Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die Volksinitiative 25.059 («Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte [Pelzinitiative]») und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zu dieser Volksinitiative beraten.
Sie ist einstimmig eingetreten auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Tierschutzgesetzes und hat eingehend über die im Gesetz enthaltene Formulierung «Methoden, bei denen das Wohlergehen der Tiere stark beeinträchtigt wird» diskutiert. Die Kommission beantragt, dem bundesrätlichen Gegenvorschlag zuzustimmen, und weist darauf hin, dass der Bundesrat auf dem Verordnungsweg festlegen wird, welche Methoden genau als tierquälerisch gelten. Sie hält mit 15 zu 9 Stimmen am Ausdruck «stark» in der vorgeschlagenen Gesetzesänderung fest und lehnt es mit 16 zu 8 Stimmen ab, die Haltung von Tieren in Käfigen mit Gitterböden und die Jagd von Tieren mit Fallen ins Gesetz aufzunehmen. Sie ist der Meinung, dass diese Definitionen eher in die Verordnung gehören, damit der Bundesrat die Möglichkeit einer Anpassung an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnisstand hat. Die beiden abgelehnten Anträge gehen als Minderheitsanträge in den Rat.
Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates sind die Ein- und Durchfuhr von nicht tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten zulässig, wenn sie nachweislich aus einem Produktionsbetrieb stammen, der die Vorgaben des Zertifizierungsprogramms des BLV erfüllt. Die Kommission lehnt diese Schweizer Sonderlösung ab und will lieber auf gleichwertige internationale Bewilligungsstandards abstellen. Eine Minderheit beantragt, am Wortlaut des indirekten Gegenvorschlags festzuhalten.
Den abgeänderten Gegenvorschlag hat die WBK-N in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.
Anschliessend hat die Kommission über die Volksinitiative diskutiert. Sie ist der Ansicht, dass der indirekte Gegenvorschlag dem Initiativanliegen angemessen Rechnung trägt, und beantragt daher mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Im Rahmen der Beratung der «Pelzinitiative» hat sich die WBK-N auch mit der Standesinitiative des Kantons Zürich 23.320 («Importverbot von Echtpelz aus tierquälerischen ausländischen Zuchten oder Wildfang») befasst. Sie beantragt mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Diese Geschäfte gehen in der Herbstsession in den Nationalrat.
Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch: WBK-N nimmt Motion Gössi in abgeänderter Form an
Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung mit der Motion Gössi (24.4596) befasst. In diesem Zusammenhang hat sie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, Forschung, Medien und Kultur sowie Fachleute für Immaterialgüterrecht angehört.
Die Kommission anerkennt, dass beim Schutz des geistigen Eigentums vor Missbrauch durch künstliche Intelligenz (KI) Handlungsbedarf besteht, weshalb sie das Motionsanliegen unterstützt. Sie hält es für wichtig, dass die Schweiz die für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit ihres Wirtschaftsstandorts und ihrer Innovationskraft notwendigen Bedingungen aufrechterhält, ist aber der Ansicht, dass die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung den Handlungsspielraum zu sehr einschränkt. Sie möchte, dass auch andere Lösungsansätze geprüft werden, um sich an künftige Entwicklungen anpassen zu können und sicherzustellen, dass der Schweizer Ansatz mit den Regulierungsbemühungen anderer Staaten und der EU in Einklang steht. Sie hat daher mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihrem Rat die Annahme der Motion in einer abgeänderten Fassung zu empfehlen. Diese enthält keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung der Massnahmen und schafft so mehr Spielraum für die Erarbeitung nachhaltiger Lösungen. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
Kommission spricht sich für praxisintegrierende Bachelorstudiengänge (PiBS) aus
Die WBK-N hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Hochschulförderungs- und ‑koordinationsgesetzes (HFKG) gutgeheissen (25.056). Diese Anpassung ermöglicht es den Hochschulen, in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) Bachelorstudiengänge mit integrierter Praxis anzubieten.
Bisher waren diese innovativen Studiengänge nur auf Verordnungsstufe geregelt, da sie sich noch in der Pilotphase befanden. Aufgrund der positiven Ergebnisse dieser Pilotphase sah sich der Bundesrat veranlasst, eine dauerhafte Rechtsgrundlage vorzuschlagen. Die Kommission ist von der Wirksamkeit dieses Ausbildungsmodells überzeugt und beantragt daher ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Gesetzesänderung anzunehmen.
Dieses Modell wird von den Fachkreisen und den Kantonen unterstützt und ist Teil der Initiative des Bundes zur Entschärfung des Fachkräftemangels.
Prävention gegen Kindesmissbrauch: WBK-N unterstützt die Forderungen nach einer Auslegeordnung
Der Ständerat nahm die Motionen 23.4191, 23.4192, 23.4193, 23.4194, 23.4195 und 23.4196 am 19. Juni 2025 mit Änderungen an. Die ursprünglichen Motionen forderten gesetzliche Massnahmen und einen Massnahmenplan, um Organisationen, welche mit Kindern arbeiten, zu verpflichten, mittels Schutzkonzepten, Präventionsmassnahmen und Controlling die sexuelle und physische Integrität der Kinder zu garantieren. Der Ständerat folgte dem Bundesrat und änderte die Motionen dahingehend, dass zunächst ein Bericht zur Thematik erstellt werden soll. Die Mehrheit der WBK-N beantragt, den Änderungen des Ständerates zu folgen. Ein Bericht würde erlauben, vor weiteren Massnahmen zunächst einmal die Kompetenzen in dieser Sache abzuklären. Die Kommission hat die Anpassung des Ständerates mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Minderheit der WBK-N beantragt die Ablehnung.
Massnahmen zur Harmonisierung der Datenlage bezüglich der Kinderrechte gefordert
Nachdem der Ständerat die Motion 22.4505, welche eine Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Daten zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz fordert, abgeändert hat, hat die WBK-N nun darüber beraten. Wie bereits der Ständerat anerkennt die WBK-N die Relevanz der Thematik. Die Mehrheit der WBK-N argumentiert, dass die aktuellen Daten zu schwach seien, um einen echten Schutz der Betroffenen zu erreichen, weshalb auch die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) die Motion unterstützen. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, der Änderung des Ständerates zuzustimmen. So brauche es zunächst in einem Bericht des Bundesrates eine Auslegeordnung, vor allem da die Kantone bereits jetzt Massnahmen ergreifen können.
Machbarkeitsstudie zu einem neuen Beschleuniger
Vor dem Hintergrund der FCC-Machbarkeitsstudie stellten Vertreter des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation die Ergebnisse des Comité Suisse pour l’Évaluation du FCC (CSEF) vor. Die Machbarkeitsstudie beschäftigt sich mit dem Bau eines neuen, 91 Kilometer langen Beschleunigers. In der Fragerunde wurden die Finanzen thematisiert. Es wird davon ausgegangen, dass die Beiträge verschiedener Staaten auch dafür sorgen werden, dass die lokale Schweizer Industrie von Aufträgen profitieren wird. Weitere Frage betrafen den Energieverbrauch sowie den Effekt potenzieller internationaler Entwicklungen.
Die Kommission hat am 4./5. September 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (FDP, GE) in Bern getagt.