Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
90.257 |
Parlamentarische Initiative. |
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Erwerb des Schweizer Bürgerrechts.
Aufenthaltsdauer (Ducret) |
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Initiative parlementaire. |
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Acquisition de la nationalité suisse.
Conditions de résidence (Ducret) |
Bericht der Staatspolitischen Kommission: 9.9.1993 (BBl
III, 1388 / FF III, 1318)
Stellungnahme des Bundesrates: 19.9.1994 (BBl 1995 II, 493 / FF 1995 II, 469)
Ausgangslage
Nachdem der Nationalrat 1992 der parlamentarischen
Initiative Ducret (C, GE) für eine Halbierung der für die Einbürgerung geforderten
minimalen Wohnsitzpflicht von zwölf Jahren Folge gegeben hatte, arbeitete die
Staatspolitische Kommission einen konkreten Vorschlag aus. Die Kommission hatte sich vor
der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994, in der eine erleichterte Einbürgerung für
Jugendliche am Ständemehr scheiterte, dem Vorschlag des Initianten mehrheitlich
angeschlossen. Nach der Volksabstimmung wurde die Diskussion neu aufgenommen, und die
Kommission einigte sich mit 12 zu 7 Stimmen auf eine Verkürzung der bundesrechtlichen
Wohnsitzfrist von 12 auf 8 Jahre. Die Kommission schlägt ferner vor, dass für
Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr die in der Schweiz verbrachten
Jahre doppelt gezählt werden, wobei aber der Aufenthalt in jedem Fall mindestens sechs
Jahre betragen muss. Dies bedeutet materiell keine Aenderung gegenüber dem heutigen
Zustand.
Verhandlungen
NR |
04.10.1995 |
AB 1995, 2076 |
Im Nationalrat stiess die Vorlage erwartungsgemäss
auf Widerstand und Referendumsdrohungen. Bundesrat Koller zeigte zwar Verständnis für
das Anliegen der Kommissionsmehrheit, sprach sich aber dann doch gegen die Reduktion der
Frist aus. Die politische Kultur der direkten Demokratie verlange es, dass man dem
negativen Volksentscheid respektiere. Eugen David (C, SG) entgegnete als Berichterstatter,
dass auch die Kommissionsmehrheit die direkte Demokratie respektiere; sie gewichte das
relative deutliche Ja des Volkes stärker als das Nein der Stände. Der Rat folgte den
Argumenten der Befürworter und lehnte den Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit
mit 113 zu 45 Stimmen ab. In der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage mit 101 zu 46 Stimmen
zugestimmt.
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