An einer ersten Anhörung waren die Finanzdirektorenkonferenz (FDK), der Gemeindeverband, der Städteverband, der Kanton Zürich und die Stadt Zürich vertreten. In einer zweiten Runde stellten die Verbände Swissholdings, Economiesuisse, Fédération des entreprises romandes, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizerischer Gewerbeverband und Swiss Family Business ihre Stellungnahmen vor. Im Anschluss an die Anhörung hat Bundesrat Ueli Maurer die Botschaft präsentiert und daran appelliert, dass die Vorlage ausgeglichen bleiben muss. Die Kommission hat daraufhin einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen und hinsichtlich der nächsten Sitzungen einige Abklärungen von der Verwaltung verlangt.
Die WAK-S hat das Ziel, die Steuervorlage 17 gut vorbereitet in die Sommersession zu bringen, damit sie bereits in der Herbstsession von der Bundesversammlung verabschiedet werden kann. Um dies zu erreichen, hat die WAK-S genügend Zeit für die Detailberatung reserviert. Die nächsten Sitzungsdaten der WAK-S sind: 3./4. Mai, 15. Mai und 24. Mai.
2. Gesamtschau zur Agrarpolitik
Die Kommission hat in Anwesenheit von Vertretern des Bundesamts für Landwirtschaft eine erste Aussprache zur «Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik» geführt. Sie begrüsst den Bericht des Bundesrats als gute und informative Grundlage für die weitere Diskussion zur Ausrichtung der Agrar- und Freihandelspolitik. Eine Vermischung der beiden Themen sollte aus Sicht der WAK-S allerdings vermieden werden. Sie spricht sich ferner einhellig gegen eine Behandlung des Berichts im Ständerat aus und hat wenig Verständnis für den Rückweisungsantrag ihrer Schwesterkommission. Der richtige Zeitpunkt für das Parlament, aktiv zu werden, sei gegeben, wenn die Botschaft des Bundesrats zur Agrarpolitik 22+ vorliege. Bis dahin möchte die WAK-S zu einer Beruhigung und Versachlichung der Diskussion beitragen und die weitere Entwicklung – auch bezüglich Freihandelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten – abwarten. Weil Bundesrat Johann Schneider-Ammann wegen einer Grippe nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, wird die WAK-S eine persönliche Diskussion des Berichts mit ihm nach der Beratung im Nationalrat (somit frühestens im August 2018) nachholen.
3. Keine erneute Milchvolumenregulierung
Die Kommission hat sich mit zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Freiburg (17.301) und Genf (17.310), der Motion 16.3329 von Nationalrat Jacques Nicolet sowie der Petition 15.2035 der Groupe SAM zum Thema Milchmengensteuerung und Milchpreis befasst. Die Branchenorganisation Milch (BOM) wurde zu den Anliegen der Vorstösse, nämlich die Milchmenge zu steuern und einen Standardvertrag als allgemeinverbindlich zu erklären, angehört. Am 15. November 2017 ist der Bundesrat bereits dem zweitgenannten Anliegen nachgekommen. Die Wiedereinführung einer Milchvolumenregelung, wie sie von 1977 bis 2009 galt, lehnt die Kommission ab: Aufgrund der engen Verflechtung des Schweizer Milchmarktes mit dem EU-Markt würde eine solche ohne flankierende Massnahmen die inländische Branche massiv schwächen. Vielmehr soll die Produktion und der Absatz von wertschöpfungsstarken Produkten gefördert werden und die Ausrichtung der Milchbranche im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 22+ diskutiert werden. Die Vorstösse wurden somit alle einstimmig abgelehnt. (Hintergrundinformationen zur Milchmarktpolitik sind im
Blogbeitrag «Warum die Milch zum politischen Dauerbrenner wurde» vom 13.04.2018 zu finden.)
4. Den Missbrauchsbegriff im VAG präzisieren
Die parlamentarische Initiative 17.409 von Ständerat Josef Dittli verlangt, den Missbrauchsbegriff im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu präzisieren. Die Missbrauchsprüfung durch die Aufsichtsbehörde soll den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten, jedoch nicht unverhältnismässig stark in den Markt eingreifen. Die Kommissionsmehrheit sieht Handlungsbedarf, da sich ein zu strikt ausgelegter Missbrauchsbegriff für die Versicherten nachteilig auswirken kann, beispielsweise in Form von höheren Prämien bei Rahmenverträgen oder durch lange Verzögerungen bei der Einführung neuer Versicherungsprodukte. Daher gibt die Kommission der Initiative mit 9 zu 3 Stimmen Folge.
5. Keine Änderungen bei der Gewährung von Finanzhilfen an Konsumentenschutzorganisationen
Die Kommission hat sich mit zwei Motionen zum Konsumentenschutz befasst: der Motion Flückiger 14.3834, die administrative Vereinfachungen bei der Verteilung der Finanzhilfen an die Konsumentenorganisationen verlangt, sowie der Motion Gössi 14.3880, die die gesetzlichen Grundlagen für die Gewährung von solchen Finanzhilfen präzisieren will. Sie erachtet die Motion Flückiger als erfüllt, denn der Bundesrat hat die Verwaltungsverordnung zur Aufteilung der Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen wie gefordert schon 2015 aufgehoben. Gesetzliche Vorschriften, die weiter gehen als die geltenden, wie von der Motion Gössi verlangt, wären nach Ansicht der Kommission ein Eingriff in die Vereins- und Meinungsäusserungsfreiheit. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb mit je 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die beiden Motionen abzulehnen.
6. Weitere Geschäfte
Im Zusammenhang mit den beiden Berichten des Bundesrates «Tiefzinsumfeld und Frankenstärke: Handlungsoptionen für die Schweiz» und «Geldpolitik» (Berichte in Erfüllung der Postulate 15.3017 und 15.3091) hat die WAK-S mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank Thomas Jordan eine Aussprache geführt. Dabei wurden nebst den in den Berichten aufgeworfenen Fragen auch Themen wie die Rolle des Bargelds, Kryptowährungen oder die Anlagen der Nationalbank angesprochen.
Die Kommission hat am 12./ 13. April 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.