Die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) steht in engem Zusammenhang mit dem angestrebten
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Die WAK-N ist überzeugt, dass es sowohl aus verfahrensökonomischen als auch aus verfassungsrechtlichen Gründen einen vollständigen Systemwechsel braucht, der die Zweitliegenschaften einschliesst. Wird der Eigenmietwert aber auch auf den selbstgenutzten Zweitliegenschaften nicht mehr besteuert, führt das in den Berg- und Tourismuskantonen unter Umständen zu beträchtlichen finanziellen Einbussen. Die WAK-N hat deshalb eine Kommissionsinitiative (22.454) ergriffen. Mit dem Vorentwurf zu deren Umsetzung schlägt sie nun eine neue Verfassungsbestimmung vor, die es den betroffenen Kantonen erlauben würde, von den Grundsätzen der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie vom Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abzuweichen: Sofern der Eigenmietwert nicht besteuert wird, sollen sie auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften höhere Liegenschaftssteuern erheben können. Damit könnten die Kantone die drohenden Ausfälle aus einem vollständigen Systemwechsel kompensieren. Die WAK-N hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2023 mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedet.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:
Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis zum 4. März 2024 an folgende Email-Adresse zu senden:
vernehmlassungen@estv.admin.ch.