Bei den Beratungen über die Krankenkassen-Aufsicht (12.027) hat die SGK einstimmig beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für eine Branchenvereinbarung zu schaffen, wie Kommissionspräsident Guy Parmelin (SVP/VD) am Freitag vor den Bundeshausmedien sagte.
Eine solche Vereinbarung hatte der Krankenkassen-Dachverband santésuisse bereits 2011 in Kraft gesetzt. Diese sah ein Verbot von Telefonwerbung für den Verkauf von Policen in der Grundversicherung vor und beschränkte die Maklerprovisionen pro vermittelten Kunden auf maximal 50 Franken.
Wenig Verständnis für WEKO
Dagegen intervenierte die Wettbewerbskommission (WEKO), worauf santésuisse die Vereinbarung wieder aufhob. Für die Einwände der WEKO habe die Kommission wenig Verständnis gehabt, sagte Daniel Stolz (FDP/BS). Die Branche solle sich selber regulieren. Mit 13 zu 10 Stimmen hat sich die SGK denn auch dagegen ausgesprochen, dass der Bundesrat die Werbekosten der Krankenversicherer sowie Provisionen limitieren darf.
Einig mit der kleinen Kammer ist die Nationalratskommission jedoch in der Frage, wie in Zukunft zu hohe Prämien ausgeglichen werden sollen. Wenn die in einem Kanton erhobene Prämiensumme deutlich über den Gesundheitskosten lag, so müssen die Krankenkassen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Jahr darauf einen Vorschlag für eine Rückerstattung unterbreiten.
Die Prämien für das Folgejahr werden nur genehmigt, wenn mit dem Ausgleich das Gleichgewicht zwischen Prämien und Kosten wieder hergestellt wird. Diesem Vorschlag des Ständerats hat sich die SGK mit 14 zu 10 Stimmen angeschlossen. Damit gebe es künftig eine Lösung für zu viel bezahlte Prämien, sagte Parmelin. Ob das Problem damit für alle Zeiten aus der Welt geschafft sei, lasse sich aber nicht sagen.
Auf ein System zum Ausgleich von in der Vergangenheit zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien haben sich die Räte bereits in der Frühjahrsession geeinigt. Vorgesehen ist, dass 800 Millionen Franken umverteilt werden - ungefähr die Hälfte der falsch berechneten Prämiensumme. An der Finanzierung sollen sich die Versicherten, die Versicherer und der Bund zu je einem Drittel beteiligen.
Keine Offenlegung mit Namen
Bei der Offenlegung des Entschädigungssystems will die Kommission weniger weit gehen als die kleine Kammer. Zwar sollen Gesamtbetrag der Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bekannt gegeben werden müssen, zudem der höchste auf ein einzelnes Mitglied entfallende Betrag. Namen sollen aber keine genannt werden. Dieser Entscheid fiel mit 12 zu 10 Stimmen.
Einen Beschluss zur Aufsicht über Versicherungsgruppen hat die SGK mit 14 zu 9 Stimmen bereits im Mai gefasst: Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass das BAG Versicherungsgruppen umfassend beaufsichtigen kann, um beispielsweise Querfinanzierungen zwischen Versicherungen zu verhindern.
Auch der Ständerat sprach sich für neue Aufsichtsrechte aus. Allerdings soll das BAG nicht die Gruppen beaufsichtigen, jedoch wirtschaftliche Transaktionen zwischen Unternehmensteilen mit Krankenversicherung und anderen Unternehmensteilen überprüfen dürfen. Dieser Lösung hat sich die Nationalratskommission angeschlossen.
Noch nicht beschlossen hat die Kommission, ob diese Regelungen in einem eigenen Gesetz verankert oder im Krankenversicherungsgesetz integriert werden sollen. Dieser Entscheid soll laut Parmelin im August fallen. Die Vorlage kann dann in der Herbstsession im Nationalrat beraten und möglicherweise sogar bereinigt werden.
Am 28. September wird über die Initiative für eine öffentliche Krankenkasse abgestimmt. Eine wirksame Krankenkassen-Aufsicht könnte dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln nehmen.
SDA, 27.06.2014