Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
91.406 |
Parlamentarische Initiative
(Borel) |
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Handel mit Waffen. Aufsicht
des Bundes |
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Initiative parlementaire
(Borel) |
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Commerce d'armes. Contrôle
fédéral |
Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des
Nationalrates: 16.10.1992 (BBl 1993 I, 625 / FF 1993 I, 597)
Stellungnahme des Bundesrates: 14.12.1992 (BBl 1993 I, 638
/ FF 1993 I, 609)
Ausgangslage
Die Bekämpfung von Missbräuchen im Bereich des
Waffenhandels beschäftigt Bundesrat und Parlament seit über zehn Jahren. Es ist
unbestritten, dass das Konkordat vom 27. März 1969 über den Handel mit Waffen und
Munition (SR 514.542), dem mit Ausnahme des Kantons Aargau alle Kantone und
Halbkantone beigetreten sind, lückenhaft ist. Sämtliche Versuche, das Konkordat zu
revidieren oder ein Bundesgesetz zu Regelung des Waffenhandels zu erlassen, sind bis heute
gescheitert.
Die unterschiedlichen Regelungen, welche die Kantone
entwickelt haben, behindern eine wirksame Bekämpfung des internationale Verbrechens.
Am 22. Januar 1991 reichte Nationalrat François Borel
eine Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein. Am 3. Oktober 1991
beschloss der Nationalrat, der Initiative Folge zu geben; daraufhin beauftragte das Büro
die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates, eine Vorlage auszuarbeiten.
Die Kommission schlug in ihrem Bericht, in welchem sie auch
bereits die Grundzüge der künftigen Gesetzgebung über den Waffenhandel darlegte, einen
neuen Artikel 40bis BV vor mit dem Wortlaut: "Der Bund erlässt Vorschriften gegen
den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition."
Verhandlungen
NR |
16.12.1992 |
AB 1992, 2634 |
SR |
09.03.1993 |
AB 1993, 78 |
NR / SR |
19.03.1993 |
Schlussabstimmungen (107:3 / 42:0) |
Im Nationalrat blieben die Erwägungen und der
Antrag der Kommission unbestritten. - Auch der Ständerat stimmte dem neuen
Verfassungsartikel zu, nachdem zuvor die Freisinnigen Rüesch (SG) und Loretan (AG) vom
Bundesrat die Zusicherung erhalten hatten, dass er nicht beabsichtige, in der
Ausführungsgesetzgebung das Recht auf Waffenbesitz grundsätzlich in Frage zu stellen.
Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 26. September
1993 mit 86,3% Ja-Stimmen gutgeheissen (vgl. Anhang G). Ein Vorentwurf eines
Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition ging am 20. Februar 1995 in die
Vernehmlassung.
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