Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates WBK-S befasste sich mit der letzten verbliebenen Differenz bei der Änderung des Gentechnikgesetzes (16.056 n) und beantragt ihrem Rat eine leichte Lockerung der Forschungsbedingungen.

​Konkret ging es um die Frage, ob das Verbot von Freisetzungsversuchen in der Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO), welche gentechnisch eingebrachte Resistenzgene enthalten, beibehalten werden soll. Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen, am Beschluss ihres Rates festzuhalten und ebendieses Verbot aufzuheben. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass dadurch die Forschung, insbesondere im Grundlagenbereich, vereinfacht und gestärkt würde. Eine Minderheit verweist hingegen auf mögliche Umweltrisiken und beantragt deshalb, wie bereits der Nationalrat, die Regelung beizubehalten. Das Geschäft wird voraussichtlich während der Sommersession im Ständerat behandelt.

16.082 n Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

Die Kommission unterstützt die Vorlage, die dem Bundesamt für Statistik die Vergabe eines einheitlichen internationalen Identifikators (Legal Entity Identifier, LEI) an Finanzunternehmen ermöglicht. Mit dieser Massnahme, die auf den ausdrücklichen Wunsch der Unternehmen zurückgeht, soll die Finanzdatenqualität verbessert und die Bewertung der Systemrisiken von Finanztransaktionen erleichtert werden. Der Geltungsbereich des LEI wird im Finanzmarktinfrastrukturgesetz und in der entsprechenden Verordnung festgelegt. Dank dieser Revision sollen Schweizer Rechtsträger den internationalen Identifikator vom BFS erhalten können und ihn nicht mehr wie heute im Ausland anfordern müssen.

Im Gegensatz zum Nationalrat unterstützt die Kommission den Vorschlag des Bundesrates für Artikel 10c; sie will jedoch präzisiert haben, dass das Gesuch für einen LEI nicht jedes Jahr erneuert werden muss. Die Kommission beantragt einstimmig, diese Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer anzunehmen.

15.499 n Pa.Iv. Buttet. Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden

Mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie bestätigt damit ihren Entscheid der ersten Vorprüfung. Die Kommission ist der Ansicht, dass die bisherigen rechtlichen Bestimmungen der Deklaration von Halalfleisch genügen und sieht daher keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich.

16.3712 n Mo. Nationalrat (Friedl). Insekten als Futtermittel für Speisefische und andere monogastrische Tiere zulassen

Die WBK-S beantragt ihrem Rat mit 4 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion von Nationalrätin Claudia Friedl (SP, SG) anzunehmen (16.3712 n). Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Bedingungen für eine Zulassung von Insekten als Futtermittel für Speisefische und nicht-wiederkäuende Nutztiere wie Geflügel und Schweine abklären zu lassen und die nötigen gesetzlichen Grundlagen für deren Zulassung zu schaffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bewilligte bereits im Jahr 2015 die Verwendung eines Insektenmehls für die Fütterung von Fischen, die in der Schweiz vermarktet werden. Der Bundesrat ist nun bereit, die generelle Zulassung von Insekten in der Futtermittelproduktion zu prüfen und hat die Motion zur Annahme empfohlen.

16.4011 n Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion anzunehmen. Mit der Motion wird gefordert, dass Unternehmen nicht mehr dieselben Daten und Informationen an verschiedene Behörden sollen liefern müssen. Die Kommission teilt dieses Anliegen und erhofft sich, dass der Aufwand für die betroffenen Unternehmen dadurch abnehmen wird.

Bericht des Bundesamtes für Kultur BAK: Prüfung einer Staatsgarantie des Bundes für Kunstwerke im Leihverkehr zwischen Museen

Anlässlich der Beratung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 beauftragte die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur das Bundesamt für Kultur mit einem Bericht zur Prüfung einer Staatsgarantie des Bundes für Kunstwerke im Leihverkehr zwischen Museen. Der Bericht legt die grundlegende Problematik der Staatsgarantie sowie die Situation auf nationaler und internationaler Ebene im Vergleich dar. Die Kommission hat mit Zufriedenheit an ihrer heutigen Sitzung vom Bericht Kenntnis genommen und beschlossen, den Bericht zu veröffentlichen.

Die Kommission hat am 15. Mai 2017 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP, TG) und teilweise im Beisein des Vizepräsidenten des Bundesrates Alain Berset in Bern getagt.