit verbundenen Daten grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mehrere Kantone bereits über eine entsprechende Rechtsgrundlage sowie über praktische Erfahrung bei der Übermittlung geologischer Daten verfügen und eine Intervention des Bundes in diesem Bereich deshalb kaum gerechtfertigt wäre. Die Kommission hält fest, dass der Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Bundesbehörden sehr gut funktioniert und die Schaffung einer Ad-hoc-Rechtsgrundlage deshalb nicht erforderlich ist. Im Weiteren erachtet sie es als fraglich, ob alle im Entwurf vorgesehenen Massnahmen verfassungsmässig sind.

Unterstützung von Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen bei Wasserkraftanlagen

Die Kommission hat die Motion 23.3021, die den Bundesrat beauftragt, Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen bei Wasserkraftanlagen auch ohne Restwertvereinbarung sicherzustellen, einstimmig abgelehnt. Sie anerkennt, dass dem Ausbau der Stromproduktion aus Wasserkraft eine grosse Bedeutung zukommt, ist jedoch der Ansicht, dass dieses Ziel mit den in der Motion geforderten Massnahmen nicht erreicht werden kann. Sie will das Thema im Rahmen der Beratung des Beschleunigungserlasses (23.051) wieder aufnehmen.

Preisempfehlungen für Schweizer Rohholz

Die Kommission hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative 21.463 «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» Kenntnis genommen. Mit der Vorlage soll den Lieferanten und den Abnehmern von Rohholz erlaubt werden, Richtpreise zu vereinbaren und zu veröffentlichen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die vorgeschlagene Änderung des Waldgesetzes. Die Kommission hat den Entwurf ohne Änderungen einstimmig gutgeheissen und an den Bundesrat weitergeleitet. Dieser nimmt nun zur Vorlage Stellung, bevor sie von den Räten behandelt wird.

Die Kommission hat am 21. und 22. März 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.