Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat die Vorlage 17.047 s zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes zu Ende beraten. Sie beantragt Ihrem Rat mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, die Vorlage anzunehmen und unterstützt damit das Vorhaben, bei Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten eine Verpflichtung von Lohngleichheitsanalysen einzuführen. Die Mehrheit folgt in allen Punkten dem Ständerat. Ein Antrag zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 wurde hingegen abgelehnt, ebenfalls mit Stichentscheid der Präsidentin.

​Die Kommission hatte vor der Sommerpause die Grundsätze der geplanten Gesetzesänderungen erörtert und beschlossen, auf die Vorlage einzutreten (vgl. Medienmitteilung vom 28./29. Juni 2018). In der Detailberatung ist die Mehrheit stets auf die Linie des Ständerats geschwenkt. Verschiedene Minderheiten möchten jedoch Änderungen an der Vorlage vornehmen.

Eine intensiv geführte Debatte drehte sich um die Anzahl betroffener Unternehmen. Die vom Ständerat verabschiedete Vorlage sieht vor, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu verpflichten, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Dies hat auch in der WBK-N nach einer Abstimmungskaskade über Anträge zu minimal 250 bis minimal 10 Angestellten eine Mehrheit gefunden. Verschiedene Minderheiten möchten die Grenze bei 250 Mitarbeitenden respektive bei 50 oder bei 10 Mitarbeitenden festlegen. Eine weitere Minderheit hingegen beantragt, in jedem Fall die Anzahl Mitarbeitenden nach Vollzeitäquivalenten zu berechnen.

Die Kommission beantragt weiter, Unternehmen von der (weiteren) Analysepflicht zu befreien, sobald die Analyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. Auch in diesem Punkt folgt sie damit dem Ständerat. Der Antrag, diesen Passus zu streichen, wurde mit 15 zu 10 Stimmen verworfen. Eine Minderheit lehnt diesen Beschluss ab. Weiter hat sich die Kommission mit den Informationspflichten der Arbeitgeber befasst. Die Kommission lehnt es mit 13 zu 12 Stimmen ab, Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, von der Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung zu befreien. Eine Minderheit möchte diese Verpflichtung aus der Vorlage streichen.

Eine weitere Debatte hat die Kommission zur vom Ständerat beschlossenen sogenannten Sunset-Klausel geführt, die besagt, dass die Gültigkeitsdauer dieser Gesetzesänderung auf 12 Jahre beschränkt ist. Mit 16 zu 8 Stimmen wurde ein Antrag abgelehnt, der vorsah, dass die Klausel nicht automatisch greift, sondern nur wenn die Bundesversammlung zum Schluss kommt, dass keine erhebliche Lohndiskriminierung mehr besteht. Mit demselben Stimmenverhältnis wurde der Antrag verworfen, die Klausel zu streichen.

Schliesslich hat sich die Kommission mit einem Antrag befasst, der die Erhöhung des Frauenrentenalters stufenweise auf 65 anheben will. Der Antrag wurde mit 12 zu 12 und Stichentscheid der Präsidentin knapp abgelehnt. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass diese Frage nicht im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes geregelt werden soll und verweist auf die laufende Revision zur Stabilisierung der AHV, die sich in der Vernehmlassung befindet. Die Minderheit ist der Ansicht, dass eine Kopplung an die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zweckmässig ist.

Die Vorlage wird voraussichtlich in der Herbstsession beraten.

Kommission gibt der parlamentarischen Initiative 18.409 von NR Leutenegger Oberholzer zur Einführung einer Lohntransparenz keine Folge

Im Rahmen der Behandlung des Gleichstellungsgesetzes hat die Kommission zudem die parlamentarische Initiative 18.409 n Mit der Lohntransparenz zur Lohngleichheit von NR Leutenegger Oberholzer vorgeprüft. Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Absicht der Initiantin, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann durchzusetzen. Die Mehrheit lehnt es jedoch ab, eine allgemeine Offenlegung der Löhne gesetzlich vorzuschreiben. Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission deshalb, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit erachtet den von der Initiative vorgeschlagenen Weg zur Durchsetzung der Lohngleichheit als zweckmässig und beantragt, der Initiative Folge zu geben.

18.017 n Manipulation von Sportwettbewerben. Übereinkommen des Europarates

Die Kommission befasste sich zudem mit dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates gegen die Manipulation von Sportwettbewerben, der sogenannten Magglinger Konvention, welche die Unterzeichnerstaaten dazu aufruft, die Zusammenarbeit von Sportorganisationen, Wettanbietern und beteiligten Behörden bei der Bekämpfung von Wettkampfmanipulationen zu fördern und allenfalls vorzuschreiben. Die Kommission ist sich bewusst, dass es internationale Lösungen für diese Problematik braucht, weshalb sie die Ziele des Übereinkommens unterstützt, namentlich die Harmonisierung der einschlägigen internationalen Rechtsvorschriften und die gemeinsame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Da die Umsetzung des Übereinkommens ausserdem keine zusätzlichen Ausgaben oder Personalressourcen erfordert, spricht sich die Kommission mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für dessen Ratifizierung aus.

Kommission befürwortet Unterstützung von World Skills in der Schweiz

Die Kommission hatte vergangenen Winter die Motion 17.3975 n Austragungsort der World Skills in der Schweiz eingereicht, die vom Nationalrat mit 175 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen worden war. Mit der Motion wollte die Kommission den Bundesrat beauftragen, eine Kandidatur zur Durchführung der Berufsweltmeisterschaft (World Skills) 2023 zuerarbeiten und die regelmässige Teilnahme an World Skills sowie Euro Skills zu ermöglichen. Auf Antrag der WBK-S hat der Ständerat im Sommer den Motionstext abgeändert: Neu soll sich die Motion zum einen nicht auf die Berufsweltmeisterschaft 2023 konzentrieren sondern den Zeitpunkt offenlassen; zum anderen soll der Bundesrat die Kandidatur nicht erarbeiten, sondern deren Erarbeitung unterstützen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Antrag zur Teilnahme an World Skills formell über die Stiftung Swiss Skills und nicht über den Bund erfolgt. Die WBK-N unterstützt die vorgenommenen Änderungen und beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion in ihrer abgeänderten Fassung anzunehmen.

15.499 n Pa.Iv. Buttet. Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden

Die Kommission hat die Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Buttet weitergeführt. Dabei hat sie unter anderem beschlossen zu prüfen, ob das Verteilungssystem beim Importfleisch angepasst werden kann.

Die Kommission hat am 16. und 17. August 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.