Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die Ausarbeitung ihres indirekten Gegenvorschlags (25.402) zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» abgeschlossen. Der Gesetzesentwurf, auf den die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen eingetreten ist, sieht insbesondere vor, die Ausweispflicht auf besonders lärmerzeugende Feuerwerkskörper (Kategorien F3 und F4) auszuweiten und Feuerwerkskörper, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, zu verbieten.

Die Kommission hat diese Lösung mit 16 zu 8 Stimmen einer restriktiveren Variante vorgezogen. Letztere wird von der Minderheit unterstützt und sieht vor, das Abbrennen von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern an privaten Anlässen (Kategorien F3 und F4) sowie Knallkörper ohne visuelle Effekte zu verbieten und die Ausweispflicht für Feuerwerkskörper (Kategorien F2, F3 und F4) erheblich auszuweiten. Für professionelle Feuerwerke an öffentlichen Anlässen wäre eine Abbrandbewilligung erforderlich.

Bevor der Gesetzesentwurf zur Beratung in den Nationalrat geht, wird die WBK-N eine verkürzte Vernehmlassung zu den beiden Varianten (Mehrheits- und Minderheitsvariante) durchführen. Die Eröffnung der Vernehmlassung soll vor Monatsende erfolgen und wird in einer Medienmitteilung angekündigt.

Schutz des geistigen Eigentums angesichts ​der Herausforderungen der künstlichen Intelligenz

Die WBK-N hat die Beratung der vom Ständerat angenommenen Motion 24.4596 aufgenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) zu schaffen.

Die Kommission hält fest, dass die vorgeschlagenen Massnahmen für den Medienbereich einen klaren Schutz bieten. Sie möchte sich dennoch eingehend mit diesem Thema befassen, um sich namentlich ein genaues Bild über die möglichen Auswirkungen auf die KI-Forschung in der Schweiz zu machen.

Sie wird sich an ihrer nächsten Sitzung vertieft mit dem Thema auseinandersetzen und Expertenanhörungen durchführen mit dem Ziel, den Nutzen und die Auswirkungen einer Annahme der Motion genauer zu evaluieren. Die Vorlage kommt wie vorgesehen in der Herbstsession in den Nationalrat.

Kommission befürwortet Modell zur Entsend​ung von Lehrpersonen an Schweizerschulen im Ausland

Die WBK-N hat die parlamentarische Initiative 25.403 («Änderung des Schweizerschulengesetzes») ihrer Schwesterkommission vorgeprüft. Diese verlangt, dass einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Organisation die Aufgabe übertragen werden kann, Lehrpersonen mit Lehrberechtigung in der Schweiz anzustellen und an anerkannte Schweizerschulen im Ausland zu entsenden. Die Kommission hat über die aktuellen Entwicklungen an den Schweizerschulen im Ausland und über die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Lehrpersonen diskutiert. Sie hat mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Die WBK-S wird somit demnächst mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beginnen.

Kommission befürwortet klarere Regelung f​ür Direktlizenzierung von Konzerten

Die WBK-N hat die parlamentarische Initiative 25.434 («Urheberrechte. Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten») ihrer Schwesterkommission vorgeprüft. Diese verlangt, dass geklärt wird, unter welchen Voraussetzungen die Urheberrechte bei Konzerten verwertet werden können, namentlich in Sachen Direktlizenzierung. Die Kommission hat der Initiative einstimmig Folge gegeben, womit die WBK-S mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beginnen kann.

Verschiebung der Beratu​ng des BehiG

Die WBK-N hat an ihrer Sitzung die Behandlung der Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG, 25.020) fortgesetzt. Sie hat beschlossen, die inhaltliche Beratung der gesamten Vorlage ins erste Halbjahr 2026 zu verschieben, um die Arbeiten in Kenntnis der Vorschläge im Zusammenhang mit der Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und mit deren indirektem Gegenvorschlag durchführen zu können. Sie hat entschieden, den Entwurf in zwei Teile zu teilen und der Verwaltung ein Mandat für den Teil erteilt, der die Gebärdensprachen betrifft.

Die Kommission hat am 14./15. August 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (RL, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.