Die Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums erfolgt im Zusammenhang mit dem Auftrag, der dem Bundesrat bei der letzten Verlängerung erteilt wurde. Das Parlament beauftragte den Bundesrat damals, einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für die neuen Züchtungstechnologien (Art. 37a Abs. 2 des Gentechnikgesetzes) vorzulegen. Der Bundesrat arbeitete daraufhin ein Spezialgesetz aus und schickte dieses am 2. April 2025 in die Vernehmlassung. Die Botschaft zu diesem Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien wird dem Parlament voraussichtlich Anfang 2026 unterbreitet und die Beratungen dürften im zweiten Quartal 2026 aufgenommen werden.
Um zu vermeiden, dass es zwischen dem Auslaufen des aktuellen Moratoriums und dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen eine Rechtslücke gibt, legte die WBK des Nationalrates am 14. November 2024 einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Moratoriums um zwei Jahre vor (24.443). Da der Abschluss der gesetzgeberischen Arbeiten bis 2027 unsicher war, beantragte der Bundesrat in der Folge eine Verlängerung um fünf Jahre mit der Möglichkeit, das neue Gesetz früher in Kraft zu setzen. Diese Lösung ermöglicht eine gründliche Beratung der Vorlage, ohne deren Inkrafttreten unnötig zu verzögern. Der Nationalrat folgte diesem Antrag in der Frühjahrssession 2025.
Die WBK-S hat an ihrer Sitzung vor der Aufnahme der Detailberatung eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektorinnen und -direktoren angehört. Die Kommission befürwortet das vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat gutgeheissene Vorgehen und beantragt ihrem Rat dementsprechend mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Moratorium um fünf Jahre zu verlängern. Die Kommissionsminderheit spricht sich für eine Differenzierung nach verwendeter Züchtungstechnologie aus. Sie beantragt, das Moratorium nur für Züchtungsmethoden mit gentechnisch veränderten Organismen (NGT2) bis 2030 zu verlängern und jenes für Züchtungstechnologien ohne Einfügen von artfremdem Erbmaterial (NGT1) lediglich bis 2027 aufrechtzuerhalten. Der Ständerat wird das Geschäft in der Sommersession beraten.
Feuerwerksinitiative: Ja zum Gegenvorschlag
Die WBK-S beantragt ihrem Rat mit 10 zu 1 Stimmen, der von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission (WBK-N) eingereichten parlamentarischen Initiative 25.402, die einen indirekten Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative (24.080) darstellt, Folge zu geben.
In den Augen der WBK-S sind einige der Anliegen der Volksinitiative – namentlich im Zusammenhang mit der Lärmbelästigung – durchaus gerechtfertigt, weshalb sie die Idee eines indirekten Gegenvorschlags befürwortet. Die Kommission erachtet es allerdings als zweckmässiger, die entsprechenden Aspekte auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsebene zu regeln. Im Hinblick auf die Konkretisierung des Gegenvorschlags hat sie den Wunsch geäussert, dass dieser eine gezielte Regelung für Knallkörper ohne visuelle Effekte (z. B. Böller) enthält, ohne jedoch Feuerwerkskörper allgemein zu verbieten oder einer Bewilligungspflicht zu unterstellen.
Die parlamentarische Initiative geht nun mit den Erwägungen der WBK-S zurück an die WBK-N, damit diese einen Gesetzesänderungsentwurf ausarbeitet.
Kommission setzt Beratung der Verordnung über die Weitergabe von Steuerdaten zu statistischen Zwecken fort
Die Kommission hat ihre Beratung der Verordnung über die Weitergabe von Steuerdaten fortgeführt.
Sie hat eine Vertretung der Schweizerischen Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik angehört, um besser abschätzen zu können, wie sich die Annahme der Motion Regazzi 24.3507 auswirken würde. Es ging darum, genauer zu verstehen, welche technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen sich im Zusammenhang mit der Weitergabe von Steuerdaten stellen.
Ferner hat die Kommission Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates zu den von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) eingereichten Motionen 25.3024 und 25.3025, die der Nationalrat in der Sondersession beraten wird.
Vor diesem Hintergrund hat sie im Anschluss an ihre Diskussionen mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihre Stellungnahme zur Motion 24.3507 aufzuschieben.
Förderung des digitalen Wandels
Die Kommission hat die St. Galler Standesinitiative 24.312 vorgeprüft, welche fordert, die Kräfte in der Schweiz zu bündeln, um die digitale Transformation voranzutreiben. Sie anerkennt, dass bei den technischen, organisatorischen und prozeduralen Bestimmungen im digitalen Bereich Optimierungsbedarf besteht. Im Bestreben, den heute teils ineffizienten Ressourceneinsatz wirksamer zu gestalten und die Interoperabilität der digitalen Dienste zu erhöhen, hat sie der Initiative mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben.
Die Kommission will dem Bund eine klarere Zuständigkeit in diesem Bereich einräumen sowie standardorientierte und nicht auf den Betrieb von Diensten ausgerichtete Leitlinien und Normen festlegen, um so eine optimale Zusammenarbeit auf allen Staatsebenen zu ermöglichen.
Reorganisation des ETH-Bereichs
Die Kommission hat sich über den Stand der Reorganisation des ETH-Bereichs informiert, mit der dessen Strukturen, Governance-Methoden und Koordinationsmechanismen für die künftigen Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Klima, Energie, Digitalisierung und Sicherheit, bereit gemacht werden sollen.
Vor dem Hintergrund eines instabilen und sich ständig verändernden internationalen Umfelds sind eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und interdisziplinäre Ansätze entscheidend, um die Flexibilität und Resilienz des Systems zu gewährleisten.
Ziel der Reorganisation ist es, die strategische Koordination zu verbessern, Synergien zu nutzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Kommission hat sich zu diesem Thema mit dem Departementsvorsteher, mit dem Präsidium des ETH-Rates sowie mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Einrichtungen des ETH-Bereichs ausgetauscht und wird den weiteren Verlauf der Reorganisation aufmerksam verfolgen.
Urheberrechte: WBK-S will mehr Klarheit bei Konzerten
Die WBK-S hat einstimmig eine parlamentarische Initiative (25.434) beschlossen, die eine klarere Regelung der Verwertung von Urheberrechten bei Konzerten fordert.
Das von der SUISA in der Schweiz angebotene System der Kollektivverwertung von Urheberrechten an Musik ermöglicht Veranstalterinnen und Veranstaltern, eine einzige Lizenz zu erwerben, die ein breites Repertoire abdeckt. Auf diese Weise müssen sie nicht mit allen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern einzeln verhandeln und können sie auch im Voraus nicht eingeplante musikalische Werke verwenden. Dieses System beruht auf einem Solidaritätsprinzip: Die Einnahmen aus den Rechten werden kollektiv an die Rechteinhabenden verteilt.
Tragen Musikschaffende ausschliesslich ihre eigenen Werke vor, können sie bereits heute ihre Rechte persönlich verwerten, ohne dass sie eine Verwertungsgesellschaft zwischenschalten müssen. Gewisse internationale Direktlizenzierungsagenturen nutzen diesen gesetzlich vorgesehenen Mechanismus mitunter, um der SUISA ein beschränktes Repertoire zu entziehen und dieses separat zu verwerten. Dies führt zu Rechtsunsicherheit für Konzertveranstaltende, welche die tatsächliche Rechteinhaberschaft abklären, mit verschiedenen Stellen verhandeln und sich mit unterschiedlichen Lizenzanträgen mit teils unvorhersehbaren Bedingungen und Kosten auseinandersetzen müssen.
Langfristig besteht zudem das Risiko, dass mit einer Zunahme dieser Direktlizenzen das solidarische Modell der kollektiven Verwertung geschwächt wird, da weniger Mittel aus der Kollektivverwertung für die Verteilung zur Verfügung stehen. Dies könnte den zahlreichen Künstlerinnen und Künstlern schaden, die für eine faire Vergütung auf dieses System angewiesen sind.
Mit ihrer parlamentarischen Initiative will die WBK-S im Einklang mit der bewährten Praxis klare Kriterien für die persönliche Verwertung einführen und auf diese Weise sowohl die Rechtssicherheit als auch die Stabilität der Kollektivverwertung stärken.
Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wachstumsphase von Startups
Die Schweiz verfügt dank einem stabilen Umfeld, solider Infrastruktur und einem leichten Zugang zu Frühfinanzierungen über ein günstiges Ökosystem für die Gründung und die Anfangsphase von Startups. Die Wachstumsphase (Scale-up) hingegen bleibt eine Herausforderung. Es gibt einen erheblichen Mangel an Wagniskapital, der Binnenmarkt ist beschränkt und es bestehen strukturbedingte Nachteile. Aufgrund dieser Hemmfaktoren sehen sich junge Unternehmen bisweilen gezwungen, ihr Wachstum im Ausland fortzusetzen, was eine Gefahr für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Schweiz darstellt.
Die Kommission ist sich dieser Situation bewusst, weshalb sie Anhörungen zu den Bedürfnissen von Startups und zu den Rahmenbedingungen, die diese für ihr Wachstum benötigen, durchgeführt hat. Anschliessend hat die WBK-S das Postulat 25.3427 beschlossen, welches den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht zu untersuchen, weshalb die Schweiz die Kontrolle über die zukunftsweisenden Innovationen verliert. Ausserdem soll er darin konkrete Massnahmen vorschlagen, mit denen die Bedingungen für Investitionen in der Wachstumsphase verbessert werden könnten. Die Kommission hat dieses Vorgehen der Annahme der Motion 23.3845 vorgezogen, die in der Folge von ihrer Urheberin zurückgezogen wurde.
Aufnahme der Arbeiten zum Entlastungspaket 2027
Der Bundesrat eröffnete Ende Januar 2025 die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027. Mit diesem Paket soll der Bundeshaushalt in den Jahren 2027 und 2028 durch 59 Massnahmen in allen Zuständigkeitsbereichen des Bundes um 6,3 Milliarden Franken entlastet werden.
Die Kommission hat sich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung sowie vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation über die Massnahmen im Kompetenzbereich der WBK informieren lassen. Diskutiert worden ist über die Kürzungen in den Bereichen Forschung, Bildung, Innovation, Kultur und Sport sowie über ihre Auswirkungen in sensiblen Bereichen mit geringen finanziellen Ressourcen.
Sobald die Botschaft des Bundesrates mit dem konsolidierten Paket vorliegt, was im September 2025 der Fall sein sollte, wird die WBK-S verschiedene von den Sparmassnahmen betroffene Akteure anhören, um einen fundierten und stichhaltigen Mitbericht zuhanden der Finanzkommission verfassen zu können.
Schliesslich hat sich die Kommission vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über die Folgen der Budgetbeschlüsse 2025 für die von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) unterstützten Kulturpartnerschaften in der Schweiz informieren lassen, die mehrere Kulturveranstaltungen und Filmfestivals betreffen. Die DEZA hatte am 29. Januar 2025 angekündigt, aufgrund der Kürzungen durch das Parlament auf seine Kulturfördermassnahmen in der Schweiz zu verzichten.
Die Kommission hat am 7./8. April 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, und Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des UVEK, in Bern getagt.