In der Schweiz ist nach dem Tierschutzgesetz das Schlachten von Säugetieren ohne Betäubung untersagt; das Verbot gilt auch für das rituelle Schlachten, das sogenannte Schächten. Um der Glaubens- und Religionsfreiheit der islamischen und der jüdischen Gemeinschaften im Sinne der Bundesverfassung Rechnung zu tragen, ist die Einfuhr von Fleisch rituell geschlachteter Tiere, d.h. von Halal- und Koscherfleisch, erlaubt. Der Import ist allerdings auf die direkt betroffenen Kreise begrenzt und das Fleisch muss als Halal- bzw. Koscherfleisch gekennzeichnet sein.
Die Kommission stellt die Religionsfreiheit nicht in Frage. Eine Mehrheit will, dass die Frage nach den Importen und dem Marktzugang von Halal- und Koscherfleisch vertieft angegangen wird und unterstützt deshalb die parlamentarische Initiative (15.499). Es soll zum einen geprüft werden, wie eine Deklarationspflicht für importiertes Halal- und Koscherfleisch von Tieren, die im Widerspruch zur schweizerischen Gesetzgebung im Ausland ohne Betäubung geschlachtet wurden bzw. erst nach dem Blutentzug betäubt wurden, umgesetzt werden könnte. Zum anderen möchte die Kommission auf der Grundlage der Initiative die Frage nach den Importbestimmungen (Menge und Preis) von Halal- und Koscherfleisch erörtern.
Die Kommission hat am 30. Juni 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) in Bern getagt.