Mit der SNB und der FINMA hat sich die Kommission bereits in den letzten Monaten zu den vom Bundesrat geplanten Anpassungen der Eigenmittelverordnung ausgetauscht. Nach einer Anhörung von Vertretungen der Bankiervereinigung und der UBS schliesst sich die WAK-S in weiten Teilen der Beurteilung ihrer Schwesterkommission an, die letzte Woche bereits konsultiert wurde (vgl. Medienmitteilung der WAK-N vom 4. November 2025). Auch der WAK-S ist es wichtig, dass die vorgesehenen Verschärfungen der Eigenmittelverordnung in ihrer Gesamtheit nicht über die Regulierung internationaler Finanzplätze hinausgehen. Sie plädiert für eine Frist von 5- 7 Jahren für alle Banken zur Umsetzung der verschärften Verordnungsbestimmungen betreffend die Bewertung von Bilanzpositionen. Ausserdem fordert sie den Bundesrat auf, den nationalen Spielraum von Basel III bezüglich der Beurteilung operationeller Risiken maximal wie die EU und das UK auszunutzen, damit der Schweizer Finanz- und Bankenplatz wettbewerbsfähig bleibt. (vgl. Brief der WAK-S an den Bundesrat).
Erstreckung der Verlustverrechnungen
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, auf die Vorlage des Bundesrats zur Erstreckung der Verlustverrechnung von heute sieben auf neu zehn Jahre einzutreten (24.091) und ihr unverändert zuzustimmen. Sie schliesst sich somit dem Nationalrat an, der diesen Entwurf bereits gutgeheissen hat. Die Mehrheit will mit der Verlängerung der Verlustverrechnung Unternehmen in der Wiederaufbauphase unterstützen. Es sei auch steuersystematisch richtig, real erlittene Verluste nicht mit Steuern zu belasten. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage mit Verweis auf den unklaren Nutzen und die zu erwartenden Steuerausfälle für Bund und Kantonen ab.
Absolute Verjährungsfristen auch im VStG und im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG)
Die Kommission unterstützt den Grundgedanken einer Motion ihrer Schwesterkommission (25.3940), auch im Verrechnungssteuergesetz (VStG) und im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) eine absolute Verjährungsfrist einzuführen. Mit 7 zu 6 Stimmen spricht sie sich jedoch für eine Textänderung der Motion aus, mit der diese Verjährungsfrist – in Abweichung zur Regelung im Mehrwertsteuergesetz – bei 15 Jahren festgelegt werden soll. Eine Kommissionsminderheit will den Druck auf kürzere Verfahren aufrechterhalten und unterstützt die Motion deshalb in ihrer ursprünglichen Form, die eine absolute Verjährungsfrist im VStG und im StG von 10 Jahren impliziert. Eine weitere Minderheit lehnt die Motion ab.
Weitere Geschäfte
Mit der Standesinitiative 24.325 verlangt der Kanton Jura, die Einführung eines Importverbots von Lebensmitteln, deren Herstellung nicht den Schweizer Vorschriften entspricht. Aus Sicht der Kommission wäre diese Forderung kaum umsetzbar und stünde im Widerspruch zu internationalen Abkommen und Verpflichtungen der Schweiz. Die WAK-S unterstützt hingegen die laufenden Bestrebungen des Bundesrats zur Verbesserung der Deklarationspflicht für Lebensmittel in Umsetzung der Motion 20.4267 und beantragt mit 10 zu 2 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben.
Eine weitere Standesinitiative des Kantons Jura (24.326) verlangt, durch eine Anpassung des Bundesrechts an die Verordnung der Europäischen Union (EU) über entwaldungsfreie Lieferketten (Europäische Entwaldungsverordnung, EUDR) sicherzustellen, dass Rohstoffe, die auf den Schweizer Markt gebracht werden oder für den Export bestimmt sind, nicht in Verbindung mit Entwaldung stehen. Die WAK-S gegrüsst Bestrebungen zur Bekämpfung der Abholzung, beantragt jedoch, der Initiative mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Sie weist darauf hin, dass es in der EU zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Verordnung gekommen sei. Ein Vorpreschen der Schweiz sei nicht geboten, zumal die Umsetzung der EUDR für die betroffenen Unternehmen mit hohen Kosten verbunden sei.
Die Kommission hat am 13. November 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) in Bern getagt.