Die Kommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat sich mit der parlamentarischen Initiative 25.404 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission (WBK-N) befasst, welche die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative 24.089 («Ja zum Importverbot für Stopfleber [Stopfleber-Initiative]») verlangt. Sie hat dem Beschluss der WBK-N einhellig zustimmt und der Initiative Folge gegeben.
Die WBK-S hat jedoch mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, ihre Zustimmung an eine Bedingung zu knüpfen, um Einfluss auf die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs zu nehmen. Sie möchte, dass der Bundesrat weitergehende Massnahmen bis hin zu einer qualitativen Importbeschränkung vorschlägt, sollte sich die importierte Menge fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Deklarationspflicht nicht reduziert haben. Damit will sie dem Bundesrat mehr Spielraum bei den Massnahmen lassen.
Die WBK-N wird nun mit der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs beginnen.
Bericht zur Untersuchung von Datenlücken im Kinderrecht
Die Kommission hat die Motion 22.4505, die eine Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit der Daten zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz fordert, vorberaten. Da es aus Sicht der Kommission eine Bestandsaufnahme braucht, bevor konkrete Massnahmen ergriffen werden können, beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen, das Motionsanliegen dahingehend zu ändern, dass vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Berichts verlangt wird. Der Bundesrat soll aufzeigen, welche rechtlichen Grundlagen geschaffen werden müssten, damit schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte erhoben werden können, und soll prüfen, ob eine Harmonisierung der bestehenden Systeme möglich ist. Die Kommissionsminderheit hält an der Motion in ihrer ursprünglichen Fassung fest, da sie einen vorgängigen Evaluationsbericht als überflüssig erachtet, und beantragt daher, den Bundesrat direkt mit der Umsetzung der geforderten Massnahmen zu beauftragen.
Stärkung der Prävention gegen Kindesmissbrauch: WBK-S beantragt Ausarbeitung eines Berichts
Die WBK-S hat die Motionen 23.4191, 23.4192, 23.4193, 23.4194, 23.4195 und 23.4196 vorberaten, welche die Prävention gegen Missbrauch in Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, stärken wollen. Da ihrer Meinung nach die bestehenden Möglichkeiten vertieft geprüft werden müssen, bevor konkrete Massnahmen ergriffen werden, beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen, das Anliegen dieser Motionen dahingehend zu ändern, dass vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Berichts verlangt wird. Der Bundesrat soll darin aufzeigen, inwiefern die Organisationen dazu verpflichtet werden können, standardisierte Schutzkonzepte zu definieren und anzuwenden sowie Kontrollmechanismen umzusetzen. Ausserdem soll er einen Massnahmenplan zur Prävention gegen sexuellen, physischen und psychischen Missbrauch vorlegen.
Postulat der WBK-S: Forschung zur Chemikaliensicherheit fördern
Die WBK-S hat sich mit den Risiken von Chemikalien und mit deren nachhaltigem Umgang befasst. In der Anhörung von Fachpersonen der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag), des Schweizerischen Zentrums für angewandte Humantoxikologie und des Verbands der Kantonschemiker der Schweiz hat sich die Kommission über die aktuelle Situation in der Forschung und beim Monitoring dieses Bereichs informiert.
Die Kommission hat ohne Gegenantrag ein Kommissionspostulat beschlossen (25.3431), das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht dazulegen, wie die Erforschung von Risiken chemischer Stoffe und der nachhaltige Umgang mit Chemikalien gestärkt werden können. Zudem soll der Bericht konkrete Wege aufzeigen, wie die Forschung unterstützt, die Entwicklung von Risikominderungsmassnahmen und von nachhaltiger Chemie gefördert sowie die Koordination zwischen den verschiedenen involvierten Akteuren gestärkt werden kann.
Bekämpfung des Japankäfers: Arbeiten laufen bereits
Die WBK-S hat an ihrer Sitzung die Motion 24.3307 behandelt, die den Bundesrat beauftragt, die Forschungsaktivitäten zu verstärken und wirksame Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica) zu unterstützen, um die Landwirtschaft sowie die öffentlichen und privaten Sport- und Ziergrünflächen zu schützen. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Motion, da diese in ihren Augen mangels neuer Massnahmenvorschläge keinen Mehrwert bringt und der Bundesrat bereits zielgerichtete Massnahmen zur Bekämpfung dieser invasiven Art unterstützt.
Entschädigung für afrikanische Schweinepest: Auftrag bereits an den Bundesrat überwiesen
Die WBK-S hat die Motion 22.3728 behandelt, die den Bundesrat beauftragt, für behördlich verordnete Schliessungen bzw. angeordnete Notschlachtungen von verseuchten Tierbeständen eine Entschädigungslösung für die entstandenen Mehraufwände der jeweiligen Betriebe zu schaffen. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig die Ablehnung der Motion. Sie teilt zwar das Anliegen der Motion, kommt aber zum Schluss, dass der Bundesrat den entsprechenden Auftrag bereits mit der im vergangenen Jahr überwiesenen Motion 24.3109 («Existenzgefährdung der betroffenen Kreise im Tierseuchenfall verhindern») erhalten hat.
Die Kommission hat am 28. April 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baum-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.