Die WBK-S hat ihren Entwurf zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung finalisiert. Ihr Ziel ist es, Eltern durch eine neue Betreuungszulage, die auf dem Modell der Familienzulagen fusst, finanziell besser zu unterstützen. Ihr Entwurf soll als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative dienen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung ihren Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 («Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung») verabschiedet. Die Initiative verlangt eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Nachdem die Kommission von den Ergebnissen der Vernehmlassung von Anfang 2024 Kenntnis genommen hatte, nahm sie in den vergangenen Monaten verschiedene Anpassungen an ihrem Entwurf vor.

Die WBK-S möchte eine Unterstützungslösung, die auf dem Familienzulagengesetz (FamZG) beruht. Dies vor dem Hintergrund, dass ein Bundesbeitrag nach dem Modell des Nationalrates einen erheblichen administrativen Mehraufwand für die Kantone mit sich bringen dürfte. Mit einer neuen Betreuungszulage sollen die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung teilweise gedeckt werden.

Die Kommissionsmehrheit beantragt, die Zulage für alle institutionell betreuten Kinder bis zum 8. Altersjahr zu gewähren. Die Zulage soll mindestens 100 Franken pro Monat betragen und sich für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag um 50 Franken erhöhen. Eine Minderheit möchte, dass diese Zulage auch bei der Betreuung durch Dritte, wie die Grosseltern, ausbezahlt wird.

Die Kommissionsmehrheit will, dass die Finanzierung von den Kantonen festgelegt wird, so wie dies bereits bei den Familienzulagen der Fall ist. Eine Minderheit beantragt, dass der Bund einen Beitrag in Höhe von bis zu 200 Millionen Franken leistet, sofern sich die Kantone ebenfalls an der Finanzierung beteiligen. Diese haben die Möglichkeit, Beteiligungen der Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden vorzusehen.

Die Kommission beantragt ferner mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die bestehenden Programmvereinbarungen mit den Kantonen fortzuführen, dabei aber die Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur besseren Abstimmung der familienergänzenden Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern zu streichen, da diese Bereiche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Stattdessen befürwortet sie die Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen. Eine Minderheit beantragt, die Programmvereinbarungen komplett aus dem Gesetz zu streichen. Eine andere Minderheit möchte an fünf Förderbereichen festhalten.

Letztlich hat die Kommission ihren Entwurf mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen jenem des Nationalrates vorgezogen. Sie hat den Gesetzesentwurf mit 7 zu 1 Stimmen und den Bundesbeschluss über die Finanzierung mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen und diese an ihren Rat überwiesen, der sie in der kommenden Wintersession behandeln wird.

Darüber hinaus beantragt sie einstimmig, ihren Entwurf der Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, und hat eine entsprechende Klausel zur Verknüpfung der beiden Vorlagen verabschiedet.

Die Kommission hat am 5. November 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baum-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.