Die Verwaltungsdelegation der beiden Räte hat heute entschieden, dass in den Gastronomiebetrieben des Parlamentsgebäudes ab dem kommenden Montag eine Covid-Zertifikatspflicht gilt. In den übrigen Teilen des Gebäudes kommt ein strenges Schutzkonzept zur Anwendung.

Das Parlament orientiert sich im Pandemiemanagement an den Massnahmen und Vorgaben von Bund und Kantonen und setzt diese sinngemäss um. Seit März 2020 fanden die Sessionen und parlamentarischen Sitzungen unter Einhaltung von Schutzmassnahmen statt: zunächst in der Bernexpo, wo die Abstandsregel eingehalten werden konnte, danach im Parlamentsgebäude, wo das Schutzkonzept (u.a. Plexiglas-Trennwände, Maskentragepflicht und repetitive Covid-19-Tests) für einen sicheren Sitzungsbetrieb sorgt.

Bei den Sitzungen und Sessionen des Parlaments handelt es sich nicht um Veranstaltungen. Die Teilnahme an der Session ist nicht mit einem Konzert- oder Restaurantbesuch vergleichbar, der freiwillig erfolgt. Durch ihre Wahl ins Parlament erlangen die Ratsmitglieder verfassungsmässige Rechte und Pflichten, die sie ausüben müssen. Diese sind in der Verfassung (insb. Artikel 143 – 187 BV), im Parlamentsgesetz (ParlG) und den Ratsreglementen (GRN und GRS) verankert. Die Ratsmitglieder haben insbesondere das Recht, parlamentarische Initiativen, Vorstösse und Wahlvorschlage einzureichen und können zu hängigen Beratungsgegenständen und zum Verfahren Anträge stellen (Art. 6 ParlG). Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen der Räte und Kommissionen teilzunehmen (Art. 10 ParlG).

Vorschriften, die zu einer Einschränkung dieser Rechte und Pflichten führen, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen verhältnismässig sein. Denn mit der Einschränkung der Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder wird indirekt auch das aktive Wahlrecht der Wählerinnen und Wähler eingeschränkt.

Alex Kuprecht (SVP, SZ), Präsident des Ständerats und der Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte, äussert sich dazu wie folgt: «Ohne Rechtsgrundlage wäre ein Eingriff in die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder mittels Zertifikatspflicht unzulässig. Es ist von den zuständigen Kommissionen zu prüfen, ob eine solche Gesetzesgrundlage geschaffen werden soll. Diese erfordert eine Mehrheit von beiden Räten. Bis dahin tun wir unser Bestes, um im Parlamentsbetrieb ein striktes Schutzkonzept umzusetzen und unserer Vorbildfunktion gerecht zu werden.»

Dazu gehört gemäss jüngstem Entscheid auch die Zertifikatspflicht im Parlamentsrestaurant. Die Verwaltungsdelegation wird kommende Woche prüfen, ob weitere Schritte angezeigt sind.