Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
90.266 |
Parlamentarische Initiative
(Kommission 90.022 des Nationalrates) |
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Geheimhaltung. Oberaufsicht
des Parlamentes |
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Initiative parlementaire
(Commission CN 90.022) |
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Maintien du secret. Haute
surveillance du Parlement |
Bericht der Kommission des Nationalrates: 14.03.1994 (BBl
1994 II, 1409 / FF 1994 II, 1406)
Stellungnahme des Bundesrates: 01.03.1995 (BBl 1995 II,
1358 / FF 1995 II, 1308)
Ausgangslage
Beide Räte gaben in der Wintersession 1990 einer von der
PUK EMD eingereichten parlamentarischen Initiative Folge. Ziffer 1 deckt sich mit der
parlamentarischen Initiative der PUK EJPD (89.243), die inzwischen zur Schaffung einer
Geschäftsprüfungsdelegation geführt hat. Sie kann deshalb abgeschrieben werden. In
Ziffer 2 der Initiative verlangt die PUK EMD, dass während der Durchführung einer
parlamentarischen Untersuchung andere rechtlich geordnete Verfahren nur mit Zustimmung der
parlamentarischen Untersuchungskommissionen aufgenommen oder weitergeführt werden
dürfen. Die Kommission schlägt im wesentlichen vor, dass gerichtspolizeiliche
Ermittlungsverfahren, Disziplinar- und Administrativuntersuchungen nur mit Ermächtigung
der Untersuchungskommissionen angehoben oder fortgesetzt werden dürfen.
Verhandlungen
NR |
12.06.1995 |
AB 1995, 1238 |
SR |
21.09.1995 |
AB 1995, 886 |
NR |
02.10.1995 |
AB 1995, 1997 |
NR / SR |
06.10.1995 |
Schlussabstimmungen (176:0 / 45:0) |
Der Nationalrat folgte den Anträgen der Kommission.
Bundeskanzler Couchepin trat ohne Erfolg für die abweichenden Anträge des Bundesrates
ein.
Im Ständerat setzte sich eine Kommissionsmehrheit
mit 18 zu 7 Stimmen durch, welche der Auffassung war, dass die Puk nur im Bereich der
Disziplinar- und Administrativuntersuchungen einen zeitlich unbegrenzten
Ermächtigungsvorbehalt eingeräumt erhalten solle. Strafrechtliche Ermittlungen können
nach Abschluss der Arbeiten der Puk ohne deren Bewilligung wiederaufgenommen werden.
Allein Recht und Gesetz sollen darüber entscheiden, ob ein gerichtspolizeiliches
Ermittlungsverfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden soll.
Der Nationalrat schloss sich dieser Auffassung an.
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