Der Bundesratsbericht in Erfüllung der Postulate 19.3668 Rytz Regula, 19.3670 Lohr, 19.3672 Romano und 19.3684 Reynard zeigt verschiedene Wege für die Anerkennung der Gebärdensprachen auf. Die Kommission anerkennt die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen. Eine mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete Kommissionmotion (22.3373) beauftragt den Bundesrat, ein Gesetz zur rechtlichen Anerkennung und Förderung der drei Schweizer Gebärdensprachen auszuarbeiten. Gegenstand soll neben der Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen auch die Chancengleichheit in den Bereichen Information, Kommunikation, politische Mitwirkung, Dienstleistungen, Bildung, Arbeit, Kultur und Gesundheit sein. Die Kommissionsminderheit lehnt die Motion ab, da sie eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Invaliditätsformen befürchtet und eine Lösung innerhalb des geltenden Rechts befürwortet.
Assoziierung an Horizon Europe: WBK-N will Unterstützung für Forschung und Innovation stärken
Die Kommission hat sich mit Bundesrat Guy Parmelin, der Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, Martina Hirayama, und dem stellvertretenden Staatssekretär und Chef der Abteilung Europa im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Botschafter Patric Franzen, über die Nichtassoziierung der Schweiz am EU-Forschungs- und Innovationsprogramm «Horizon Europe» und die Folgen dieser Nichtbeteiligung ausgetauscht.
Die Kommission begrüsst die Übergangsmassnahmen des Bundesrates zur Unterstützung und weiteren Förderung der Wissenschaft in der Schweiz. Sie zeigt sich jedoch besorgt darüber, dass die Schweiz ihre Führungsrolle im Bereich der Forschung und Innovation verlieren könnte. Um die Exzellenz und die Attraktivität der Schweiz in diesem Bereich zu bewahren, sollte ihrer Ansicht nach rasch auf eine Wiederassoziierung der Schweiz an «Horizon Europe» hingearbeitet werden.
Im Weiteren hat sie einhellig mit 24 zu 0 Stimmen eine Kommissionsmotion (22.3375) beschlossen, welche verlangt, ein Programm zur Förderung von Forschung und Innovation zu schaffen. Dieses soll verschiedene Massnahmen umfassen, beispielsweise die Förderung exzellenter Forschender, Investitionsbeiträge für exzellente Start-ups und KMU oder Karriereförderung für die Niveaus Doktorat und Postdoc. Das Programm soll auf den bereits bestehenden und skizzierten Übergangs- und Ersatzmassnahmen aufgebaut werden.
Um dem Parlament die Möglichkeit zu geben, in dieser Angelegenheit selbst tätig zu werden, hat die Kommission ausserdem mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, den beiden Standesinitiativen 21.327 (Basel-Landschaft) und 21.328 (Basel-Stadt), welche die Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe für die Jahre 2021 bis 2027 verlangen, Folge zu geben.
Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024
Die WBK-N arbeitet aktuell im Rahmen der Umsetzung der pa. Iv. 21.403 an einer Überführung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine stetige Unterstützung. Ziel ist es primär, die Elterntarife zu senken, ein breites Betreuungsangebot zu schaffen sowie die Betreuungsqualität zu verbessern. Die Ausarbeitung dieses neuen Gesetzes wird jedoch nicht vor Ablauf der bestehenden Fördermassnahmen abgeschlossen. Die Kommission hat nun mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die aktuellen Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes oder bis längstens am 31. Dezember 2024 zu verlängern. Zusätzliches Geld sieht die Kommission aufgrund der aktuell zur Verfügung stehenden Kredite und der Hochrechnungen der Verwaltung keines vor.
Baukultur: Mitbericht der WBK-N zur Biodiversitätsinitiative (22.025)
Die WBK-N hat sich mit den baukulturellen Aspekten der Biodiversitätsinitiative befasst und richtet einen Mitbericht an die federführende Kommission (UREK) zur Behandlung des bundesrätlichen Gegenvorschlags. Die Kommission begrüsst es mit 13 zu 9 Stimmen, dass das Konzept einer qualitativ hohen Baukultur ausdrücklich im Gesetz verankert wird. Mit 14 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen verlangt sie eine Vereinfachung des neuen Artikels 12h des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG): Es soll sichergestellt werden, dass die Kantone die Inventare des Bundes nach Artikel 5 NHG auch für den konkreten Einzelfall berücksichtigen und nicht nur bei ihren Planungen. Zudem sollen sie nach dem Willen der Mehrheit, soweit möglich, die Eigenschaften der inventarisierten Objekte bewahren (Beschluss mit 15 zu 2 bei 4 Enthaltungen gefällt). Mit 12 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission schliesslich, im Zweckartikel die Sicherstellung der «landschaftlichen Schönheit» aus dem Gesetz zu streichen und es bei der «landschaftlichen Vielfalt und Eigenart» zu belassen.
Änderung der Covid-19-Kulturverordnung: Kommission verlangt Anpassungen
Die Kommission unterstützt mit 17 zu 7 Stimmen im Grundsatz die vom Bundesrat vorgesehene Verlängerung der Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen. Mit demselben Stimmenverhältnis beantragt sie, alle bisherigen vom Staat verhängten sanitarischen Massnahmen, die letztlich zu finanziellen Schäden führen können, weiterhin zu berücksichtigen und von einer konkreten Auflistung von Massnahmen abzusehen. Die Kommission hebt zudem die Bedeutung der Information der Kantone an die Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Laienvereine über die Möglichkeiten zur Einreichung von Transformationsprojekten hervor: Mit Stichentscheid des Präsidenten bittet sie den Bundesrat, diese Informationspflicht in den Verordnungserläuterungen im Wortlaut zu nennen.
Verschreibungen von Antibiotika bei Nutztieren
Zwei Jahre nach der Einführung des zentralisierten Informationssystems SI ABV hat sich die Kommission über den Bericht des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesens (BLV) zu den Verschreibungen von Antibiotika bei Nutztieren in der Schweiz informieren lassen.
Austausch mit der Wissenschaft zur Covid-Krise
Die Kommission hat eine erste Bilanz gezogen zum Verhältnis zwischen Wissenschaft und Politik im Zuge der Covid-Krise. Zu diesem Zweck hat sie Vertreterinnen und Vertreter des Schweizerischen Nationalfonds, der Akademien der Wissenschaften sowie des Schweizerischen Wissenschaftsrats angehört.
Die Kommission hat am 31. März / 1. April 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Fabien Fivaz (Grüne, NE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.