Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

93.074 Zivilprozess. Internationale Übereinkommen
Procédure civile. Conventions internationales

Botschaft: 8.9.1993 (BBl III, 1261 / FF III, 1185)

Ausgangslage

Seit 1973 arbeitet die Schweiz gezielt am Ausbau und an der Erneuerung des internationalen Privat- und Zivilprozessrechts. Nach der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und des Lugano-Übereinkommens beabsichtigt der Bundesrat nun, mit der Ratifizierung von vier Übereinkommen im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen weiter voranzuschreiten.

Die einzelnen Übereinkommen befassen sich insbesondere mit Fragen der Zustellung und der rechtshilfeweisen Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen, der unentgeltlichen Rechtspflege sowie der zur Verfügungstellung von vereinfachten internationalen Übermittlungswegen über Zentralbehörden.

Alle vier Übereinkommen stellen einen wichtigen Beitrag zur gesamteuropäischen Rechtsvereinheitlichung und Zusammenarbeit dar. Dabei sind insbesondere die vorgesehenen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Verbesserungen von grosser Bedeutung.

Trotz gewisser Anwendungsprobleme mit den USA bringt die Ratifikation dieser Übereinkommen sodann auch für den Rechtshilfeverkehr mit den Ländern des "common law" entscheidende Verbesserungen.

Verhandlungen

SR 03.03.1994 AB 1994, 75
NR 09.06.1994 AB 1994, 968

Im Ständerat hatte ein Antrag von Schmid (C, AI), die beiden Haager Übereinkommen von 1965 und 1970 (Zustellung von Schriftstücken sowie Beweisaufnahme im Ausland) nicht zu genehmigen, keine Chance. Der Rat folgte den bereits in der Botschaft dargelegten Argumenten, wonach eine Ratifikation trotz bestehender Bedenken gegen die amerikanische Gerichtspraxis im überwiegenden Interesse der Schweiz liege. - Der Nationalrat stimmte der Vorlage ohne Gegenstimmen zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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