Für die WAK-S ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zentral. Sie anerkennt den  Handlungsbedarf und sieht von einer Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ab. Sie verlangt jedoch Vorschläge, wie die Vorlage in der Detailberatung wesentlich vereinfacht und verändert werden kann.

​1. 15.073 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Nach weiteren Anhörungen, und zwar des Organisme d’autorégulation des gérants de patrimoine (OAR-G), der Association romande des intermédiaires financiers (ARIF) sowie eines Vertreters des Tessiner Bankenplatzes, ist die WAK-S einstimmig auf die beiden Vorlagen eingetreten. Sie behält sich indessen vor, die Vorlagen stark abzuändern und hat das Finanzdepartement deshalb beauftragt, vor Aufnahme der Detailberatung eine Reihe von konkreten Formulierungsvorschlägen zu unterbreiten, und zwar insbesondere zu den Bestimmungen betreffend die Unterstellung der Versicherer und der unabhängigen Vermögensverwalter. Die Kommission will die Detailberatung an ihrer Aprilsitzung aufnehmen.

 

2. 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision

Die Kommission hat an dieser Sitzung die Detailberatung zum Geschäft 15.025 abgeschlossen und in der Gesamtabstimmung die Vorlage mit 13 zu 0 Stimmen angenommen.

Gegenüber den Beschlüssen des Nationalrats beantragt die WAK-S einige Änderungen:

Die Kommission hat einen Antrag einstimmig angenommen, der vom Staat subventionierte hoheitliche Leistungen (bspw. Einsatz Feuerwehr auf Nationalstrassen, Regionalförderung), welche von Gemeinden erbracht werden, von der Mehrwertsteuerpflicht befreien möchte (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 Bst. a). Aus Sicht der Kommission werden die Subventionen heute durch die Besteuerung unnötig reduziert.

Einstimmig angenommen wurde ein Antrag, der einen Beschluss der Revision des RTVG vom 26. September 2014 rückgängig machen möchte (Art. 18 Abs. 2 Bst. l). Die künftige geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe soll nicht wie vorgesehen der MWST unterstellt werden. Dies entspricht dem Bundesgerichtsentscheid vom 13. April 2015, dass auf die Abgabe keine MWST geschuldet sei.

Mit 7 zu 5 Stimmen heisst die Kommission einen Antrag gut, der die rückwirkende Eintragung für die MWST ermöglicht (Art. 14 Abs. 4). Damit sollen ungerechtfertigte Steuerbelastungen vermieden werden.

Mit 10 zu 3 Stimmen hat die Kommission einem Antrag zugestimmt, der vorsieht, dass der Beginn des Verjährungsstillstands nicht bei der Eröffnung einer Strafuntersuchung erfolgt, wie dies der Bundesrat vorschlägt, sondern gemäss geltendem Recht bei Mitteilung an die zahlungspflichtige Person (Art. 42 Abs. 4). Mit 9 zu 3 Stimmen beantragt die WAK-S zudem, dass die absolute Verjährungsfrist nicht von 10 auf 15 Jahre angehoben wird und somit beim geltenden Recht bleibt (Art. 42 Abs. 6).

Die Kommission hat die Motion Hutter (Gössi) 13.3238, welche die Abgrenzung zwischen einem steuerfreien Grundstückkauf und einer steuerbaren werkvertraglichen Lieferung eines Neubaus auf den Übergang von Nutzen und Gefahr abstellen wollte, innerhalb der Detailberatung der Teilrevision behandelt, um das parlamentarische Verfahren zu beschleunigen.
Die Kommission lehnt die Motion mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab und stellt gleichzeitig die bisherige Praxis durch eine Ergänzung in Art. 21 Abs. 8 klar. Da der Übergang von Nutzen und Gefahr auch rückwirkend festgelegt werden kann, hätte die Umsetzung der Motion Mindereinnahmen von bis zu 140 Mio. Franken jährlich bedeutet.

Die Kommission hat sich mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung in der Frage des Vorsteuerabzugs beim Bau von Gebäuden für Wohnzwecke dem Bundesrat angeschlossen und damit die geltende Praxis bestätigt (Art. 22 Abs. 2 Bst. b).

Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat.

 

3. 15.060 Verrechnungssteuergesetz. Änderung

Die Kommission stimmt einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (15.060) in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 3 Stimmen zu. Damit soll die bereits geltende befristete Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Pflichtwandelanleihen (CoCos) und für Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) bis Ende 2021 verlängert werden. Neu sollen ausserdem von der FINMA genehmigte Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds), bis Ende 2021 von der Verrechnungssteuer ausgenommen sein. Anders als im Entwurf des Bundesrates vorgesehen, beantragt die WAK-S mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen jedoch, dass diese Bail-in-Bonds auf Ebene der Konzerngesellschaften und nicht nur der Konzernobergesellschaften ausgegeben werden können sollen. So besteht gemäss Mehrheit die Möglichkeit, sich an allfällige internationale Entwicklungen anzupassen und nicht von Vornherein zu hohe Hürden definiert. Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat.

 

4. 13.479 Pa.Iv. Gasche. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer

Die Kommission hatte an ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2015 beschlossen, das Bundesamt für Justiz prüfen zu lassen, ob die rückwirkende Inkraftsetzung, wie sie der Nationalrat in seinem Entwurf vorsieht, rechtmässig ist. Die Kommission hat von den Schlussfolgerungen des Bundesamtes für Justiz Kenntnis genommen und möchte nun bei einem externen Experten ein weiteres Gutachten einholen. Sie wird deshalb die Prüfung dieser Vorlage erst im zweiten Quartal 2016 wieder aufnehmen mit dem Ziel, dem Ständerat in der Sommersession 2016 ihre Anträge zu unterbreiten.

 

5. 15.302 Kt.Iv. VS. Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen

Als Einstieg in die Beratung der Standesinitiative (15.302) hat die WAK-S Nationalrat Philippe Nantermod als Vertreter des Grossen Rates des Kantons Wallis angehört. Die Kommission ist der Meinung, dass die Initiative in erster Linie ein Inventar fordert, welches die Problemfelder der neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung auflistet. Das Mittel der Standesinitiative sei demnach nicht zielführend, da weder konkrete Massnahmen vorgeschlagen werden, noch eine vollständige Problemanalyse vorliegt. Die Kommission beantragt deshalb einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben, möchte aber an einer ihrer nächsten Sitzungen ein Kommissionspostulat verabschieden, welches dem Anliegen des Kantons Wallis entspricht.

 

Die Kommission hat am 16. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid in Bern getagt sowie in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

 

 

Bern, 17. Februar 2016 Parlamentsdienste