Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die bereits in einem EU-Nachbarland der Schweiz, in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen sind, soll vereinfacht werden. Die Schweizer Be-hörden sollen bei der Zulassung solcher Pflanzenschutzmittel nur noch beurteilen müssen, ob in der Schweiz geltende besondere Bestimmungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt eingehalten werden.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates legt ihren Vorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» vor und eröffnet die Vernehmlassung dazu. Der Vorentwurf sieht ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vor für Pflanzenschutzmittel, die bereits in einem EU-Nachbarland der Schweiz, in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen sind: Die Schweizer Behörden sollen diese Pflanzenschutzmittel nur noch in Bezug auf diejenigen Bereiche detailliert überprüfen, die in der Schweiz im Vergleich zur EU besonders geschützt sind, wie zum Beispiel den Gewässerschutz. Als Grundlage für die vereinfachte Zulassung soll die Schweiz die Genehmigung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel durch die Europäischen Union automatisch übernehmen. Die Zulassungsverfahren sollen jeweils innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden.

Die Kommission stellt fest, dass die Zulassung von neuen Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz aktuell nur mit grossen Verzögerungen erfolgt, während laufend Pflanzenschutzmittel vom Markt genommen werden. Damit wird es für die Schweizer Landwirtschaft immer schwieriger, mit geeigneten Pflanzenschutzmitteln auf neuartige Schadorganismen und zunehmende Resistenzen zu reagieren. Aus Sicht der Kommission stellt das vereinfachte Zulassungsverfahren sicher, dass moderne Pflanzenschutzmittel ohne Verzögerungen auch auf dem Schweizer Markt zur Verfügung stehen.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen die Einführung eines vereinfachten Zulassungsverfahrens aus. Sie befürchtet, dass damit die von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken für Mensch, Tier und Umwelt nicht mehr angemessen berücksichtigt werden, und lehnt die gesamte Vorlage ab. Verschiedene andere Minderheiten fordern Einschränkungen für das erleichterte Zulassungsverfahren: So sollen insbesondere Zulassungen in den Niederlanden und Belgien nicht als Grundlage für eine vereinfachte Zulassung in der Schweiz dienen und es soll möglich sein, zusätzliche Verwendungsvorschriften für vereinfacht zugelassene Pflanzenschutzmittel festzulegen.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak/berichte-vernehmlassungen-wak

https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl.

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer allfälligen PDF-Version auch als Word-Datei) bis zum 9. Dezember 2024 an folgende Email-Adresse zu senden: psm@blv.admin.ch