Zur Teilrevision des Kartellgesetzes führte die Kommission eine breit angelegte Anhörung durch. Nebst der Wettbewerbskommission und der Wissenschaft (Prof. Vincent Martenet, Prof. Roger Zäch und Prof. Zurkinden) nahmen daran die folgenden Verbände und Interessengruppen teil: economiesuisse, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizerischer Gewerbeverband, Bauenschweiz, die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen sowie die Studienvereinigung Kartellrecht. Die Kommission sieht den Revisionsbedarf im Kartellrecht gegeben und hat stillschweigend entschieden auf die bundesrätliche Vorlage einzutreten. Diese enthält weitgehend unbestrittene Reformvorschläge aus der 2014 gescheiterten KG-Revision und setzt drei Aufträge aus dem Parlament um (Motionen Fournier 16.4094, Français 18.4282 und Wicki 21.4189). Die inhaltliche Beratung der Vorlage wird die Kommission voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 16.-17. Oktober 2023 aufnehmen. Die Kommission hat von den laufenden Arbeiten im Hinblick auf eine mögliche Institutionenreform – wie sie im Rahmen der Vernehmlassung verschiedentlich gefordert wurde – Kenntnis genommen. Sie ist der Ansicht, dass diese die Beratung der vorliegenden KG-Teilrevision nicht verzögern sollte.
Weiterhin offene Fragen bezüglich Systemwechsel beim Eigenmietwert
Im Zusammenhang mit dem an der letzten Sitzung angeforderten Zusatzbericht zu Fragen des Schuldzinsenabzugs (vgl. Medienmitteilung vom 20. Juni 2023) hat die Kommission festgestellt, dass die Probleme bei der Unternehmensnachfolge besonders für kleine und mittlere Unternehmen bei allen bisher geprüften Varianten bestehen bleiben. Sie hat die Verwaltung deshalb beauftragt zu prüfen, ob dafür eine Sonderregelung möglich wäre und wie diese auszugestalten wäre. Das Geschäft wird somit nicht wie eigentlich geplant in der Herbstsession in den Ständerat kommen. Da sich aber die Schwesterkommission des Nationalrates ohnehin dagegen ausgesprochen hatte, die Differenzen während der Herbstsession zu bereinigen, dürfte sich der Gesamtzeitplan deswegen nicht wesentlich verzögern. Die Kommission wird sich im vierten Quartal wieder mit der Vorlage befassen.
Kein Hüst und Hott bei den Biodiversitätsförderflächen
Die Kommission hat eine Standesinitiative des Kantons Genf (22.314) beraten, die fordert, im Interesse der Nahrungsmittelproduktion sei auf die Ausscheidung von 3,5 Prozent des Ackerlandes als Biodiversitätsförderflächen zu verzichten. Die Kommission gesteht zwar ein, dass die neue Regelung teilweise Unmut weckt, sie ist jedoch der Meinung, die Betriebe hätten sich in ihrer Planung nun nach den neuen Bestimmungen gerichtet, es sei nicht zielführend, diese jetzt schon wieder zu ändern. Zudem werde das Gesamtsystem mit einer Stärkung der Biodiversität resilienter und nicht schwächer. Sie hat der Initiative mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung deshalb keine Folge gegeben.
Massnahmen gegen den Einkaufstourismus
Mit der Motion 19.3975 haben die Räte dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die Mehrwertsteuerfreigrenze im privaten Reiseverkehr zu senken und / oder an die Bagatellgrenze der Nachbarländer anzupassen, um so dem Einkaufstourismus entgegenzutreten. Die WAK-S hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat demnächst eine Vernehmlassung zur Anpassung der entsprechenden Verordnung eröffnen wird. Vor diesem Hintergrund verzichtet sie weiterhin darauf, eigene Gesetzgebungsarbeiten im Rahmen der Standesinitiativen 18.300 und 18.316 aufzunehmen. Sie beantragt ihrem Rat trotzdem, die Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs um 2 Jahre zu verlängern, damit das Anliegen pendent bleibt. Nach erfolgter Verordnungsanpassung können die Standesinitiativen dann abgeschrieben werden.
Schliessung einer Strafbarkeitslücke im Übernahmerecht
Der Nationalrat hat in der Mai-Session 2023 die parlamentarische Initiative 18.489 von alt Nationalrat Hans-Ueli Vogt durch eine Anpassung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) umgesetzt und dadurch eine Strafbarkeitslücke im Finanzmarktinfrastrukturgesetz geschlossen. Die WAK-S beantragt einstimmig, sich dem Entwurf ohne Änderungen anzuschliessen.
Mindestbesteuerungsverordnung
Gestützt auf die von Volk und Ständen am 18. Juni 2023 angenommene neue Verfassungsgrundlage zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz wird der Bundesart noch in diesem Jahr eine Verordnung erlassen. Die WAK-S wurde dazu konsultiert und nimmt vom Entwurf des Bundesrats zustimmend Kenntnis. Sie verabschiedete keine konkreten Empfehlungen zuhanden des Bundesrats, begrüsst es jedoch angesichts der Komplexität der neuen Regelung, dass nach Abschluss der derzeit noch laufenden Vernehmlassung noch einmal eine genauere Überprüfung einzelner Punkte, z.B. bezüglich der vorgeschlagenen Solidarhaftung sämtlicher Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe, geplant ist.
Diskussion zur Situation des Finanzplatzes und Eigenkapitalanforderungen an Banken
Erneut hat sich die WAK-S über die aktuelle Situation auf dem Finanzplatz und die derzeit laufenden Arbeiten des Bundesrats informieren lassen. Sie teilt dessen Auffassung, dass wichtige Anpassungen der gesetzgeberischen Weichenstellungen nur nach Abschluss der derzeit laufenden, umfassenden Evaluation des Too-big-to-fail-Regelwerks vorgenommen werden können. Die Analyse des Bundesrats sollte im Frühjahr 2024 vorliegen.
Die Kommission will mit der Diskussion einer Reihe von Vorstössen, die ihr vom Ständerat zur Vorberatung zugeteilt wurden, bis dann zuwarten. Dasselbe gilt für die vom Nationalrat im Nachgang der CS-Übernahme angenommenen Motion «Höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken» (21.3910). An ihrer nächsten Sitzung vom 16./17. Oktober wird sich die WAK-S erneut zum Fortschreiten der Arbeiten informieren lassen und auch darüber diskutieren, ob es isolierte Massnahmen gibt, die allenfalls vorgezogen werden könnten.
Mit einer Revision der Eigenmittelverordnung sollen die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel-III-Standards in Schweizer Recht überführt werden. Im Kern geht es bei Basel-III-final darum, dass risikoreichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere. Kapitalanforderungen der Banken sollen transparent und international vergleichbar berechnet werden. Die Kommission wurde auch zu diesem Vorhaben konsultiert und unterstützt es, ohne Abänderungsempfehlungen an den Bundesrat zu richten.
Weitere Beschlüsse
Die Kommission hat einstimmig entschieden, die Motion 22.4272 der WAK-N (Pressefreiheit in Finanzplatzfragen gewährleisten) zu sistieren. Sie sieht viel grundsätzlicheren Klärungsbedarf, einerseits im Bereich des gesetzlichen Schutzes von Whistleblowern, andererseits bezüglich der Handhabung der weiteren Verwendung illegaler erworbener Daten. Letztere Problematik wird sich aufgrund der steigenden Cyberkriminalität in Zukunft verschärfen. Die Kommission wird die Einreichung eines entsprechenden Postulates prüfen.
Am 20. April 2023 hat Italien die Schweiz von der schwarzen Liste natürlicher Personen gestrichen. Die WAK-S stellt fest, dass die ursprünglich von alt Nationalrätin Roberta Pantani eingereicht Motion 19.4025 somit erfüllt ist und kann ihrem Rat oppositionslos die Ablehnung beantragen.
Die Kommission hat am 17./18. August 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.