Die Kommission hat den bundesrätlichen Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» (24.026) zu Ende beraten und dabei einige Bestimmungen angepasst, um stärker auf die Situation von Ehepaaren mit sehr ungleicher Einkommenssituation Rücksicht zu nehmen. In der Gesamtabstimmung hat sie den Entwurf sodann mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen (6:6 Stimmen bei 1 Enthaltung).

An ihrer letzten Sitzung war die Kommission auf den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative eingetreten und hatte den grössten Teil der Vorlage bereits beraten (vgl. Medienmitteilung vom 31. Januar 2025). Offen geblieben waren noch einige Artikel im Zusammenhang mit den kinderbezogenen Abzügen, zu denen auf die jetzige Sitzung Vorschläge erarbeitet und umfassende Berechnungen durchgeführt wurden. Basierend darauf hat die Kommission nun die Möglichkeit der Übertragung von kinderbezogenen Abzügen, die bei Ehepaaren mit sehr ungleicher Einkommensverteilung ins Leere fallen würden, in den Entwurf aufgenommen (10 zu 2 Stimmen). Um die Einnahmenausfälle dennoch – wie mit der Botschaft des Bundesrates – auf 1 Milliarde Franken begrenzen zu können, sollen die Kinderabzüge allerdings nur auf 10'700 und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf 12'000 Franken erhöht werden. Ausserdem möchte die Kommission, dass Ehepaare zwar getrennt veranlagt werden, aber dennoch eine gemeinsame Steuererklärung einreichen sollen, was gleichzeitig die Übertragung der kinderbezogenen Abzüge bei verheirateten Eltern administrativ einfacher machen würde (9 zu 2 Stimmen, 2 Enthaltungen). Beide Änderungen werden von einer Minderheit bekämpft. Im Übrigen stimmt die Kommission den Beschlüssen des Nationalrates zu. Die Vorlage kommt in die Frühjahrssession des Ständerates.

Einbettung der PLB-Diskussion in den Gesamtkontext des Too-big-to-fail-Regelwerks

Ende Januar hatte die Kommission beschlossen, die Ausführungen der PUK, der SNB und der FINMA zu Fragen rund um die Einführung einer staatliche Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (Public Liquidity Backstop, PLB) mit einer Anhörung von Expertinnen und Experten zu ergänzen (vgl. Medienmitteilung vom 31. Januar 2025). Die Ausführungen von Prof. Mirjam Eggen, Prof. Seraina Grünewald, Prof. Cyril Monnet und Prof. Dirk Niepelt haben die Kommission darin bestärkt, dass die genaue Ausgestaltung des PLB nur im Gesamtkontext des Too-big-to-fail-Regelwerks definiert werden kann. Insbesondere zu den neuen Abwicklungsregeln und zu den Anforderungen an die Eigenmittelausstattung der Banken bestehen starke Querbezüge. Die Kommission unterstützt den PLB im Grundsatz, will die materielle Beratung der Vorlage 23.062 aber sistieren, bis der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Anpassung der Too-big-to-fail-Regulierung vorgelegt hat. Dies wird voraussichtlich Ende 2026 der Fall sein. Der Ständerat wird in der Frühjahrsession über diesen einstimmigen Sistierungsantrag der WAK-S befinden. Ebenso beantragt die Kommission, die vom Nationalrat angenommenen Motionen «Verantwortung des obersten Kaders bei systemrelevanten Banken» (23.3462) und «Höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Banken» (21.3910) bis Ende 2026 zu sistieren, um sie im Lichte der bundesrätlichen Botschaft diskutieren zu können. Vier weitere Vorstösse (23.3448, 23.3449, 23.3450, 23.3452) beantragt die Kommission einstimmig abzulehnen, weil sie thematisch von den aktuelleren Vorstössen der PUK, mit denen sich der Ständerat in der Frühjahrsession befasst, abgedeckt werden.

Massnahme gegen schleichende Steuererhöhung

Die Kommission hat sich mit der parlamentarischen Initiative 23.457 befasst, die verlangt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Steuertabellen jährlich nicht nur an die Konsumentenpreise, sondern an den Nominallohnindex angepasst werden, um die negativen Effekte der warmen Progression in Bezug auf die direkte Bundessteuer zu verhindern. Wie ihre Schwesterkommission sieht die WAK-S Handlungsbedarf, damit die Steuerlast nicht kontinuierlich und automatisch, sprich ohne politischen Entscheid, steigt. Mit 11 zu 2 Stimmen hat sie deshalb entschieden, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Damit erhält die WAK-N den Auftrag, innerhalb von zwei Jahren eine Vorlage zur Umsetzung der Initiative auszuarbeiten.

Weitere Beschlüsse

Einstimmig beantragt die Kommission, der vom Nationalrat beschlossenen Rückweisung der Vorlage zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation (24.047) an den Bundesrat zuzustimmen.

Die Kommission stimmt der vom Nationalrat geänderten Fassung ihrer Motion 24.3394 («Parteispendenabzug pro Person für beide Ehegatten zulassen») einstimmig zu. Demnach soll der Bundesrat prüfen, wie verheiratete und unverheiratete Paare auch bezüglich Parteispendenabzüge gleichbehandelt werden können, ohne dass sich daraus Mindereinnahmen ergeben.

Die Kommission hat am 24. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.