Die Mehrheit der Kommission schliesst sich dem Nationalrat an und spricht sich für das rückwirkende Inkrafttreten des Entwurfs aus. Sie stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das sie in Auftrag gegeben hat.

​Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen und einem rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs (13.479) zuzustimmen. Die Kommission hatte im Februar 2016 nach der Kenntnisnahme eines Rechtsgutachtens des Bundesamtes für Justiz, welches die Rückwirkung als rechtswidrig einstuft, bei Professor Georg Müller ein zweites Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieser kam zum Schluss, dass die Rückwirkung rechtskonform ist. Die Kommissionsmehrheit teilt die Ansicht des Experten, wonach die Tatsache, dass die Rückwirkung des Gesetzesentwurfs den betroffenen Personen zugutekommt, entscheidend ist für dessen Beurteilung als rechtskonform. Die Mehrheit weist zudem darauf hin, dass das rückwirkende Inkrafttreten auch deshalb gerechtfertigt ist, weil die Höhe der Verzugszinsen, die anhand einer nicht existierenden Steuerschuld berechnet wird, in keinem Verhältnis zu einer simplen Fristversäumung steht.

Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Auffassung, dass eine Rückwirkung von mehr als fünf Jahren den Grundsatz der Rechtssicherheit verletzt und einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würde. Sie weist ausserdem darauf hin, dass sich die grosse Mehrheit der Unternehmen an die Rechtsvorschriften gehalten hat und nur eine sehr kleine Minderheit (5%) ihren Rechtspflichten nicht nachgekommen ist. Eine Sonderregelung für Letztere einzuführen, sei umso weniger gerechtfertigt, als die Rückerstattung der Verzugszinsen den Bund 600 Millionen Franken kosten würde.

Bei der zweiten Differenz zum Nationalrat beantragt die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, an dieser festzuhalten. Der Nationalrat spricht sich für eine Strafbestimmung aus, wohingegen die Kommission eine Ordnungsbusse bevorzugt.

Die Rechtsgutachten, auf welche die Kommission ihre Beschlüsse stützt, können auf Curiavista (13.479) eingesehen werden.

 

Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit". Prüfung eines direkten Gegenentwurfs

Bereits vor der Sommerpause hatte sich die WAK-S ein erstes Mal mit der Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit" (15.050) befasst (vgl. Medienmitteilung vom 29. Juni 2016). An ihrer gestrigen Sitzung hörte sie nun eine Vertretung des Initiativkomitees sowie der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an. Im Anschluss daran sprach sie sich mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen grundsätzlich dafür aus, einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative zu prüfen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur nächsten Sitzung vom 13./14. Oktober 2016 verschiedene Varianten auszuarbeiten, auf deren Basis die Diskussion fortgesetzt werden soll. Aufgrund der gesetzlichen Fristen für die Behandlung von Volksinitiativen ist die Kommission verpflichtet, ihre Arbeiten spätestens im 4. Quartal 2016 abzuschliessen. Die Bundesversammlung muss in der Wintersession 2016 entweder eine Abstimmungsempfehlung verabschieden oder eine Fristverlängerung um ein Jahr beschliessen. Letzteres ist nur dann möglich, wenn der Ständerat einen Gegenentwurf in der Gesamtabstimmung angenommen hat.

 

Verschiedenes

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen, die Motion 14.3542 anzunehmen, welche von ihr so abgeändert wurde, dass Tiere ab einem Alter von 121 Tagen, die zudem der Kategorie «Jungvieh» (JB) angehören, wieder auf öffentlichen Schlachtviehmärkten verkauft werden dürfen und für sie die gleichen Bedingungen gelten wie für Tiere ab einem Alter von 161 Tagen.

Die Beratung des Finanzdienstleistungs- und des Finanzinstitutsgesetzes (FIDLEG und FINIG; 15.073) musste aus zeitlichen Gründen auf das vierte Quartal verschoben werden.

 

Die Kommission hat am 29. August 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.