Die Kommission hat sich vertieft mit der Vorlage zur Einführung einer Investitionskontrolle (23.086) auseinandergesetzt. Die WAK-S ist weiterhin davon überzeugt, dass die Einführung eines solchen Instrumentes dem Wirtschafts- und Investitionsstandort abträglich wäre, ohne dabei die öffentliche Ordnung oder Sicherheit deutlich zu stärken. Nach Durchführung der Detailberatung hat sie die Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt.

Nach dem deutlichen Beschluss des Ständerates, entgegen dem Antrag seiner Kommission auf die Vorlage zur Einführung einer Investitionsprüfung einzutreten, führte die WAK-S die Detailberatung der Vorlage durch.

Die Kommissionsmehrheit hat im Wesentlichen die vom Nationalrat verabschiedete Verschärfung rückgängig gemacht. So beantragt sie, Versorgungssicherheit mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen nicht explizit im Zweckartikel zu erwähnen (11 zu 2 Stimmen) und die Anwendung des Gesetzes auf ausländische staatliche Investoren zu begrenzen (8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung). Zu beiden Bestimmungen liegen Minderheitsanträge vor. Um überflüssige Prüfungen zu vermeiden, befürwortet die Kommission auch bei Art. 3 Abs. 1, das bundesrätliche Konzept zu übernehmen, wonach Unternehmen sowohl eine Bagatell- als auch sektorspezifische Schwellen kumulativ erreichen müssen, um der Genehmigungspflicht zu unterstehen (10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung); mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hebt die WAK-S die Bagatellschwelle sogar noch an. Einer Minderheit geht Letzteres zu weit. Sie befürchtet, dass die Investitionsprüfung so wirkungslos bleiben würde. Eine noch deutlichere Eingrenzung des Geltungsbereiches nimmt die WAK-S mit der Streichung von Art. 3 Abs. 2 vor (7 zu 4 Stimmen): Damit unterstünden die dort aufgelisteten Unternehmen nicht mehr der Genehmigungspflicht. Mit dieser Limitierung erübrigt sich aus Sicht einer Minderheit die Einführung eines Investitionsprüfgesetzes. Im Sinne der Rechtssicherheit, beantragt die Kommission, die Delegationsnorm in Art. 3 Abs. 3 zu befristen und den vom Nationalrat beantragten verbindlichen Vorbescheid zu übernehmen.

In der Gesamtabstimmung lehnt die Kommission die Vorlage mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab und bekräftigt damit ihren früheren Nichteintretensbeschluss (siehe Medienmitteilung vom 15. November 2024).

Der Ständerat wird in der Herbstsession 2025 über die Vorlage befinden.

Zwei Differenzen betreffend die ​Revision des Kartellgesetzes aufrechterhalten

In der ersten Runde der Differenzbereiningung zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) hat die WAK-S zwei von vier Differenzen aufrechterhalten.

Die Kommission hat sich noch einmal intensiv mit der Thematik der Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden (Art. 5 KG) und unzulässigen Verhaltensweisen markbeherrschender bzw. relativ marktmächtiger Unternehmen (Art. 7 KG) auseinandergesetzt. Ein Kompromissvorschlag, welcher die qualitative und quantitative Prüfung des Einzelfalls nicht im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung, sondern in die Effizienzrechtfertigung integrieren wollte, fand in der Kommission keine Mehrheit. Mit Stichentscheid des Präsidenten hält sie an der Streichung von Art. 5 Abs. 1bis E-KG fest. Damit wird die seit der GABA-Rechtsprechung gängige Praxis beibehalten. Eine Minderheit folgt weiterhin dem Nationalrat, indem sie sich für höhere Hürden hinsichtlich der Unzulässigkeit von Kartellen und anderen Wettbewerbsabreden ausspricht. Hinsichtlich der Behandlung marktbeherrschender und marktmächtiger Unternehmen im Sinne von Art. 7 KG beantragt die WAK-S mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung am früheren Entscheid des Ständerates und somit am geltenden Recht festzuhalten.

Beim Tatbestand der horizontalen Preiskartelle im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a KG hingegen folgt die Kommission, mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat, um auch hier beim geltenden Recht zu bleiben.

Mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, wie der Nationalrat, auf die Einführung einer sektorspezifischen Privilegierung professioneller Sportligen zu verzichten. Hierzu liegt ein Minderheitsantrag (Art. 8a E-KG) vor. 

Das Geschäft ist im Ständerat für die Herbstsession 2025 vorgesehen.

Noch kein Entscheid zu Mindestlö​hnen

Sollen Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen allgemeinverbindlich erklärt werden können, die niedrigere Mindestlöhne vorsehen als jene, die in den kantonalen Gesetzen festgelegt sind? Die WAK-S hat noch keinen Entscheid in dieser umstrittenen Frage gefällt. Sie hat die Verwaltung im Hinblick auf ihre Beratung der Vorlage 24.096 beauftragt, die Frage der verfassungsmässigen Kompetenzen der verschiedenen Staatsebenen im Bereich der Mindestlöhne noch einmal aufzubereiten und die Möglichkeit von Übergangs- und Besitzstandregeln zu prüfen. Damit will die Kommission ausdrücklich auch den Sozialpartnern mehr Zeit geben, den aufgenommenen Dialog über Mindestlöhne weiterzuführen.

Einstimmig beantragt die Kommission hingegen, die Vorlage 24.097 anzunehmen, mit der eine erhöhte Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen erzielt werden soll. Der Nationalrat hat sie bereits unverändert gutgeheissen.

Landwirtschaft. Stärkung mitarbeite​nder Ehepartnerinnen und Ehepartner im Scheidungsfall

Mit einer neuen Voraussetzung für die Gewährung von einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen soll erreicht werden, dass Ehepartnerinnen oder Ehepartner und die eingetragenen Partnerinnen oder Partner in der Landwirtschaft gegen nachteilige finanzielle Folgen einer Scheidung bzw. einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft abgesichert werden. Nachdem der Nationalrat einem Entwurf für eine entsprechende Änderung des Landwirtschaftsgesetzes zugestimmt hat, beantragt nun auch die WAK-S mit 7 zu 1 Simmen bei 3 Enthaltungen, die Vorlage 24.094 des Bundesrats anzunehmen. Für die Kommission ist wichtig, dass sie administrativ möglichst schlank umgesetzt wird.

Massnahmen über die Bankenstabilit​​ät. Gesamtschau ermöglichen

Mit 7 zu 6 Stimmen beschloss die WAK-S, eine Kommissionsmotion einzureichen, die vom Bundesrat ein Gesamtpaket der geplanten Massnahmen über die Bankenstabilität verlangt (25.3957). Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen, auch auf Verordnungsebene, sei abzusehen. Im Interesse einer konsistenten und qualitativ hochstehenden Gesetzgebung ist es aus Sicht der Kommission wichtig, dem Parlament eine gesamthafte Beurteilung der geplanten Massnahmen, die gegenseitig voneinander abhängen, zu ermöglichen. Eine Verzögerung der Arbeiten ist keineswegs die Absicht, auch wenn durch die Umsetzung des Motionsanliegens einige Massnahmen auf Verordnungsstufe etwas später in Kraft treten können. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Motion ab. Aus ihrer Sicht ist es insbesondere aus institutioneller Sicht problematisch, dem Bundesrat mittels einer Motion die Verabschiedung von Verordnungsänderungen zu untersagen. Die von der WAK-S eingereichte Motion ist gleichlautend mit einer Kommissionsmotion der WAK-N (25.3942). Beide Räte werden sich in der Herbstsession mit diesen Vorstössen befassen.

 

Lebensmittelpre​​ise

Nachdem die nationalrätliche Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Raphaël Mahaim 24.414 («Referenzpreise zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion») Folge gegeben hatte (vgl. Medienmitteilung WAK-N vom 8. Oktober 2024), hatte sich nun auch die WAK-S mit der Frage zu befassen, ob es Massnahmen bräuchte, um die Referenzpreise gemäss Artikel 8a des Landwirtschaftsgesetzes verbindlicher auszugestalten. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, die parlamentarische Initiative gehe zu weit, die Umsetzung wäre zu komplex, es seien allzu viele Fragen ungeklärt. Sie findet, das angestrebte Ziel solle nicht auf dem vorgeschlagenen Weg weiterverfolgt werden, und lehnt es deshalb mit 11 zu 0 Stimmen (ohne Enthaltung) ab, dem Entscheid der WAK-N zu folgen.

Schliesslich hat die Kommission nach einer knappen Ablehnung vor einem Jahr die parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger 22.477 («Für eine wirksame Preisbeobachtung in der Lebensmittelkette») erneut beraten, nachdem der Nationalrat seiner WAK im Dezember 2024 oppositionslos gefolgt war und der Initiative Folge gegeben hatte. Sie hat ihren früheren Entscheid (vgl. Medienmitteilung vom 28. August 2024) jedoch bestätigt und verweigert ihre Zustimmung mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Sie will die von der Initiative aufgeworfenen Fragen vielmehr im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ beraten.

Dialog mit Schweizer Grossunternehmen z​ur Steuer- und Wirtschaftspolitik

Die Kommission hat vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Schweizer Wirtschaft eine Anhörung mit grossen in der Schweiz Steuer zahlenden Unternehmen durchgeführt. Eingeladen waren Vertretungen von Roche, Novartis, Nestlé, UBS, Zurich Versicherung, Swiss Re, Glencore und ABB. Ziel war es, die Sicht der Wirtschaft unmittelbar aufzunehmen und einen vertieften Dialog zwischen Wirtschaft und Politik zu ermöglichen.

Die Kommission hat am 28./29. August 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.