Die WBK-N unterstützt die Revision des Berufsbildungsgesetzes und beantragt ihrem Rat, die entsprechende Vorlage des Bundesrates, der sie in der Gesamtabstimmung einstimmig zugestimmt hat, anzunehmen.

Die WBK-N hat sich mit der bundesrätlichen Vorlage 25.046 («Bundesgesetz über die Berufsbildung [Berufsbildungsgesetz, BBG]. Änderung») befasst. Diese sieht namentlich die Verankerung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschulen», die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung und die Einführung von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen vor.

Nach der Annahme der Vorlage durch den Ständerat hat die WBK-N nun ohne Gegenstimme Eintreten beschlossen. Sie erachtet die Einführung dieser Titelzusätze als wichtig, damit im Ausland erkennbar ist, dass es sich um Abschlüsse auf Tertiärstufe handelt. Diese Lösung steht im Einklang mit den geltenden Bestimmungen über den Schutz der Titel auf Tertiärstufe A und erleichtert gleichzeitig die Anerkennung der Abschlüsse der Tertiärstufe B im Ausland. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb, die Vorlage in der bundesrätlichen Fassung anzunehmen, und hat diese in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Den Antrag, eine spezifische Bezeichnung «Professional Bachelor» plus Angabe der jeweiligen Fachrichtung einzuführen, wenn der Titel in einem eidgenössisch anerkannten Bildungsgang an einer höheren Fachschule erworben wurde, hat die WBK-N mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Dieser Vorschlag kommt als Minderheitsantrag in den Rat. Diese Minderheit möchte wie die Mehrheit zudem, dass auch nach erfolgreichem Ablegen einer eidgenössischen Fachprüfung der Titel «Professional Bachelor» (oder «Professional Master» bei einer höheren eidgenössischen Fachprüfung) verliehen wird.

Kopiervergütung: WBK-N sistiert Prüfung der Initiative 25.408

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die parlamentarische Initiative 25.408 («Das ungerechte und verstaubte Modell der Kopiervergütung ist mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäss») vorgeprüft. Die Initiative verlangt die Aufhebung des aktuellen Kopiervergütungssystems. Dieses sieht vor, dass Unternehmen eine Pauschale an die Verwertungsgesellschaft ProLitteris entrichten, welche diese Mittel als Entschädigung an die Verfasserinnen und Verfasser von urheberrechtlich geschützten Büchern, Broschüren oder Zeitschriften weitergibt, deren Werke für die betriebsinterne Information und Dokumentation kopiert werden. Die WBK-N hat beschlossen, die Prüfung der Initiative zu sistieren, bis die ersten Ergebnisse der laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Motion 25.3792 vorliegen.

Künstliche Intelligenz: WBK-N will Begleitung der beruflichen Neuorientierung stärker regeln

Die Kommission hat die parlamentarische Initiative 24.470 (« Recht auf Weiterbildung für Menschen, deren Stelle erheblich von KI betroffen ist, zur Anpassung an den technologischen Fortschritt oder zur beruflichen Neuorientierung») vorgeprüft. Die Initiative verlangt angesichts der KI-bedingten raschen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildung erhalten, mit denen sie neue Kompetenzen erwerben und sich beruflich neu orientieren können. Denkbar wäre beispielsweise, Unternehmen zu unterstützen, welche die Weiterbildung ihrer Beschäftigten gewährleisten.

Die Kommission ist sich des Weiterbildungsbedarfs bewusst, der mit der Weiterentwicklung der KI und der Neuausrichtung bestimmter beruflichen Tätigkeiten entsteht. Sie betont zudem, dass es wichtig ist, diese Entwicklungen zu antizipieren, anstatt erst im Nachhinein darauf zu reagieren. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die Problematik über den KI-Bereich hinausgeht und eine umfassendere Antwort erforderlich ist. Deshalb hat sie mit 14 zu 11 Stimmen eine Kommissionsmotion (25.4414) beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, eine nationale Strategie auszuarbeiten, mit der die präventive Weiterbildung und Umschulung von Erwerbstätigen sichergestellt werden soll, deren berufliche Tätigkeit durch technologische, wirtschaftliche oder regulatorische Umbrüche erheblich verändert oder verdrängt werden könnte. Die Kommissionsminderheit beantragt dem Rat die Ablehnung dieser Motion, da die entsprechenden Massnahmen in ihren Augen in erster Linie Sache der Privatwirtschaft und der Kantone sind. Die Initiantin hat ihre Initiative nach dem Beschluss der Motion zurückgezogen.

Die WBK-N organisiert Anhörungen zum Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP27, 25.063)

Die WBK-N hat Anhörungen mit Organisationen, welche vom EP27 betroffen sind, angehört. Der Fokus lag auf den Auswirkungen der geplanten Einsparungen in den Themenbereichen Forschung und Bildung, Kultur, Sport und Umwelt. Die angehörten Organisationen zeigten auf, wie sie betroffen wären und wie sie ihre aktuellen Tätigkeiten angesichts der geplanten Massnahmen anpassen müssten. Weiter wurden auch Expertinnen und Experten angehört, welche aus einer analytischen Perspektiven herausgearbeitet haben, welche Strategien es erlauben würden, Einsparungen innerhalb der bestehenden Bildungs- und Forschungslandschaft zu erreichen.

Die Kommission wird an den nächsten Kommissionssitzungen weiterhin mit dem Entlastungspaket 27 befassen und das Geschäft weiter diskutieren.

Die Kommission hat am 13./14. November 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (RL, GE) in Bern getagt.