Die WAK-S beantragt einstimmig, zu sämtlichen Entwürfen erst Stellung zu nehmen, wenn der Nationalrat zur Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe Beschluss gefasst hat.

Die WAK-S beantragt einstimmig, die Beratung des Entwurfs 1 zur parlamentarischen Initiative 09.503 (n Pa.Iv. Fraktion RL. «Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen») weiter zu sistieren. Der Entwurf 1 ist der erste Teil der Umsetzung der Initiative und hat die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zum Gegenstand.

Die Beratung dieses Entwurfs war im Juni 2014 vom Ständerat sistiert worden, da sich dieser erst in Kenntnis des Ausgangs und der Einzelheiten der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform (USR III, die zunächst zur Steuervorlage 17 und später zur Steuerreform und AHV-Finanzierung [STAF] wurde) zur Zweckmässigkeit dieser Abschaffung äussern wollte.

In der Zwischenzeit schickte die WAK-N die Vorentwürfe 2 und 3, die zusammen den zweiten Teil der Umsetzung der Initiative 09.503 bilden, in die Vernehmlassung. Diese Vorentwürfe befassen sich mit der Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe (vgl. Medienmitteilung vom 16. Januar 2020) und führen zu Steuerausfällen in Höhe von 2,005 Milliarden Franken pro Jahr.

Die WAK-S beantragt, den Beschluss des Nationalrates zu den Vorentwürfen 2 und 3 abzuwarten, um über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit der Abschaffung der verschiedenen Stempelabgaben im Bild zu sein und alle Entwürfe gleichzeitig beraten zu können. Der Ständerat muss dieser Suspendierung in der Frühjahrssession noch zustimmen.

2. Differenzbereinigung beim Versicherungsvertragsgesetz

Nachdem die Vorlage zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (17.043) vergangenen Dezember im Nationalrat beraten worden war, hat sich die Kommission nun mit den verbleibenden Differenzen befasst. Was die Pflicht des Versicherers anbelangt, über die Kosten zu informieren, die mit einem Rückkauf einer Lebensversicherung durch den Versicherten verbunden sind (Art. 3 Abs. 1 Bst. f), beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Beschluss des Ständerates dahingehend zu präzisieren, dass der Versicherer einzig über alle Kostenarten, nicht aber über die Höhe der Kosten informieren muss, da er diese bei Abschluss des Vertrages noch nicht kennt.

Bei Artikel 6 Absatz 2 zu den Folgen der durch den Versicherten verletzten Anzeigepflicht hält die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen an der Differenz fest. Anders als der Nationalrat ist sie nicht der Meinung, dass das Kündigungsrecht des Versicherers spätestens zwei Jahre nach Vertragsabschluss erlöschen soll.

In Bezug auf die Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung (Art. 35c) beantragt die Kommission ebenfalls mit 9 zu 4 Stimmen, den Vorschlag des Nationalrates abzulehnen. Die grosse Kammer ist der Meinung, der Versicherte müsse seine Versicherungsansprüche bis zu fünf Jahre nach Beendigung des Vertrags geltend machen können, wenn sich die versicherte Gefahr noch während der Laufzeit des Vertrags verwirklicht, die Krankheit aber erst nach Beendigung des Vertrags eintritt. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist der Vorschlag des Nationalrates nur schwer umsetzbar.

Bei Artikel 60 Absatz 1bis beantragt die Kommission mit knapper Mehrheit (6 zu 7 Stimmen), am Beschluss des Ständerates festzuhalten, wonach die Fälle zu begrenzen sind, in denen der Versicherte ein direktes Forderungsrecht ausüben kann. Während die Kommission bei den Artikeln 95c Absatz 3 Buchstabe c und 98a Absatz 2 Buchstabe g beantragt, sich dem Nationalrat anzuschliessen, spricht sie sich bei Artikel 98a Absatz 2 Buchstabe e für ein Festhalten an der Differenz aus. Was Artikel 59 Absatz 3 (obligatorische Haftpflichtversicherung und Anspruch der geschädigten Person selbst bei unterbliebener Prämienzahlung durch den Versicherten) anbelangt, hat die Kommission von der Verwaltung einen Bericht angefordert, um mehr Informationen über die Tragweite des nationalrätlichen Beschlusses zu erhalten. Sie wird sich an ihrer Sitzung vom 13. Februar mit dieser letzten Differenz befassen, damit das Geschäft in der Frühjahrssession vom Ständerat behandelt werden kann.

3. Geschäfte zur Pestizidthematik

Die Kommission hat einen Gesetzesvorentwurf zu ihrer parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren», der entlang der am 17. Oktober 2019 definierten Eckwerte (Medienmitteilung vom 17. Oktober 2019) ausgearbeitet wurde, im Detail beraten. Sie hat den Vorentwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen und für die Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassung wird bis Mitte Februar eröffnet und mit einer Medienmitteilung angekündigt werden.

Die Kommission hat im Anschluss zwei Standesinitiativen zum Thema Glyphosat (18.308, 18.319) beraten. Sie hat beiden Standesinitiativen mit je 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Anliegen der beiden Standesinitiativen im Rahmen der zuvor beratenden Kommissionsinitiative zielführend integriert ist. Mit letzterer könne eine umfassende Risikoreduktion für den Pestizideinsatz herbeigeführt werden, bei der sämtliche Wirkstoffe entsprechend ihres Risikopotentials berücksichtigt werden, ohne dass eine Regelung für einzelne Stoffe erlassen wird.  

4. Flexibilisierung der Arbeitszeit: WAK-S hört betroffene Kreise an

Im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative 16.414 von Ständerat Graber («Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle») hat die Kommission eine Reihe von Anhörungen durchgeführt.

Aufseiten der Arbeitnehmerverbände hat sie Travail Suisse, den Kaufmännischen Verband Schweiz (KV), den Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV) und den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) angehört. Die Arbeitgeberverbände und die Initiativbefürworter waren vertreten durch den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), Swiss Family Business und Allianz Denkplatz Schweiz. Ausserdem hat die Kommission auch die Standpunkte der Gesundheitsbranche, die durch den Dachverband «H+ Die Spitäler der Schweiz», die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM), den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) und Gesundheitsförderung Schweiz vertreten waren, angehört.

Die Kommission wird die inhaltliche Beratung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung, d. h. am 13. Februar 2020, vornehmen.

5. Neue Bestimmung im Entsendegesetz

Die Kommission hat der Standesinitiative 18.326 «Informationspflicht gegenüber von Lohndumping betroffenen Arbeitnehmenden» des Kantons Tessin mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Mit der Initiative wird verlangt, dass im Entsendegesetz eine Bestimmung aufgenommen wird, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden über Lohndumping zu informieren, das bei den Kontrollen der einem Normalarbeitsvertrag unterstellten Branchen mit Mindestlöhnen festgestellt wurde. Für Personen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, soll zudem die Möglichkeit einer Sanktionierung vorgesehen werden. Die Kommission hat in diesem Bereich Handlungsbedarf festgestellt und dabei insbesondere auf den anhaltend hohen Druck auf den Arbeitsmarkt im Kanton Tessin und die damit verbundene erhöhte Gefahr von Lohndumping hingewiesen. Damit die WAK-S einen Erlassentwurf ausarbeiten kann, ist noch die Zustimmung ihrer Schwesterkommission notwendig.

6. Weitere Beschlüsse:

Die WAK-S befasste sich mit zwei parlamentarischen Initiativen, denen ihre Schwesterkommission Folge gegeben hatte, und stimmte diesem Beschluss in beiden Fällen nicht zu: Ohne Gegenstimme (3 Enth.) lehnt die WAK-S es aus verfahrensökonomischen Gründen ab, dass die WAK-N einen Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.522 «Vermögenswerte anpassen und Besteuerung des Arbeitsinstruments aufheben» ausarbeitet. Die WAK-S unterstützt das Anliegen der Initiative grundsätzlich. Sie hat jedoch bereits den Auftrag, die Initiative 17.456, die eine sehr ähnliche Stossrichtung verfolgt, umzusetzen. Es wäre nicht effizient, wenn die WAK-N parallel dazu eigene Arbeiten zum Thema vorantreiben würde.

In der Frühjahrsession 2019 gab der Ständerat der parlamentarischen Initiative von Ständerat Jean-René Fournier «Wettbewerb mit gleich langen Spiessen» (17.517) keine Folge. Der Rat hatte insbesondere Bedenken, dass diese Initiative auf verfassungsmässig problematische Weise in die Hoheit der Kantone und Gemeinden eingreifen würde. Daran hat sich aus Sicht der WAK-S nichts geändert, weshalb sie mit 10 zu 2 Stimmen (1 Enth.) der fast gleichlautenden Initiative von Nationalrat Peter Schilliger (17.518) ebenfalls nicht zustimmt.

Die WAK-S beantragt mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 17.3480 abzulehnen. Diese sieht vor, landwirtschaftlichen Betrieben die Bildung von Steuerrückstellungen zu ermöglichen, um die landwirtschaftlichen Einkommen, die stark von den klimatischen Bedingungen beeinflusst werden, besser steuern zu können. Die Kommission ist der Auffassung, dass damit eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Sparten, die auch vom Wetter abhängig sind, geschaffen würde. Ausserdem bezweifelt sie, dass diese Rückstellungen in Anbetracht allfälliger auf klimatische Faktoren zurückzuführender Einkommenseinbussen die beste Lösung sind.

Die Kommission hat am 20./21. Januar 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.