1. Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre»
Bereits an der Sitzung vom 18./19. April ist die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen auf den direkten Gegenentwurf eingetreten. Nun hat Sie die Detailberatung abgeschlossen und den Gegenentwurf mit 17 zu 8 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. Die Kommissionsmehrheit verfolgt mit dem Gegenentwurf grundsätzlich das gleiche Ziel wie die Initianten und Initiantinnen der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» (15.057): die heutigen Regelungen zum steuerlichen Bankenkundengeheimnis in der Bundesverfassung in Artikel 13 zu verankern, und sich dabei auf präzise rechtliche Begriffe zu stützen.
So soll in erster Linie ein automatischer Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen im Inland präventiv verhindert werden. Deswegen möchte die Mehrheit der Kommission wie die Volksinitiative einerseits die finanzielle Privatsphäre explizit in Artikel 13 erwähnen und andererseits die geltenden Gesetzesbestimmungen zu den Bedingungen, unter denen Banken Kundendaten an die Steuerbehörden weitergeben dürfen, in der Verfassung verankern. Der Gegenentwurf regelt nur den Bereich der direkten Steuern. Die Steuerbehörden sollen weiterhin bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen Zugang zu Bankdaten erhalten. Im Unterschied zur Volksinitiative ist beim vorgeschlagenen Gegenentwurf allerdings die Liste der schweren Steuerwiderhandlungen (Steuerbetrug, wiederholte Hinterziehung grosser Steuerbeträge sowie Veruntreuung von Quellensteuern) nicht abgeschlossen. So könnte der Gesetzgeber diese auf Gesetzesstufe erweitern. Es soll ausserdem explizit auch ein automatischer Informationsaustausch im Inland über eine Revision des Verrechnungssteuergesetzes verhindert werden.
Die Kommission beantragt mit 11 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen die Initiative zur Ablehnung und den direkten Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen.
Die Minderheit der Kommission lehnt den Gegenentwurf ab, da es für den Finanzplatz Rechtsunsicherheit schaffe, den ehrlichen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen keine Vorteile bringe und nicht zur vom Bundesrat erklärten Weissgeldstrategie passe. Ausserdem befürchtet die Minderheit eine Zunahme der Steuerhinterziehung, da mit dem Gegenentwurf eine mögliche künftige Revision des Steuerstrafrechts oder der Verrechnungssteuer verhindert wird. Des Weiteren kritisiert die Minderheit, dass sowohl die Initiative als auch der direkte Gegenentwurf der internationalen Entwicklung zuwiderläuft. Seit Jahren arbeiten OECD und EU daran, internationale Standards wie den Automatischen Informationsausgleich in Steuersachen einzuführen, um Steuerhinterziehung und Geldwäscherei zu bekämpfen.
Der vorgeschlagene Text und der erläuternde Bericht werden bei der Eröffnung der Vernehmlassung spätestens Mitte Juni publiziert. Die Kommission hat einen Antrag abgelehnt, den Bundesrat zu einer schriftlichen Stellungnahme zum Gegenentwurf einzuladen. Die Kommission wird sich an ihrer Sitzung vom 14. und 15. November 2016 mit den Ergebnissen aus der Vernehmlassung befassen.
2. Neustart für die Revision des Alkoholgesetzes
In der Wintersession haben die Räte eine Totalrevision des Alkoholgesetzes abgeschrieben, da eine Einigung zwischen den beiden Kammern nicht mehr möglich schien. Bereits damals plante der Bundesrat, rasch eine neue Vorlage mit den unbestrittenen Punkten der gescheiterten Revision vorzubereiten. Sie liegt inzwischen vor (16.033) und umfasst die Integration der Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung und die Liberalisierung des Ethanolmarktes inklusive der Privatisierung von Alcosuisse. Diese Teilrevision ist in der WAK-N tatsächlich unbestritten: Sie stimmt ihr unverändert und ohne Gegenstimmen zu. Die WAK-N befürwortet es zudem, dass Bundesrat eine zweite Teilrevision weiterverfolgt, die weitere Themen der gescheiterten Totalrevision wieder aufnimmt.
3. Differenzen zum Mehrwertsteuergesetz
Die WAK-N hat an der heutigen Sitzung die Differenzen zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (15.025) beraten. Die Kommission beantragt einstimmig beim Thema der Besteuerung von Subventionen am Vorschlag des Bundesrats festzuhalten (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 Bst. b MwStG). Sie ist der Meinung, dass der Vorschlag des Ständerats mehr Probleme schafft als löst und zu einer Ungleichbehandlung von privaten Unternehmen und Gemeinwesen führt. Was die Besteuerung beim Verkauf von Grundstücken betrifft, so lehnt die Kommission den Vorschlag des Ständerats mit 16 zu 9 Stimmen ab und möchte damit die geltenden Praxis nicht im Gesetz festschreiben (Art. 21 Abs. 8 MwStG). Einstimmig beantragt die Kommission auf Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind und deren Versteuerung nicht optiert werden können, keinen Vorsteuerabzug zuzulassen (Art. 22 Abs. 2 und Art. 29 Abs.1 MwStG). In allen übrigen Differenzen beantragt die Mehrheit der Kommission, sich dem Ständerat anzuschliessen.
Das Geschäft wird voraussichtlich am Montag 6. Juni im Nationalrat behandelt.
4. Keine Mehrheit für die Veröffentlichung der Protokolle des Nationalbankdirektoriums
Die Kommission hat eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (15.422) beraten, die die Veröffentlichung der Protokolle des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank nach Ablauf eines Jahres verlangt. Sie beantragt mit 19 zu 6 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit ist der Ansicht, die Nationalbank informiere ausreichend und mit verschiedenen Mitteln, ihre Entscheide seien nachvollziehbar. Sie findet, eine Veröffentlichung der Protokolle würde eine langfristig angelegte Politik schwierig machen, da z. B. vorbehaltene Beschlüsse allenfalls zu früh öffentlich würden. Eine Minderheit ist hingegen der Meinung, im Interesse der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Entscheide, als Gegengewicht zur Unabhängigkeit der Nationalbank und auch, um Lehren aus den Auswirkungen früherer Entscheide ziehen zu können, wäre eine Veröffentlichung der Protokolle nötig.
5. Diverses
Eine Motion Abate (15.3919) über die Meldepflicht ausländischer Fotografinnen und Fotografen beantragt die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung.
Der WAK-N lag ein Antrag für eine Kommissionsmotion vor, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, die Inkraftsetzung der Swissness-Vorlage auf den 1. Januar 2018 zu verschieben. Die Kommission hat diesen Antrag noch nicht materiell beraten, sondern beschlossen, vorgängig die involvierten Verwaltungsstellen und betroffene Unternehmen bzw. Branchen anzuhören. Die Anhörung wird an der Sitzung vom 20./21. Juni 2016 stattfinden.
Zudem hat die Kommission eine Aussprache mit dem Präsidenten des Nationalbankdirektoriums Thomas Jordan zur aktuellen Währungspolitik und der Einschätzung der Wirtschaftslage anderthalb Jahre nach der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses durchgeführt.
Die Kommission hat am 19. und 20. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.
Bern, 20. Mai 2016 Parlamentsdienste