Die Kommission begrüsst den Bericht des Bundesrats zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik und die darin skizzierte ganzheitliche Betrachtungsweise der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik. Sie tritt oppositionslos auf die AP 22+ ein und hat die Detailberatung an die Hand genommen.

In der vergangenen Wintersession 2022 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der seit Februar 2020 vorliegenden Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+, 20.022). Er ist dabei der neuen Empfehlung des Bundesrats vom Juni 2022 gefolgt, die Weiterentwicklung der Agrarpolitik etappenweise an die Hand zu nehmen und den Fokus zum jetzigen Zeitpunkt vor allem auf Massnahmen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich zu legen (vgl. Bericht des Bundesrats vom 22. Juni 2022). Auch die WAK-N unterstützt dieses etappenweise Vorgehen. Der Bericht des Bundesrats und insbesondere dessen ganzheitliche Betrachtungsweise der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik unter Einbezug der gesamten Wertschöpfungskette bietet aus Sicht der Kommission eine gute Grundlage für die Diskussion der künftigen Agrarpolitik. Das Ziel einer landwirtschaftlichen Produktivitätssteigerung von 50 Prozent in den nächsten 30 Jahren schätzt die Kommissionsmehrheit als ehrgeizig, vielleicht zu ehrgeizig ein. Dasselbe gilt für die vom Bundesrat avisierte Reduktion der Treibhausgasemissionen der Produktion im selben Zeitraum um zwei Drittel. Für eine Minderheit ist das vom Bundesrat angeschlagene Reformtempo hingegen zu langsam. Sie möchte deshalb Fehlanreize des Systems bereits während des aktuellen Reformschritts korrigieren. Handlungsbedarf ist jedoch für alle unbestritten und vor diesem Hintergrund trat die Kommission oppositionslos auf die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Entwurf 1) ein.

In der bis und mit Artikel 12 geführten Detailberatung will die Kommissionsmehrheit der ständerätlichen Linie folgen. Verschiedene Anträge, die Förderung kurzer Vertriebswege, Massnahmen zugunsten besonders tierfreundlicher Produktionsformen oder zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft und der Ernährung zusätzlich zu den heutigen Regelungen in das Gesetz aufzunehmen, lehnte die Kommission mit 14 zu 10 bzw. 15 zu 10 Stimmen ab. Aus Sicht der Mehrheit wird diesen durchaus berechtigten Anliegen auch ohne zusätzliche gesetzliche Grundlage genügend Rechnung getragen. Ebenso spricht sich die Kommission mit 6 zu 15 Stimmen (4 Enthaltungen) gegen die Anpassung oder gar die Aufhebung der bisherigen Bestimmungen über die Absatzförderung (Art. 12) aus.

Die Kommission will die Detailberatung an der Sitzung vom 30./31. Januar 2023 abschliessen, damit sich der Nationalrat in der Frühjahrsession mit der Botschaft befassen kann.

Temporäre Erhöhung der Innovationsförderung im Tourismus

Mit 19 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (22.051) und den Zusatzkredit zum bestehenden Verpflichtungskredit zur Annahme. Damit beabsichtigt der Bundesrat, den Bundesanteil bei Innotour-Projekten im Rahmen des Recovery-Programms von 2023 bis 2026 befristet auszuweiten. Die WAK-N ist sich der angespannten Situation des Bundeshaushalts bewusst, will aber dennoch die Innovation und Wertschöpfung im Tourismussektor gezielt stärken, da dieser sich nach der Pandemie erst allmählich zu erholen beginnt. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf das Bundesgesetz.

WAK-N will keinen Direktabzug der Steuern vom Lohn

Die Kommission hat die parlamentarische Initiative 22.439 von Nationalrat Emmanuel Amoos, «Freiwilliger Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn», beraten, ihr jedoch keine Folge gegeben (15:10 Stimmen). Die Mehrheit argumentiert, die vorgeschlagene Einführung eines freiwilligen Lohnabzugs hätte für die Unternehmen wie auch für die Verwaltung administrativen Mehraufwand zur Folge, während umgekehrt für die Steuerpflichtigen nach wie vor eine Steuererklärung erforderlich wäre. Das Hauptproblem verschuldeter Personen sei der Umgang mit Geld, Freiwilligkeit würde das Problem deshalb nicht lösen, zumal freiwillige Steuervorauszahlungen ja bereits möglich seien. Die Minderheit möchte der Initiative Folge geben mit der Begründung, bei einem Lohnabzug würden sich weniger Personen verschulden. Ausserdem sei das Wissen bei den Unternehmen vorhanden, da die meisten heute schon für ausländische Mitarbeitende Quellensteuer bezahlen müssten.

Für Transparenz bei Treibstoffpreisen

Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, eine Motion von Ständerat Pirmin Bischof (22.3804), die einen Online-Rechner für Treibstoffpreise schaffen möchte, mit einer Textergänzung anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit setzt sich weiterhin für mehr Transparenz bei Treibstoffpreisen ein. Anders als im August 2022, als die WAK-N eine ähnlich lautende Kommissionsmotion eingereicht hatte (22.3884), betreibt mittlerweile aber ein privater Anbieter einen Preisrechner für Treibstoffe an Tankstellen. Dem soll mit der Textänderung Rechnung getragen werden, indem dem Bundesrat ermöglicht wird, den Auftrag der Motion in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern zu erfüllen. Eine Minderheit lehnt die Motion ab und argumentiert, dass aufgrund des privaten Angebotes kein Handlungsbedarf mehr bestehe und somit darauf verzichtet werden könne, Steuergelder auszugeben.

Keine Unterstützung für Anpassung des Verkehrswerts von nicht kotierten Wertpapieren

Die WAK-N beantragt ihrem Rat mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Céline Amaudruz «Der Verkehrswert von nicht kotierten Wertpapieren soll dem Buchwert des Unternehmens entsprechen» (21.520) keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit hält die geforderte Änderung von Artikel 14 des Steuerharmonisierungsgesetzes nicht für zielführend. Sie befürchtet bei einer Bewertung nach dem Buchwert bei Änderungen der Ertragslage von veräusserten KMU eine Unterbesteuerung und entsprechende Mindereinnahmen für die Kantone. Eine Minderheit möchte der Initiative Folge geben, da sie das geltende Recht insbesondere bezüglich der Besteuerung kleiner Unternehmen, deren Einnahmen vollständig durch die Inhaberin oder den Inhaber generiert wurden, für unangemessen hält. Die Kommission will die Thematik trotz Ablehnung der Initiative vertiefen und wird Anhörungen dazu durchführen.

Die Kommission hat am 09./10. Januar 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.